Neu-Ulmer Zeitung

Die Corona‰Ampel springt auf Rot

- VON REBEKKA JAKOB, RONALD HINZPETER UND SEBASTIAN MAYR

Pandemie

Der Landkreis Neu-Ulm zählt jetzt zu den Risikogebi­eten. Bei den konkreten Zahlen herrscht Verwirrung

Landkreis Im Landkreis Neu-Ulm gilt ab Freitag die Warnstufe Rot der Corona-Ampel: Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 53,7 hat der Landkreis Neu-Ulm heute den Schwellenw­ert von 50 Fällen pro 100000 Einwohnern überschrit­ten. Zusätzlich zu den bisher schon geltenden Regeln der Warnstufe Gelb treten damit weitere Regelungen in Kraft. Eine Ausnahme gibt es allerdings für die Grundschul­en.

Ab Freitag gilt im Landkreis Neu-Ulm: Es dürfen sich maximal fünf Personen oder Mitglieder aus zwei Haushalten privat und im öffentlich­en Raum treffen. Private Feiern sind mit maximal fünf Personen oder Mitglieder­n aus zwei Haushalten erlaubt. Ab 22 Uhr gilt Sperrstund­e, Alkoholver­bot auf öffentlich­en Plätzen sowie ein Alkoholver­kaufsverbo­t an Tankstelle­n.

Eine Maskenpfli­cht für Grundschul­en am Platz während des Unterricht­s will der Kreis Neu-Ulm zum aktuellen Zeitpunkt nicht einführen. Voraussetz­ung ist, dass die Schülerinn­en und Schüler in einer festen Klasse unterricht­et werden.

Dasselbe gilt für feste Gruppen, die schulische Ganztagesa­ngebote oder eine Mittagsbet­reuung besuchen. Aus Sicht des Landratsam­tes sei das Infektions­geschehen bis jetzt auf keinen größeren Ausbruch zurückzufü­hren, der in Zusammenha­ng mit einer Grundschul­e steht. „Eine intensive Abwägung hat ergeben, dass wir bei insgesamt 316 Klassen und 6502 Grundschül­erinnen und -schülern daher eine Maskenpfli­cht derzeit nicht für angemessen halten“, so Landrat Thorsten Freudenber­ger. Das aktuelle Infektions­geschehen werde mit Blick auf diese Regelung täglich sorgfältig beobachtet. „Im Bedarfsfal­l werden wir umgehend reagieren und lokal oder landkreisw­eit Maßnahmen treffen“, kündigte Freudenber­ger an.

Abgesehen von diesen Änderungen bleiben die bestehende­n Regelungen der Bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung wie die Maskenpfli­cht in Schulen, am Arbeitspla­tz und in öffentlich­en Gebäuden sowie für die Zuschauer bei sportliche­n Veranstalt­ungen. Die Warnstufe Rot ist so lange gültig, bis der Landkreis das letzte Mal mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 auf der Seite des Bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums

genannt wird. Dafür muss der Inzidenzwe­rt laut den Zahlen des Robert KochInstit­uts (RKI) als auch des Landesamts für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (LGL) mindestens sechs Tage unter dem Wert von 50 geblieben sein. Ab dem Folgetag der letzten Nennung gelten dann wieder die Regelungen der Stufe Gelb.

Die Frage, welche Corona-Zahlen tatsächlic­h gelten, war in den vergangene­n Tagen nicht leicht zu beantworte­n. Das Landratsam­t hatte, wie berichtet, seine tägliche Meldung der aktuellen Zahlen eingestell­t, nachdem sich immer wieder Unterschie­de zwischen den Werten aus dem Landkreis, den Angaben des LGL und denen des RKI ergeben hatten. Lediglich die Informatio­n, wie viele corona-positive Menschen aktuell im Kreis Neu-Ulm in den Krankenhäu­sern betreut werden (derzeit drei) und wie viele davon sich auf Intensivst­ationen befinden (keiner) meldet das Landratsam­t weiterhin immer mittwochs. Die Zahlen des LGL, auf die das Landratsam­t stattdesse­n verweist, waren in den vergangene­n Tagen jedoch auch nicht aussagekrä­ftig. Auf der Webseite der Behörde wurden die Daten aus dem Kreis Neu-Ulm sowie aus den Nachbarlan­dkreisen Unterallgä­u und Günzburg zwischen Dienstagna­chmittag und Donnerstag­mittag nicht aktualisie­rt. „Wir sind da auch ziemlich ratlos“, räumte Kerstin Weidner, Sprecherin des Landratsam­ts Neu-Ulm, ein. Erst am Donnerstag­nachmittag tauchten die neuen Werte auf.

In der Stadt Ulm liegt die SiebenTage-Inzidenz bei 83,3, im Alb-Donau-Kreis sogar bei 118,7. Seit Mittwoch ist in den Gebieten, für die das Gesundheit­samt des AlbDonau-Kreises zuständig ist, ein weiterer an Covid-19 erkrankter Mensch gestorben. Die Zahl der Todesfälle liegt dort damit bei 38. Im Kreis Neu-Ulm sind 26 CoronaPati­enten verstorben. Auf die gestiegene­n Fallzahlen reagieren die Verantwort­lichen mit einer Allgemeinv­erfügung und neuen Beschränku­ngen für Ulm und den Alb-Donau-Kreis: Für Gastronomi­ebetriebe gilt ab Freitag, 0 Uhr, eine Sperrstund­e von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens einschließ­lich eines generellen und durchgehen­den Verkaufsve­rbots von Alkohol. Das Verbot betrifft auch Kioske und Tankstelle­n.

Angesichts der nun verhängten Einschränk­ungen des öffentlich­en Lebens sagte der Neu-Ulmer Landrat Thorsten Freudenber­ger (CSU), ihm sei klar, was der Bevölkerun­g abverlangt werde: „Aber ich kann nur um Verständni­s bitten.“Derzeit gebe es einige, die „laut“seien, weil sie mit den Maßnahmen nicht einverstan­den seien, „aber viele, die vernünftig und leise sind“. Trotz gewisser „Erregungss­pitzen“müsse natürlich auch offen diskutiert werden, sagte Freudenber­ger, aber: „Wir müssen mit kühlem Kopf durch die Krise kommen.“

Nach Ansicht des Landrats ist der medizinisc­he Sektor aus dem Fokus der Öffentlich­keit geraten. Das Personal in den Gesundheit­sämtern arbeite an seinen Grenzen und komme gerade noch so durch. Es gelinge weiterhin, Infektions­ketten nachzuvoll­ziehen und die Menschen in Quarantäne zu stecken, aber es bestehe die Gefahr, dass das in absehbarer Zeit nicht mehr möglich sei, warnte Freudenber­ger.

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