Es herrscht Maskenpflicht für Zuschauer
Anpassungen bei den Corona-Regeln
Landkreis Die Coronazahlen im Landkreis Neu-Ulm steigen und damit steigt auch die Verunsicherung unter den Sportvereinen darüber, ob und wie sie in diesen Wochen trainieren dürfen. Dazu hat der Bayerische Landessportverband (BLSV) diese Woche aktualisierte Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Nur Empfehlungen sind es deshalb, weil der BLSV wie andere Sportverbände auch selbst keine Regeln veröffentlichen kann. Sämtliche zwingende Vorgaben kommen von den Behörden.
Grundlage dafür sind in Bayern weiterhin die Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenkonzept Sport, deren Grundsätze – also beispielsweise die Regelungen im Training oder des Wettkampfbetriebs – auch trotz der steigenden Zahlen gültig bleiben. Deshalb betreffen die aktualisierten Vorgaben ausschließlich die Zuschauer von Sportveranstaltungen. Diese müssen ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 35 zwingend eine Maske tragen – auch am Platz. Bisher galt die Maskenpflicht nur auf den Wegen in den Hallen und Stadien oder dort, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern möglich war. Im Kreis NeuUlm liegt der Inzidenzwert aktuell bei 43, die Corona-Ampel steht auf Gelb. Das heißt: Bei Sportveranstaltungen herrscht Maskenpflicht. Auch wenn die Regelungen für das Training unverändert bleiben, so gibt es doch eine neue Vorgabe für das gemütliche Beisammensein im Anschluss an die Einheiten. Bei diesem greifen nun die privaten Kontaktbeschränkungen, es dürfen also entweder maximal zehn Personen zusammensitzen oder Menschen aus maximal zwei Haushalten. Springt der Inzidenzwert auf über 50, schrumpft die Personenzahl auf fünf oder zwei Haushalte. Die Sperrstunde, die für die Gastronomie in Gebieten gilt, in denen der Inzidenzwert von 35 überschritten wurde, gilt auch für Sport- und Vereinsheime. Ab einem Wert von über 35 greift sie um 23 Uhr, steigt er auf über 50, ist sum 22 Uhr Schluss.
Zuständig für die Regeln sind die jeweiligen Behörden vor Ort, Hygienekonzepte müssen die jeweiligen Vereine erstellen. Sie müssen sich daran halten, ob sie ihr Training beziehungsweise ihre Wettkämpfe letztlich auch durchziehen, bleibt allerdings ihnen überlassen. So haben zuletzt etwa die Burlafinger Handballer oder die Kegler des TSV Pfuhl ihre Mannschaften ganz oder vorübergehend aus dem Spielbetrieb zurückgezogen.