Veggie darf Wurst heißen
EU-Parlament lehnt Gesetzentwurf ab
Brüssel Es ging um die VeggieWurst: Nach dem Willen des Europaparlaments sollen pflanzliche Fleisch-Ersatzprodukte auch weiterhin Bezeichnungen wie „Steak“, „Burger“oder andere tierisch anmutenden Benennungen tragen dürfen. Das EU-Parlament lehnte am Freitag einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung solcher Bezeichnungen ab. Auch ein KompromissEntwurf, der eine deutlichere Kennzeichnung der Ersatzprodukte mit dem Vermerk „ohne Fleisch“vorschlug, fiel durch.
Das Votum über den Gesetzesvorschlag war Teil eines Berichts zur Gemeinsamen Agrarreform (GAP) der Europäischen Union, über die das Parlament in dieser Sitzungswoche abstimmt. Die EU-Abgeordneten entscheiden mit ihrem Votum über den Standpunkt des EU-Parlaments, mit dem es anschließend in die Verhandlungen mit EU-Rat und -Kommission geht. Rat und Kommission hatten zu der Thematik bisher keinen Vorschlag gemacht.
Während die pflanzliche Pelle der Tofu-Wurst unberührt bleibt, soll es der Entscheidung des EU-Parlaments zufolge aber Änderungen bei anderen Produkten geben: Der Gesetzesentwurf für strengere Regeln für Milchalternativen erhielt eine Mehrheit von 386 zu 290 Stimmen. Bezeichnungen wie „Mandelmilch“sind in der EU bereits verboten. Der Europäische Gerichtshof urteilte 2017, dass als Milch nur Erzeugnisse bezeichnet werden dürfen, die aus der „normalen Eutersekretion“von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für die Bezeichnungen von Milchfolgeprodukten als „Käse“oder „Butter“. Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass auch beschreibende Ausdrücke wie „la“, „Typ“oder „Nachahmung“nicht zugelassen werden sollen.