Ulmer MachetenMann steht vor Gericht
Justiz
Nach der brutalen Attacke in Wiblingen geht es vor Gericht um den Geisteszustand des mutmaßlichen Täters
Ulm Todesangst haben drei junge Männer erlitten, die in einer Nacht im Juli 2018 in Ulm-Wiblingen von einem 59-jährigen Mann mit einer Machete überfallen wurden, um sie zu töten. Die Angegriffenen konnten in letzter Minute fliehen und sich in Sicherheit bringen. Am Freitag hat vor der zweiten Großen Strafkammer des Ulmer Landgerichts der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen, der aus der geschlossenen Psychiatrie des Universitätsklinikums gefesselt von Pflegern in den Gerichtssaal geführt wurde.
Laut der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft leidet der 59-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie und kann nicht für seine Tat verantwortlich gemacht werden. Laut Ermittlungen liegt dem Sicherungsverfahren folgender Sachverhalt zugrunde: Zur nächtlichen Stunde sei der Mann mit einer gezückten Machete und einem Feuerlöscher durch Wiblingen gelaufen und stieß dabei auf drei junge Männer, die sich auf dem Heimweg befanden. Mit erhobener Machete kündigte der Mann lauthals an, er werde sie umbringen. Sie flüchteten und wurde von dem MachetenMann verfolgt. Einen der drei Flüchtigen holte der 59-jährige ein und hieb auf den jungen Mann ein. Der konnte jedoch ausweichen und flüchten. Wenig später kam die Polizei und überwältigte den tobenden Mann, der sich mit Tritten und Schlägen der Festnahme widersetzte.
Laut Staatsanwaltschaft soll sich der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Geschehens in einem akut psychotischen Zustand befunden haben. Deswegen sei er juristisch schuldunfähig gewesen. Da nicht bestraft werden kann, wer nicht vorwerfbar schuldhaft handelte, hat das Gericht laut Pressesprecher des Landgerichts für den Fall der Erweislichkeit der Tat nach der mehrtäglichen
Beweisaufnahme nur zu entscheiden, ob der Beschuldigte die Tat aufgrund seiner Erkrankung begangen hat und ob er krankheitsbedingt für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Wird dies bejaht, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Wird die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung mit hohen Sicherheitsvorkehrungen vollzogen, ist sie laut Pressesprecher grundsätzlich nicht zeitlich begrenzt. Sie sei dann aufzuheben, wenn von dem Untergebrachten keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, was in regelmäßigen Abständen geprüft werden muss. Ansonsten dauert sie zeitlich unbegrenzt fort.
Insgesamt sind für den dreitägigen Prozess elf Zeugen, ein Sachverständiger und ein Dolmetscher geladen.
Dieser Übergriff mit einer Machete ist in Deutschland kein Einzelfall, was sich anhand der zahlreichen dementsprechender Strafprozesse widerspiegelt.
So wurde beispielsweise dieses Jahr in der Region Würzburg ein 26-jähriger Mann und seine junge Frau auf offener Straße mit einer Machete angegriffen. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt. Im Raum Bremen gehen in diesem Jahr drei Männer mit zwei Macheten und einem Hammer an einem Sonntagmorgen aufeinander los. Mit Machete und Axt hat ein Student einen Linienbus ohne konkreten Grund gestürmt und die Frontscheibe des Fahrzeugs eingeschlagen.
Immer wieder sind es Passanten, die mutig bei Machetenangriffen Schlimmeres verhindern.
Ein 22-Jähriger soll dieses Jahr im nördlichen Rheinland-Pfalz einem anderen jungen Mann mit einer Machete eine Hand abgetrennt haben. Auch im Augsburger Univiertel attackierte ein Mann Passanten mit Macheten.