Neu-Ulmer Zeitung

Der Bundestag hat das Kurzarbeit­ergeld verlängert

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Der Bundestag hat am Freitag die Regelungen zur Kurzarbeit bis Ende 2021 verlängert. Weiterhin gilt, dass das Kurzarbeit­ergeld ab dem vierten Bezugsmona­t von 60 Prozent des Lohns auf 70 Prozent erhöht wird – für Berufstäti­ge mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungs­weise 87 Prozent des Lohns geben. Profitiere­n sollen davon alle Beschäftig­ten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben generell anrechnung­sfrei.

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