Regelung muss einheitlich sein
Die deutschen Bischöfe reden in ihrer oftmals abgehobenen Sprache gerne davon, dass etwas ein Weckruf sei: die aktuelle PapstEnzyklika, die Rekordzahl der Kirchenaustritte... Nur: Aufgewacht sind sie selbst meist spät oder noch gar nicht. Seit mehr als zehn Jahren erschüttern immer neue Missbrauchsfälle die katholische Kirche und die Öffentlichkeit. Es dauerte bis Ende September 2020, bis sich die Bischöfe darauf verständigten, Missbrauchsopfern bis zu 50 000 Euro – in Einzelfällen mehr – in „Anerkennung des Leids“zu zahlen. Damit werden die bislang gewährten, lächerlich geringen Summen von um die 5000 Euro ab Januar passé sein. Und endlich soll es dann, nach zehn Jahren, auch ein bundesweit einheitliches Verfahren geben. Das ist ein Fortschritt, der von Opfern mühsam erkämpft werden musste.
Was nicht passieren darf: dass ein erneuter Flickenteppich an Regelungen entsteht, indem Bistümer Sonderwege gehen. Mit Regensburg gibt es das bereits. Ein Positivbeispiel wenigstens. Denn dort gelten Regelungen, die mit Opfern erarbeitet wurden; zudem wurden noch vor dem Beschluss der Bischofskonferenz Einmalzahlungen auf bis zu 50000 Euro erhöht. Was aber, wenn ein Bistum ausschert? Wenn, was ja denkbar wäre, Augsburg bei seinem Modell bleiben wollte, also bei niedrigeren Einmalzahlungen monatlichen Leistungen? In einer Erklärung der Bischöfe ist von einem „einheitlichen Leistungsrahmen“die Rede, eine vage Formulierung. Nach zehn Jahren Missbrauchsskandal müssen Opfer gleich behandelt werden, ohne jede weitere Verzögerung.