18Jähriger liefert sich Verfolgungsjagd mit Polizei
Gericht
Der Mann aus dem Kreis Günzburg flüchtet mit einem Leichtmotorrad vor den Beamten in Weißenhorn
Günzburg/Weißenhorn „Fünf von sieben Todsünden im Straßenverkehr“habe der Mann begangen. Jugendrichter Walter Henle spart nicht mit deutlichen Worten an den 18-Jährigen. Im April war der in Weißenhorn mit seinem Leichtkraftrad in halsbrecherischer Fahrt vor einem Polizei-Bus geflüchtet und entkommen. Aber er wurde trotzdem erwischt und wegen einem illegalen Rennen und einer Straßenverkehrsgefährdung angeklagt. Nun muss er sich in Günzburg vor dem Amtsgericht dafür verantworten.
Den Polizisten war der junge Mann aus dem Kreis Günzburg auf einem Supermarkt-Parkplatz in Weißenhorn aufgefallen, da das Kennzeichen an dem Leichtmotorrad fehlte. Die vier Beamten der Bereitschaftspolizei, unterwegs in einem VW-Bus, wollten den Fahrer überprüfen. Der aber gab Gas und düste los zu einer „halsbrecherischen Flucht“, wie es Henle ausdrückt. Bei der Verfolgungsjagd kam es nach Aussagen der Beamten mehrfach zu gefährlichen Situationen. Der Flüchtende düste mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h durch Weißenhorn, schnitt andere Verkehrsteilnehmer, überquerte einen Grünstreifen und wäre fast mit einem Paketdienstfahrzeug zusammengestoßen, dessen Fahrer eine Vollbremsung machen musste. „Es war schwer, dran zu bleiben“, schildert der Beifahrer des Polizeibusses die Verfolgung mit Blaulicht und Sondersignal, „aber mit dem schweren Bus hat man gegen ein Motorrad keine Chance.“Dann verloren die Beamten den Flüchtenden aus den Augen. Die Polizei ermittelte den 18-Jährigen aber doch noch, weil ein im Supermarkt arbeitender Bekannter ihn identifizierte.
Als der Angeklagte wenige Wochen später vernommen wurde, gab er die Flucht zwar zu, habe das Fahrmanöver aber „heruntergespielt“, hält ihm Richter Henle vor. Noch unverständlicher ist für ihn die Aktion, weil sie nicht nötig gewesen wäre: Das fehlende Kennzeichen
hätte dem Mann lediglich eine Verwarnung und eine Mängelanzeige eingebracht mit der Aufforderung, das Nummernschild bei einer Polizeidienststelle nachzuweisen.
„Ich war einfach dumm“, räumt der Angeklagte ein, der ohne Verteidiger
zur Verhandlung kam. Derzeit besucht er eine Fachoberschule, die er mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht, denn seinen Führerschein hat er Ende August abgeben müssen. Wegen Entwicklungsverzögerung hält die Jugendgerichtshilfe
eine Jugendstrafe mit Arbeitsauflagen für den Heranwachsenden für ausreichend. Bis auf eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall im vergangenen Jahr war der 18-Jährige bisher strafrechtlich nicht aufgefallen. Obwohl bei Straßenverkehrsdelikten auch bei Heranwachsenden in der Regel Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, so Henle, bleibt es in diesem Fall im Urteil bei einer Verwarnung und 60 Sozialstunden für den Angeklagten. Die Flucht sei „völlig unmöglich“und gefährlich für die Polizei gewesen. Der junge Mann habe mit seinem Fahrmanöver fünf von sieben Todsünden im Straßenverkehr begangen, sagt Henle. Die Führerscheinsperre fällt mit acht Monaten deutlich länger aus, als von der Staatsanwältin mit vier Monaten gefordert. Ob der junge Mann die Fahrerlaubnis dann ohne größere Probleme wieder erhält oder sich einem Verkehrsunterricht unterziehen muss, hängt vom Günzburger Landratsamt ab. Der 18-Jährige akzeptierte das Urteil, ohne zu zögern.