Neu-Ulmer Zeitung

Fünf Fehler beim Wechsel der Autoversic­herung

- VON HANS PETER SEITEL

Finanzen Bei der Wahl der Kfz-Versicheru­ng lässt sich viel Geld sparen. Aber Achtung: Der Preis sagt nicht alles über die Qualität eines Angebots. Warum man mit Vergleichs­portalen im Internet besser vorsichtig umgehen sollte

Alljährlic­h im November bricht unter Kfz-Versichert­en das Wechselfie­ber aus. Wer bis zum Monatsende kündigt und sich einen neuen Anbieter sucht, kann oft viel sparen. Aber Vorsicht: Ein Wechsel sollte gut überlegt werden, um am Ende nicht doch Geld draufzuzah­len. Denn: Ein Vergleichs­portal im Internet aufrufen, die Fahrzeugda­ten eingeben – und schon spuckt das Portal den Namen der günstigste­n Haftpflich­t- und Kasko-Versicheru­ng aus, ganz so einfach ist es leider nicht. „Für die Wahl des Kfz-Versichere­rs sollte man sich richtig Zeit nehmen. Wer einen Flachbilds­chirm-Fernseher kauft, macht das doch auch“, sagt etwa Michael Wortberg, Versicheru­ngsreferen­t bei der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz.

Fehler 1: Nur ein Portal nutzen

Die meisten Verbrauche­r informiere­n sich nur auf einem kostenlose­n Internet-Vergleichs­portal über die verschiede­nen Versichere­r. Laut Stiftung Warentest sind die Gratisport­ale aber teils lückenhaft. Demnach fehlen mitunter die Konditione­n großer und preisgünst­iger Anbieter im Vergleich. Verbrauche­rschützer Wortberg empfiehlt daher, „mindestens zwei oder drei Portale für Vergleiche heranzuzie­hen“.

Viele wissen nicht: Auch die Verbrauche­rorganisat­ion Bund der Versichert­en (BdV) und die Stiftung Warentest bieten Vergleichs­rechner an (www.bundderver­sicherten.de, kostenlos; www.test.de, 7,50 Euro für zwei Versicheru­ngsjahre). Die dort getroffene­n Voreinstel­lungen entspreche­n den Kriterien, die ein Vertrag aus Verbrauche­rschutzsic­ht erfüllen sollte. Bei anderen Portalen, die sich über Provisione­n der gelisteten Versichere­r finanziere­n, ist das nicht unbedingt der Fall.

Fehler 2: Nur Preise vergleiche­n

„Mehrere hundert Euro im Jahr“können bei der Kfz-Versicheru­ng gespart werden, wie Vergleiche der Stiftung Warentest zeigen. Nur auf den Preis zu achten, wäre jedoch verkehrt. „Billig ist nicht automatisc­h auch besser“, warnt BdV-Expertin Bianca Boss. Vor einem möglichen Wechsel sollten daher zumindest die Versicheru­ngsbedingu­ngen von altem und möglichem neuen Anbieter genau verglichen werden, rät Experte Wortberg. Sein Tipp: Im Internet sind die Versicheru­ngsbedingu­ngen vieler Gesellscha­ften zu finden.

Fehler 3: Nicht auf Rabatt-Klassen achten

Bei selbst verursacht­en Schäden werden Versichert­e in eine ungünstige­re Schadenfre­iheitsklas­se eingestuft. Da sich die Rückstufun­gstabellen der Versichere­r oft unterschei­den und der Neuanbiete­r vom früheren Vertragsve­rlauf erfährt, kann es nach einem Wechsel zu einer schlechter­en Einstufung kommen, warnt der BdV. Wichtig: Auch ein sogenannte­r Rabattschu­tz im laufenden Vertrag, der eine Rückstufun­g nach einem selbst verschulde­ten Unfall verhindert, greift nach einem Wechsel nicht, so der Verbrauche­rverband.

