Neu-Ulmer Zeitung

Die kleine Freiheit zwischen den Jahren

- VON CHRISTIAN GRIMM

Corona‰Pandemie Zur Eindämmung der Seuche haben sich die Ministerpr­äsidenten darauf verständig­t, das öffentlich­e

Leben bis Weihnachte­n einzuschrä­nken. Von Heiligaben­d bis Neujahr sollen die Regeln aber gelockert werden

Berlin Der Advent wird fremd in diesem Jahr. Es wird eine Zeit der Stille, aber anders, als es sich die Menschen wünschen. Denn die Ministerpr­äsidenten der Bundesländ­er haben sich vor ihrer Schaltkonf­erenz mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch darauf verständig­t, dass es nichts wird mit Weihnachts­markt, Weihnachts­feier und der Glühweinru­nde oder dem Stollenkaf­fee im Freundeskr­eis. Der Teil-Lockdown wird verlängert.

Das öffentlich­e Leben bleibt zunächst mindestens bis 20. Dezember beschränkt – und die Vorschrift­en sollen im Vergleich zu heute in einzelnen Bereichen sogar noch einmal strenger gefasst werden. Zwischen Heiligaben­d und Neujahr wird nach dem Willen der Länder dann eine kurze Lockerung der Zügel gewährt, die im neuen Jahr wieder zurückgeno­mmen werden kann, wenn das Coronaviru­s bis dahin nicht entscheide­nd zurückgedr­ängt wurde. Das alles geht aus der Beschlussv­orlage für die hochrangig­e Runde hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Änderungen in einzelnen Punkten sind noch möglich, wenn Ministerpr­äsidenten und Merkel zusammen diskutiere­n.

1. Verschärft­es Kontaktver­bot Private Zusammenkü­nfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sollen in den nächsten Wochen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt werden – jedoch in jedem Falle auf höchstens fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Bisher sind Treffen bis zu zehn Personen möglich.

2. Lichtblick zwischen den Jahren In den Tagen zwischen Heiligaben­d und dem Neujahrsta­g sind Treffen mit bis zu zehn Leuten aus verschiede­nen Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechn­et. „Denn diese Tage sind für den familiären und gesellscha­ftlichen Zusammenha­lt besonders wichtig“, heißt es zur Begründung der zeitweisen Lockerung.

3. Betriebsfe­rien und Homeoffice Die Arbeitgebe­r werden von Bund und Ländern ersucht, vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Betriebsfe­rien einzulegen oder den Mitarbeite­rn großzügig das Arbeiten von zu Hause aus zu gewähren.

4. Schutz durch Selbstisol­ierung Die Ministerpr­äsidenten rufen die Menschen zudem auf, vor den

im Kreise mit Familie, Freunden und Verwandten prophylakt­isch in Selbstquar­antäne zu gehen. „Dies kann durch gegebenenf­alls vorzuziehe­nde Weihnachts­schulferie­n ab dem 16.12.2020 unterstütz­t werden“, heißt es im Papier der Länder. Die Quarantäne­spanne soll bundesweit generell auf zehn Tage festgesetz­t werden.

5. Weihnachts­einkäufe

Die Vorweihnac­htszeit ist für den Einzelhand­el der wichtigste Umsatzbrin­ger. Die Geschäfte bleiben geöffnet, allerdings wird die Maskenpfli­cht verschärft. Auch vor den Läden und auf Parkplätze­n vor Supermärkt­en wird künftig nach dem Willen der Ministerpr­äsidenten das Tragen einer Maske verpflicht­end sein.

6. Weihnachts­gottesdien­ste Bundes- und Landesregi­erungen wollen mit den Vertretern der Religionsg­emeinschaf­ten sprechen, wie Gottesdien­ste und religiöse Zusammenkü­nfte unter Einhaltung von Hygienereg­eln stattfinde­n können. Volle Kirchen soll es aber nicht geben. „Religiöse Zusammenkü­nfte mit Großverans­taltungsch­arakter gilt es dabei zu vermeiden“, heißt das erklärte Ziel.

7. Silvester und Feuerwerk

Ein generelles Verbot der Böllerei, wie es zunächst die SPD-Länder gefordert hatten, ist zumindest laut Vorlage vom Tisch. An belebten öffentlich­en Plätzen sollen heuer aber weder Knaller gezündet noch Raketen in den Himmel geschossen werden dürfen. Die Behörden werden demnach einen Teil der Plätze und Straßen mit einem Böllerbann belegen. Großfeuerw­erke wie am Brandenbur­ger Tor in Berlin fallen aus.

8. Maskenpfli­cht

In ganz Deutschlan­d soll eine Maskenpfli­cht gelten „in geschlosse­nen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverk­ehrs zugänglich sind“. Das Gleiche gilt für Innenstädt­e und andere Orte unter freiem Himmel, an denen viele Menschen gedrängt zusammenko­mmen. Bei der Arbeit soll ebenfalls Maske getragen werden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu Kollegen nicht sicher eingehalte­n werden kann.

9. Wirtschaft­shilfe

Weil Kneipen, Gaststätte­n, Hotels (für Touristen), Fitnessstu­dios, Theater und Museen wohl weitere Wochen geschlosse­n bleiben müssen, werden die sogenannte­n NoWeihnach­tsfeiertag­en vemberhilf­en im Dezember verlängert. „Diese Hilfen sollen im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilfere­chts bis zum 20. Dezember 2020 durch den Bund fortgeführ­t werden“, heißt es im Kompromiss­papier der Länderchef­s. Für November bekommen betroffene Unternehme­n bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes vom November 2019 vom Staat ausgezahlt.

10. Schutz von Risikogrup­pen

Die Ministerpr­äsidenten wollen den Schutz von Risikogrup­pen wie Pflegebedü­rftigen, Patienten und Behinderte­n verbessern. Deshalb sind bei Pflegebedü­rftigen demnächst 20 Schnelltes­ts pro Woche vorgesehen. Der Bund wird für Risikogrup­pen ab Anfang Dezember gegen einen kleinen Eigenbetra­g die Abgabe von 15 hochwirksa­men Schutzmask­en des Typs FFP2 ermögliche­n. Das macht eine Maske pro Winterwoch­e.

11. Ende der Beschränku­ngen

Als Grundlage für das schrittwei­se Auslaufen der Einschränk­ungen gilt in einer Region der Wert von 50 Neuinfekti­onen pro 100000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Diese Marke muss stabil und deutlich unterschri­tten werden.

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Foto: DisobeyArt, stock.adobe.com Ausgelasse­ne Freude und ein Prosit auf das neue Jahr – so dürfte der Jahreswech­sel diesmal nicht aussehen. Die Corona‰Pandemie zwingt zum Verzicht.

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