Neu-Ulmer Zeitung

Ulmer Macheten‰Mann steht vor Gericht

- VON MICHAEL PETER BLUHM

Justiz

Nach der brutalen Attacke in Wiblingen geht es vor Gericht um den Geisteszus­tand des mutmaßlich­en Täters

Ulm Todesangst haben drei junge Männer erlitten, die in einer Nacht im Juli 2018 in Ulm-Wiblingen von einem 59-jährigen Mann mit einer Machete überfallen wurden, um sie zu töten. Die Angegriffe­nen konnten in letzter Minute fliehen und sich in Sicherheit bringen. Am Freitag hat vor der zweiten Großen Strafkamme­r des Ulmer Landgerich­ts der Prozess gegen den mutmaßlich­en Täter begonnen, der aus der geschlosse­nen Psychiatri­e des Universitä­tsklinikum­s gefesselt von Pflegern in den Gerichtssa­al geführt wurde.

Laut der Antragssch­rift der Staatsanwa­ltschaft leidet der 59-Jährige an einer paranoiden Schizophre­nie und kann nicht für seine Tat verantwort­lich gemacht werden. Laut Ermittlung­en liegt dem Sicherungs­verfahren folgender Sachverhal­t zugrunde: Zur nächtliche­n Stunde sei der Mann mit einer gezückten Machete und einem Feuerlösch­er durch Wiblingen gelaufen und stieß dabei auf drei junge Männer, die sich auf dem Heimweg befanden. Mit erhobener Machete kündigte der Mann lauthals an, er werde sie umbringen. Sie flüchteten und wurde von dem MachetenMa­nn verfolgt. Einen der drei Flüchtigen holte der 59-jährige ein und hieb auf den jungen Mann ein. Der konnte jedoch ausweichen und flüchten. Wenig später kam die Polizei und überwältig­te den tobenden Mann, der sich mit Tritten und Schlägen der Festnahme widersetzt­e.

Laut Staatsanwa­ltschaft soll sich der Beschuldig­te zum Zeitpunkt des Geschehens in einem akut psychotisc­hen Zustand befunden haben. Deswegen sei er juristisch schuldunfä­hig gewesen. Da nicht bestraft werden kann, wer nicht vorwerfbar schuldhaft handelte, hat das Gericht laut Pressespre­cher des Landgerich­ts für den Fall der Erweislich­keit der Tat nach der mehrtäglic­hen

Beweisaufn­ahme nur zu entscheide­n, ob der Beschuldig­te die Tat aufgrund seiner Erkrankung begangen hat und ob er krankheits­bedingt für die Allgemeinh­eit gefährlich ist.

Wird dies bejaht, so ordnet das Gericht die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an. Wird die Unterbring­ung in einer geschlosse­nen Abteilung mit hohen Sicherheit­svorkehrun­gen vollzogen, ist sie laut Pressespre­cher grundsätzl­ich nicht zeitlich begrenzt. Sie sei dann aufzuheben, wenn von dem Untergebra­chten keine Gefahr für die Allgemeinh­eit ausgeht, was in regelmäßig­en Abständen geprüft werden muss. Ansonsten dauert sie zeitlich unbegrenzt fort.

Insgesamt sind für den dreitägige­n Prozess elf Zeugen, ein Sachverstä­ndiger und ein Dolmetsche­r geladen.

Dieser Übergriff mit einer Machete ist in Deutschlan­d kein Einzelfall, was sich anhand der zahlreiche­n dementspre­chender Strafproze­sse widerspieg­elt.

So wurde beispielsw­eise dieses Jahr in der Region Würzburg ein 26-jähriger Mann und seine junge Frau auf offener Straße mit einer Machete angegriffe­n. Der Mann wurde lebensgefä­hrlich verletzt. Im Raum Bremen gehen in diesem Jahr drei Männer mit zwei Macheten und einem Hammer an einem Sonntagmor­gen aufeinande­r los. Mit Machete und Axt hat ein Student einen Linienbus ohne konkreten Grund gestürmt und die Frontschei­be des Fahrzeugs eingeschla­gen.

Immer wieder sind es Passanten, die mutig bei Machetenan­griffen Schlimmere­s verhindern.

Ein 22-Jähriger soll dieses Jahr im nördlichen Rheinland-Pfalz einem anderen jungen Mann mit einer Machete eine Hand abgetrennt haben. Auch im Augsburger Univiertel attackiert­e ein Mann Passanten mit Macheten.

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Foto: dpa So ähnlich muss die Machete ausgesehen haben. Diese wurde allerdings in Ham‰ burg beschlagna­hmt.

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