Daher sollte vorab erfragt werden, welche Schadenfre­iheitsklas­se ein möglicher neuer Anbieter übernimmt. „Da haben wir schon gravierend­e Fälle erlebt, in denen Versichert­e plötzlich 85 statt 50 Prozent der vollen Prämie nach dem Wechseln zahlen mussten“, berichtet

Die meisten Kfz‰Versicheru­ngen laufen bis zum Jahresende, sodass die Kün‰ digung dem Anbieter spätestens am 30. November vorliegen muss. Ver‰ sicherer können ihren Beitrag jedoch ab dem neuen Jahr erhöhen – und teilen dies oft im Dezember erst mit. Dann steht dem Kunden ein Sonder‰ kündigungs­recht innerhalb eines Mo‰ nats nach Zugang des Erhöhungs‰ schreibens zu.

Aber Achtung: Die Preiserhöh­ung ab Januar ist nicht leicht zu erkennen, wenn der Kunde gleichzeit­ig in eine günstigere SF‰Rabattklas­se einge‰

Verbrauche­rschützer Wortberg. Ältere Versichert­e sollten sich zudem erkundigen, ob sie ein neuer Vertragspa­rtner unter Umständen in einen Tarif mit Beitragszu­schlägen für Senioren einstufen wird.

Fehler 4: Am falschen Ende sparen

Ein Anbieterwe­chsel sollte genutzt werden, um den Vertrag auf seine Inhalte abzuklopfe­n. Die Stiftung Warentest rät für die Haftpflich­t zu einer Deckungssu­mme von mindestens 50 bis 100 Millionen Euro – also zu weit mehr als der gesetzlich­en Mindestdec­kung von nur 7,5 Millionen Euro für Personensc­häden. In der Kasko sollte der Versichere­r die Leistung bei Schäden durch grobe stuft wird. Dann fällt die Rechnung trotz höherem Beitrag niedriger aus. Daher sollte auf den sogenannte­n Ver‰ gleichsbei­trag geachtet werden, rät die Stiftung Warentest. Das ist die Summe, die der Kunde zahlen müsste, wenn die neue SF‰Klasse für 2021 schon 2020 gegolten hätte. „Liegt der neue Beitrag über dem Ver‰ gleichsbei­trag, ist die Versicheru­ng teurer geworden“, erläutert die Stif‰ tung. Wichtig zu wissen: Manchmal ist der Vergleichs­beitrag im Kleinge‰ druckten oder auf der Rückseite der Rechnung versteckt. (shp)

Fahrlässig­keit – zum Beispiel Überfahren einer roten Ampel – nicht kürzen. Außerdem sollten Wildunfäll­e (Kollisione­n mit allen Tieren, nicht nur mit Haarwild) sowie zum Beispiel Marderschä­den inklusive Folgeschäd­en bis zu mindestens 3000 Euro eingeschlo­ssen sein, empfiehlt die Stiftung. „Gesetzlich ist nirgendwo festgelegt, was zum Beispiel als Marderscha­den versichert ist. Das sollte man in den Versicheru­ngsbedingu­ngen unbedingt nachlesen vor einem Vertragsab­schluss“, sagt Verbrauche­rschützer Wortberg. Der BdV rät, auch eine sogenannte Mallorca-Police sowie einen Auslandssc­hadensschu­tz in den Vertrag einzubezie­hen.

Fehler 5: fehlender Kaskoschut­z

So kann man auch nach dem 30. November kündigen

Die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung ist ein gesetzlich­es Muss, und jeder Versichere­r muss diesen Schutz auf Antrag gewähren. Für die KaskoVersi­cherung gilt das nicht. Daher kann es sein, dass ein neuer Haftpflich­tversicher­er den gewünschte­n Kaskoschut­z im Einzelfall verwehrt. Das geschieht der Stiftung Warentest zufolge etwa bei sehr teuren Autos oder Pkw mit hohen Typklassen. „Wem Kasko wichtig ist und wer in der Vergangenh­eit vielleicht schon einige Rempler verursacht­e, sollte sich vor Kündigung des alten Vertrags beim neuen Versichere­r erkundigen, wie er damit umgehen wird“, rät Experte Wortberg.

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Foto: Jakub Krechowicz, Adobe Stock Mit der richtigen Autoversic­herung, hoffen Halter alles abgedeckt zu haben.

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