Landkreis zahlt mehr Honorar für Tagesmütter
Landkreis Damit der Landkreis Neu-Ulm bei der Kindertagespflege attraktiv bleibt – insbesondere im Vergleich mit umliegenden Landkreisen und der Stadt Ulm – hat der Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen, das Honorar der Tagespflegepersonen anzuheben. Die neuen Sätze, die nicht mehr nach der Anzahl der betreuten Kinder gestaffelt sein werden, gelten ab 1. Januar 2021.
Im Landkreis Neu-Ulm gibt es derzeit 40 Tagesmütter und zwei Tagesväter. Je nach Anzahl und Alter (unter drei Jahre oder über drei Jahre) der von ihnen betreuten Kinder bezahlt ihnen der Landkreis bislang eine monatliche Vergütung pro Kind zwischen 693 und 866 Euro. Künftig fällt die Staffelung nach der Anzahl der betreuten Kinder weg. Es wird nur noch zwischen Kindern unter drei Jahren (876 Euro) und über drei Jahren (789 Euro) unterschieden.
Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen sei im Landkreis sehr hoch, berichtet die Leiterin des Fachbereichs Jugend und Familie im Landratsamt, Bettina Ohorn. „Da nicht ausreichend Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, ist bei der Kindertagespflege weiterhin ein starker Anstieg der Nachfrage zu verzeichnen.“
Binnen dreier Jahre kletterte die Anzahl der betreuten Kinder in der Tagespflege von 169 im Jahr 2018 über 222 im Jahr 2019 auf 269 im Jahr 2020. Um auf der Angebotsseite damit Schritt zu halten, ist es erforderlich, genügend qualifizierte Tagespflegepersonen zu gewinnen. Dafür, sagte stellvertretender Landrat Franz-Clemens Brechtel, muss die Tätigkeit attraktiv ausgestaltet sein.