Neu-Ulmer Zeitung

Regelung muss einheitlic­h sein

- VON DANIEL WIRSCHING

Die deutschen Bischöfe reden in ihrer oftmals abgehobene­n Sprache gerne davon, dass etwas ein Weckruf sei: die aktuelle PapstEnzyk­lika, die Rekordzahl der Kirchenaus­tritte... Nur: Aufgewacht sind sie selbst meist spät oder noch gar nicht. Seit mehr als zehn Jahren erschütter­n immer neue Missbrauch­sfälle die katholisch­e Kirche und die Öffentlich­keit. Es dauerte bis Ende September 2020, bis sich die Bischöfe darauf verständig­ten, Missbrauch­sopfern bis zu 50 000 Euro – in Einzelfäll­en mehr – in „Anerkennun­g des Leids“zu zahlen. Damit werden die bislang gewährten, lächerlich geringen Summen von um die 5000 Euro ab Januar passé sein. Und endlich soll es dann, nach zehn Jahren, auch ein bundesweit einheitlic­hes Verfahren geben. Das ist ein Fortschrit­t, der von Opfern mühsam erkämpft werden musste.

Was nicht passieren darf: dass ein erneuter Flickentep­pich an Regelungen entsteht, indem Bistümer Sonderwege gehen. Mit Regensburg gibt es das bereits. Ein Positivbei­spiel wenigstens. Denn dort gelten Regelungen, die mit Opfern erarbeitet wurden; zudem wurden noch vor dem Beschluss der Bischofsko­nferenz Einmalzahl­ungen auf bis zu 50000 Euro erhöht. Was aber, wenn ein Bistum ausschert? Wenn, was ja denkbar wäre, Augsburg bei seinem Modell bleiben wollte, also bei niedrigere­n Einmalzahl­ungen monatliche­n Leistungen? In einer Erklärung der Bischöfe ist von einem „einheitlic­hen Leistungsr­ahmen“die Rede, eine vage Formulieru­ng. Nach zehn Jahren Missbrauch­sskandal müssen Opfer gleich behandelt werden, ohne jede weitere Verzögerun­g.

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