NeubauPläne der VRBank gestoppt
Immobilie Nach Anwohnerprotesten lehnt der Neu-Ulmer Bauausschuss das Vorhaben
in Burlafingen mit einem denkbar knappen Ergebnis ab. Wie geht es nun weiter?
NeuUlm/Burlafingen Der Protest von Anwohnern in Burlafingen hatte Erfolg – zumindest vorerst. Der Bauausschuss des Neu-Ulmer Stadtrats hat das Bauvorhaben der VRBank Neu-Ulm in der Gerstmayrstraße mit einem denkbar knappen Abstimmungsergebnis abgelehnt. Anwohner hatten moniert, dass der geplante Neubau der Genossenschaftsbank zu wuchtig sei und sich nicht in die Umgebung einfügen würde – mehrere Stadträte teilen diese Ansicht.
Wie berichtet, will die VR-Bank das bestehende Gebäude an der Gerstmayrstraße sowie die dahinter liegenden Lagerhäuser abbrechen und durch einen zweiteiligen Neubau ersetzen. Das vordere Gebäude, in dem auch künftig eine VR-BankFiliale untergebracht werden soll, ist mit 11,94 Metern niedriger vorgesehen als die bestehende Immobilie, die 13,25 Meter hoch ist. Dahinter will das Geldinstitut jedoch ein Wohngebäude errichten, das mit 13,80 Metern höher ist als alle umstehenden Häuser. Insgesamt sollen in dem Neubau 18 Wohnungen entstehen, außerdem soll eine Tiefgarage gebaut werden. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass sich das Gebäude insgesamt in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt. Es sei somit bauplanungsrechtlich zulässig und müsse deshalb genehmigt werden.
Das sehen einige Stadträte anders. Die CSU-Fraktion sehe die Höhe als
vertretbar an, sagte Waltraud Oßwald. „Wir sollten nicht übersehen, dass in der Umgebung zum Teil noch dörfliche Strukturen vorhanden sind.“Es sei zwar richtig, dass Wohnraum benötigt werde. „Aber wir müssen auch für betroffene Anlieger verantwortungsvoll entscheiden“, gab die CSU-Stadträtin zu bedenken. „Eine Genehmigung wäre nicht nur für Burlafingen ein unglückliches Signal, sondern auch für andere Stadtteile.“
Christina Richtmann (FWG) befand, dass man sich bei der Bewertung eines Neubaus am Bestand orientieren müsse. „Sonst führt das dazu, dass man jedes Mal ein bisschen höher bauen darf. Das kann’s nicht sein.“Im vorliegenden Fall wäre der Neubau 55 Zentimeter höher als das heutige VR-Bank-Gebäude und 78 Zentimeter höher als der geplante Neubau an der Gerstmayrstraße 2. Richtmann kritisierte die Verwaltung: „Sie messen die Größe an einem Phantom.“Denn das alte VR-Bank-Gebäude sei ja nicht mehr vorhanden, wenn es mit dem Neubau losgehe.
Diese Argumentation wollte Stadtbaudirektor Markus Krämer nicht gelten lassen. „Darauf müssen wir uns beziehen.“Noch stehe das Haus schließlich. Krämer räumte ein, dass er ebenfalls dafür gewesen wäre, das hintere Gebäude niedriger zu bauen. Aber der private Bauherr sehe das nun mal anders, „und die dürfen das halt“. So zumindest die Auffassung der Stadtverwaltung.
Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger (CSU) erinnerte daran, dass für ein viergeschossiges Flachdachnicht gebäude mit einer Höhe von 11,70 Metern bereits im April 2018 eine Baugenehmigung erteilt worden sei. Wie berichtet, plante die VR-Bank aber noch mal um – höher, dafür mit Satteldach. Nach Ansicht der Verwaltung würde sich dieses Gebäude, obwohl es höher wäre, besser einfügen „und ist damit für die nachbarschaftliche Bebauung verträglicher“. Susanne Salzmann (CSU) warf die Frage auf, ob ein Flachdachbau denn unbedingt so schlecht sein müsse. Diesen Gedanken nahm auch Siegfried Meßner (Pro) auf: „Es geht doch jetzt bloß noch um die Höhe. Die Geschmäcker sind halt verschieden.“
Die Abstimmung ging 9:9 aus – bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die VR-Bank hat nun verschiedene Möglichkeiten. Das Gebäude mit Flachdach könnte sie jederzeit bauen, denn dafür liegt ja bereits die Genehmigung vor. Allerdings war damals noch nicht vorgesehen, eine Tiefgarage zu bauen und das bestehende Bankgebäude abzureißen. Die Bank kann auch umplanen und erneut eine Baugenehmigung beantragen. Oder sie zieht vor Gericht und klagt gegen die Entscheidung der Stadt. Auf Anfrage unserer Redaktion teilte die VR-Bank mit, dass die Verantwortlichen das Ergebnis der Abstimmung im Bauausschuss zur Kenntnis genommen hätten. Aufgrund der kurzfristigen Entscheidung sei es der Bank nicht möglich, eine Stellungnahme über die weitere Vorgehensweise abzugeben.