Neu-Ulmer Zeitung

18‰Jähriger liefert sich Verfolgung­sjagd mit Polizei

- VON WOLFGANG KAHLER

Gericht

Der Mann aus dem Kreis Günzburg flüchtet mit einem Leichtmoto­rrad vor den Beamten in Weißenhorn

Günzburg/Weißenhorn „Fünf von sieben Todsünden im Straßenver­kehr“habe der Mann begangen. Jugendrich­ter Walter Henle spart nicht mit deutlichen Worten an den 18-Jährigen. Im April war der in Weißenhorn mit seinem Leichtkraf­trad in halsbreche­rischer Fahrt vor einem Polizei-Bus geflüchtet und entkommen. Aber er wurde trotzdem erwischt und wegen einem illegalen Rennen und einer Straßenver­kehrsgefäh­rdung angeklagt. Nun muss er sich in Günzburg vor dem Amtsgerich­t dafür verantwort­en.

Den Polizisten war der junge Mann aus dem Kreis Günzburg auf einem Supermarkt-Parkplatz in Weißenhorn aufgefalle­n, da das Kennzeiche­n an dem Leichtmoto­rrad fehlte. Die vier Beamten der Bereitscha­ftspolizei, unterwegs in einem VW-Bus, wollten den Fahrer überprüfen. Der aber gab Gas und düste los zu einer „halsbreche­rischen Flucht“, wie es Henle ausdrückt. Bei der Verfolgung­sjagd kam es nach Aussagen der Beamten mehrfach zu gefährlich­en Situatione­n. Der Flüchtende düste mit Geschwindi­gkeiten von bis zu 100 km/h durch Weißenhorn, schnitt andere Verkehrste­ilnehmer, überquerte einen Grünstreif­en und wäre fast mit einem Paketdiens­tfahrzeug zusammenge­stoßen, dessen Fahrer eine Vollbremsu­ng machen musste. „Es war schwer, dran zu bleiben“, schildert der Beifahrer des Polizeibus­ses die Verfolgung mit Blaulicht und Sondersign­al, „aber mit dem schweren Bus hat man gegen ein Motorrad keine Chance.“Dann verloren die Beamten den Flüchtende­n aus den Augen. Die Polizei ermittelte den 18-Jährigen aber doch noch, weil ein im Supermarkt arbeitende­r Bekannter ihn identifizi­erte.

Als der Angeklagte wenige Wochen später vernommen wurde, gab er die Flucht zwar zu, habe das Fahrmanöve­r aber „herunterge­spielt“, hält ihm Richter Henle vor. Noch unverständ­licher ist für ihn die Aktion, weil sie nicht nötig gewesen wäre: Das fehlende Kennzeiche­n

hätte dem Mann lediglich eine Verwarnung und eine Mängelanze­ige eingebrach­t mit der Aufforderu­ng, das Nummernsch­ild bei einer Polizeidie­nststelle nachzuweis­en.

„Ich war einfach dumm“, räumt der Angeklagte ein, der ohne Verteidige­r

zur Verhandlun­g kam. Derzeit besucht er eine Fachobersc­hule, die er mit öffentlich­en Verkehrsmi­tteln erreicht, denn seinen Führersche­in hat er Ende August abgeben müssen. Wegen Entwicklun­gsverzöger­ung hält die Jugendgeri­chtshilfe

eine Jugendstra­fe mit Arbeitsauf­lagen für den Heranwachs­enden für ausreichen­d. Bis auf eine fahrlässig­e Körperverl­etzung bei einem Unfall im vergangene­n Jahr war der 18-Jährige bisher strafrecht­lich nicht aufgefalle­n. Obwohl bei Straßenver­kehrsdelik­ten auch bei Heranwachs­enden in der Regel Erwachsene­nstrafrech­t angewendet wird, so Henle, bleibt es in diesem Fall im Urteil bei einer Verwarnung und 60 Sozialstun­den für den Angeklagte­n. Die Flucht sei „völlig unmöglich“und gefährlich für die Polizei gewesen. Der junge Mann habe mit seinem Fahrmanöve­r fünf von sieben Todsünden im Straßenver­kehr begangen, sagt Henle. Die Führersche­insperre fällt mit acht Monaten deutlich länger aus, als von der Staatsanwä­ltin mit vier Monaten gefordert. Ob der junge Mann die Fahrerlaub­nis dann ohne größere Probleme wieder erhält oder sich einem Verkehrsun­terricht unterziehe­n muss, hängt vom Günzburger Landratsam­t ab. Der 18-Jährige akzeptiert­e das Urteil, ohne zu zögern.

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Symbolfoto: Alexander Kaya Nach einer Verfolgung­sjagd mit der Polizei durch Weißenhorn musste sich ein 18‰Jähriger vor Gericht verantwort­en.

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