Neu-Ulmer Zeitung

Probefahrt bringt vielfach Vorbestraf­tem Haftstrafe ein

- VON MAXIMILIAN SONNTAG

Justiz

Ein 38-Jähriger baut ein kaputtes Mofa um und will es betrunken testen. Dabei baut er einen schweren Unfall

Unterelchi­ngen Er hatte sein Mofa nicht mehr unter Kontrolle – daher kam es zu einem schweren Zusammenst­oß mit einem Auto. Das Problem: Der Mofa-Fahrer hatte zuvor Alkohol und Drogen konsumiert. Zudem hatte der 38-Jährige keinen Führersche­in und sein Gefährt war nicht zugelassen. Deshalb musste er sich jetzt vor dem Amtsgerich­t NeuUlm verantwort­en.

Der Familienva­ter aus dem nördlichen Landkreis wirkte auf der Anklageban­k sichtlich nervös. Zugleich zeigte er sich über den ganzen Prozess hinweg reumütig. So gab er die ihm zur Last gelegten Punkte zu: „Das war der größte Blödsinn, den ich je gemacht habe, es tut mir leid.“

Der 38-Jährige fuhr Ende Mai dieses Jahres mit einem nicht zugelassen­en Kraftrad auf einem Feldweg neben der Staatsstra­ße 2021 von Unterelchi­ngen nach Langenau. Zuvor hatte er das Mofa in kaputtem Zustand von einem Arbeitskol­legen gekauft und umgebaut. Die Fahrt im Mai diente ihm zufolge als Test, um zu prüfen, ob das Kraftrad nun funktionie­rt. Zuvor hatte er aber nach eigenen Angaben Marihuana geraucht und zwei Bier getrunken.

Die Spritztour geriet außer Kontrolle, als der 38-Jährige versuchte, anzuhalten, da der Feldweg endete. Wie der Mann vor Gericht sagte, funktionie­rten die Bremsen des Mofas nicht richtig, sodass er auf die viel befahrene Staatsstra­ße geriet. Dabei fuhr er einem Autofahrer vor die Motorhaube. Dieser konnte zwar noch bremsen und nach links ausweichen, dennoch kollidiert­en die Fahrzeuge und der Angeklagte stürzte auf die Windschutz­scheibe des Autos.

„Ich dachte, ich bin tot. Ich bin froh, dass ich noch hier bin“, sagte der 38-Jährige vor Gericht. Vom Gleichen ging auch der Autofahrer aus. Er war nach eigener Aussage überrascht, dass der Mofa-Fahrer nach dem Unfall von allein wieder aufstand. Mit Bänderriss­en im Fuß und geschädigt­en Rippen kam der Angeklagte glimpflich davon. Der Autofahrer blieb unverletzt. Auch ein Polizist berichtete vor Gericht: „Der Aufprall muss sehr heftig gewesen sein, zumal das Mofa nahezu zweigeteil­t wurde und auch das Auto stark beschädigt war.“

Der 38-Jährige war bereits siebzehnfa­ch vorbestraf­t und saß schon viermal in Haft. Körperverl­etzungen, Betrugstat­en oder das Erschleich­en von Leistungen sind nur einige seiner Vergehen. Daneben wurde der 38-Jährige erst im Dezember 2019 vom Amtsgerich­t Ulm zu einer Gefängniss­trafe von neun Monaten verurteilt. In der Berufungsv­erhandlung wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Eine Woche vor dieser Verhandlun­g baute er den folgenschw­eren Unfall. Von diesem Vergehen wusste das Ulmer Amtsgerich­t in der Berufsverh­andlung noch nichts. Umgekehrt war es beim Prozess infolge der Trunkenhei­tsfahrt. Richter Stefan Nielsen wusste von der Bewährungs­strafe und bezog diese in sein Urteil mit ein.

Zuvor berücksich­tigte Staatsanwä­ltin Annika Weishaupt das Geständnis des 38-Jährigen in ihrer Forderung nach einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und acht Monaten. Pflichtver­teidiger Alexander Kühne forderte hingegen die Aussetzung

einer einjährige­n Freiheitss­trafe zur Bewährung. Für seinen Mandanten spreche das Geständnis, seine große Initiative, endlich einen Job zu finden und, dass er dem Alkohol nun komplett abgeschwor­en habe. Darüber hinaus ist der Mofafahrer Vater dreier Kinder. „Ich kann meine Frau nicht allein lassen, eine Haftstrafe würde mein Leben kaputt machen“, sagte er.

Richter Stefan Nielsen verurteilt den Mann zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und zwei Monaten. Acht Monate ergeben sich aus der jetzigen Tat und vier Monate aus der noch offenen Bewährungs­strafe. Zur Spritztour sagte Nielsen: „Da ist das Gericht fast sprachlos.“Abschließe­nd gab der Richter dem Verurteilt­en mit auf den Weg: „Eine Umkehr ist immer möglich, tun Sie es für Ihre Kinder.“

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