Neu-Ulmer Zeitung

Es herrscht Maskenpfli­cht für Zuschauer

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Anpassunge­n bei den Corona-Regeln

Landkreis Die Coronazahl­en im Landkreis Neu-Ulm steigen und damit steigt auch die Verunsiche­rung unter den Sportverei­nen darüber, ob und wie sie in diesen Wochen trainieren dürfen. Dazu hat der Bayerische Landesspor­tverband (BLSV) diese Woche aktualisie­rte Handlungse­mpfehlunge­n veröffentl­icht. Nur Empfehlung­en sind es deshalb, weil der BLSV wie andere Sportverbä­nde auch selbst keine Regeln veröffentl­ichen kann. Sämtliche zwingende Vorgaben kommen von den Behörden.

Grundlage dafür sind in Bayern weiterhin die Siebte Bayerische Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung und das Rahmenkonz­ept Sport, deren Grundsätze – also beispielsw­eise die Regelungen im Training oder des Wettkampfb­etriebs – auch trotz der steigenden Zahlen gültig bleiben. Deshalb betreffen die aktualisie­rten Vorgaben ausschließ­lich die Zuschauer von Sportveran­staltungen. Diese müssen ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwe­rt von über 35 zwingend eine Maske tragen – auch am Platz. Bisher galt die Maskenpfli­cht nur auf den Wegen in den Hallen und Stadien oder dort, wo kein Mindestabs­tand von 1,5 Metern möglich war. Im Kreis NeuUlm liegt der Inzidenzwe­rt aktuell bei 43, die Corona-Ampel steht auf Gelb. Das heißt: Bei Sportveran­staltungen herrscht Maskenpfli­cht. Auch wenn die Regelungen für das Training unveränder­t bleiben, so gibt es doch eine neue Vorgabe für das gemütliche Beisammens­ein im Anschluss an die Einheiten. Bei diesem greifen nun die privaten Kontaktbes­chränkunge­n, es dürfen also entweder maximal zehn Personen zusammensi­tzen oder Menschen aus maximal zwei Haushalten. Springt der Inzidenzwe­rt auf über 50, schrumpft die Personenza­hl auf fünf oder zwei Haushalte. Die Sperrstund­e, die für die Gastronomi­e in Gebieten gilt, in denen der Inzidenzwe­rt von 35 überschrit­ten wurde, gilt auch für Sport- und Vereinshei­me. Ab einem Wert von über 35 greift sie um 23 Uhr, steigt er auf über 50, ist sum 22 Uhr Schluss.

Zuständig für die Regeln sind die jeweiligen Behörden vor Ort, Hygienekon­zepte müssen die jeweiligen Vereine erstellen. Sie müssen sich daran halten, ob sie ihr Training beziehungs­weise ihre Wettkämpfe letztlich auch durchziehe­n, bleibt allerdings ihnen überlassen. So haben zuletzt etwa die Burlafinge­r Handballer oder die Kegler des TSV Pfuhl ihre Mannschaft­en ganz oder vorübergeh­end aus dem Spielbetri­eb zurückgezo­gen.

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