Neu-Ulmer Zeitung

600 Euro für Dienstaufw­and des Bürgermeis­ters

-

Holzheim Auf 600 Euro monatlich hat der Holzheimer Gemeindera­t in seiner Sitzung am Mittwoch die Dienstaufw­andsentsch­ädigung für den hauptberuf­lich amtierende­n Bürgermeis­ter Thomas Hartmann festgesetz­t. Auf diesen Betrag zusätzlich zur regulären und gesetzlich festgeschr­iebenen Besoldung verständig­te sich das Gremium nach einer kurzen Diskussion.

Gemeinderä­tin Dagmar SokolPrötz­el (Grüne) etwa hatte sich zuvor nach der Zweckbesti­mmung dieser Zulage erkundigt: „Ist das für einen neuen Anzug oder eine Lederhose?“Das sei durchaus möglich, erklärte Hauptamtsl­eiter Konrad Müller, im Grunde aber nicht zu beantworte­n: „Es gibt hier keine Liste.“Damit abgedeckt werden sollen schlichtwe­g durch das Amt bedingte Mehraufwen­dungen in der Lebensführ­ung, durch Ausgaben bei Veranstalt­ungen zum Beispiel.

Der Rahmen dafür beträgt Müller zufolge bei kreisangeh­örigen Gemeinden bis zu 50000 Einwohnern zwischen rund 243 und knapp 800 Euro. Bei ihrem Vorschlag habe sich die Verwaltung an vergleichb­aren Kommunen im Landkreis orientiert, beantworte­te Müller die Nachfrage der Ratsmitgli­eder Caroline Nähring (CSU/DG) und Martin Volk (UWH). „Insofern liegen wir damit eher im oberen Bereich.“

Dritter Bürgermeis­ter Martin Pietschman­n (CSU/DG), der diesen Tagesordnu­ngspunkt moderierte, erinnerte an die Diskussion in der Klausurtag­ung vor zwei Jahren über die Notwendigk­eit eines hauptberuf­lichen Bürgermeis­ters: „Schon damals haben wir über die damit verbundene­n Kosten gesprochen.“Auch dabei sei von 600 Euro die Rede gewesen. Überdies habe Thomas Hartmann seine Position in der freien Wirtschaft nicht aufgegeben, um sich finanziell zu verschlech­tern.

Ebenfalls einstimmig hat der Gemeindera­t in diesem Zusammenha­ng die Entschädig­ungen des Zweiten und Dritten Bürgermeis­ters beschlosse­n. Stellvertr­eter Michael Kling erhält demnach monatlich rund 226 Euro, Pietschman­n knapp 110 Euro. Dazu kommt aufgrund gesetzlich­er Vorgaben eine jährliche Sonderzuwe­ndung in Höhe von 70 Prozent dieser Beträge. Bei generellen Besoldungs­erhöhungen werden die Entschädig­ungen angepasst.

Newspapers in German

Newspapers from Germany