Der Bundestag hat das Kurzarbeitergeld verlängert
Der Bundestag hat am Freitag die Regelungen zur Kurzarbeit bis Ende 2021 verlängert. Weiterhin gilt, dass das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat von 60 Prozent des Lohns auf 70 Prozent erhöht wird – für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben generell anrechnungsfrei.