600 Euro für Dienstaufwand des Bürgermeisters
Holzheim Auf 600 Euro monatlich hat der Holzheimer Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch die Dienstaufwandsentschädigung für den hauptberuflich amtierenden Bürgermeister Thomas Hartmann festgesetzt. Auf diesen Betrag zusätzlich zur regulären und gesetzlich festgeschriebenen Besoldung verständigte sich das Gremium nach einer kurzen Diskussion.
Gemeinderätin Dagmar SokolPrötzel (Grüne) etwa hatte sich zuvor nach der Zweckbestimmung dieser Zulage erkundigt: „Ist das für einen neuen Anzug oder eine Lederhose?“Das sei durchaus möglich, erklärte Hauptamtsleiter Konrad Müller, im Grunde aber nicht zu beantworten: „Es gibt hier keine Liste.“Damit abgedeckt werden sollen schlichtweg durch das Amt bedingte Mehraufwendungen in der Lebensführung, durch Ausgaben bei Veranstaltungen zum Beispiel.
Der Rahmen dafür beträgt Müller zufolge bei kreisangehörigen Gemeinden bis zu 50000 Einwohnern zwischen rund 243 und knapp 800 Euro. Bei ihrem Vorschlag habe sich die Verwaltung an vergleichbaren Kommunen im Landkreis orientiert, beantwortete Müller die Nachfrage der Ratsmitglieder Caroline Nähring (CSU/DG) und Martin Volk (UWH). „Insofern liegen wir damit eher im oberen Bereich.“
Dritter Bürgermeister Martin Pietschmann (CSU/DG), der diesen Tagesordnungspunkt moderierte, erinnerte an die Diskussion in der Klausurtagung vor zwei Jahren über die Notwendigkeit eines hauptberuflichen Bürgermeisters: „Schon damals haben wir über die damit verbundenen Kosten gesprochen.“Auch dabei sei von 600 Euro die Rede gewesen. Überdies habe Thomas Hartmann seine Position in der freien Wirtschaft nicht aufgegeben, um sich finanziell zu verschlechtern.
Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat in diesem Zusammenhang die Entschädigungen des Zweiten und Dritten Bürgermeisters beschlossen. Stellvertreter Michael Kling erhält demnach monatlich rund 226 Euro, Pietschmann knapp 110 Euro. Dazu kommt aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine jährliche Sonderzuwendung in Höhe von 70 Prozent dieser Beträge. Bei generellen Besoldungserhöhungen werden die Entschädigungen angepasst.