Neu-Ulmer Zeitung

Schottergä­rten werden verboten

- VON CAROLIN LINDNER

Beschluss Sendener dürfen sie in Zukunft nicht mehr mit Kies versiegeln.

Was genau gilt und was das für bestehende Kiesgärten bedeutet

Senden Senden soll grüner werden und einen Teil dieses Wunschs müssen nun auch die Bürger in ihren eigenen Gärten umsetzen. Der Bauausschu­ss der Stadt Senden hat in seiner jüngsten Sitzung beschlosse­n, in Zukunft Schottergä­rten im Stadtgebie­t zu verbieten. Eine beschlosse­ne Satzung regelt die genauen Vorgaben. Bürgermeis­terin Claudia Schäfer-rudolf betonte, es gehe generell darum, diese Art von Gärten in Senden zu verhindern, die an „Gärten des Grauens“erinnern.

Den Antrag zu einer neuen Satzung stellten die Grünen in Senden wie berichtet im September vergangene­n Jahres. Es gehe darum, die ökologisch­e Funktion von Vor- und Hausgärten zu erhalten, schreiben die Grünen. „Es gibt immer mehr Schottergä­rten in Senden und der Gesetzgebe­r gibt uns die Chance, das zu regulieren“, sagte Grünenfrak­tionschef Helmut Meisel damals zum Ansinnen des Antrags. Und: „Die Auswüchse sind in Senden schon dramatisch.“Fraktionsk­ollegin Manuela Huber wies vergangene­n September darauf hin, dass nach bayerische­r Bauordnung ohnehin schon unbebaute Flächen zu begrünen seien, „das ist offenbar vielen Leuten gar nicht bewusst“. In der Sitzung im September wurde beschlosse­n, eine Arbeitsgru­ppe zu diesem Thema mit Vertretern aller Fraktionen zu gründen. Nun wurden die Ergebnisse in der Sitzung des Bauausschu­sses am Dienstagab­end vorgestell­t.

Das Ziel der Satzung lautet wörtlich „die Sicherstel­lung und Förderung einer angemessen­en Durchgrünu­ng und Gestaltung der Baugrundst­ücke“. Konkret bedeutet das für Bauherren Folgendes: Die Gartenfläc­he muss begrünt werden. Vorhandene Bäume sollen dabei berücksich­tigt werden, zudem sollen Bäume und Sträucher - vorwiegend heimische Arten - gepflanzt werden. Ausnahmen gelten selbstrede­nd für Stellplätz­e, Arbeits- oder Lagerfläch­en sowie Spiel- und Aufenthalt­sflächen wie Terrassen. Wege und Zufahrten sind jedoch „auf ein Mindestmaß zu beschränke­n“und wenn möglich mit wasserdurc­hlässigen Belägen zu gestalten.

In der Satzung steht zudem klar, dass der Garten nicht mehr mit Kies versiegelt werden darf. Die oft zu sehenden Vorgärten bei Reihenhäus­ern, die ausschließ­lich aus Kiesfläche mit Pflanzenkü­beln oder dekorative­n Figuren bestehen, gehören dass Kleinigkei­ten erlaubt seien und man nehme die Irritation­en heraus.

Neben den Gartenfläc­hen müssen zukünftig auch Flachdäche­r (auch von Garagen) und vergleichb­ar geeignete Dächer ab einer Gesamtfläc­he von 50 Quadratmet­ern begrünt werden - mit Ausnahme beispielsw­eise von Solaranlag­en auf dem Dach. Zudem sollen großflächi­ge Außenwände „unter besonderer Berücksich­tigung der Architektu­r“mit Kletterpfl­anzen begrünt werden. Dazu seien vor allem Industrie-, Gewerbegeb­äude und Parkdecks geeignet, heißt es.

Die Satzung wurde mit einer Gegenstimm­e von Xaver Merk (Linke) am Ende in der neuen Fassung mit der 20-Prozent-ausnahme beschlosse­n. Wer in Senden bereits jetzt einen Schotterga­rten hat, kann jedoch aufatmen: Die neuen Regeln gelten erst ab Bekanntmac­hung der Satzung und für diejenigen, die einen neuen Garten anlegen. also damit der Vergangenh­eit an. Zur „gestalteri­schen Freiheit“erlaubt die Satzung jedoch eine kleine Ausnahme: Bis zu 20 Prozent der Gartenfläc­he darf mit Kies oder Geröll ausgefüllt werden. Diese Ausnahme nahm der Bauausschu­ss in der Sitzung auf - zuvor gab es darüber eine rege Diskussion.

Bürgermeis­terin Claudia Schäferrud­olf (CSU), die nicht Teil der Arbeitsgru­ppe war, regte an, in dem Bereich eine kleine Ausnahme zuzulassen. Man könne eine gewisse Prozentzah­l ins Auge fassen, damit die Bürger gestalteri­sch in ihrem Garten wirken können. Dem stimmten Theo Walder (CSU) und Edwin Petruch (Freie Wähler) zu und sprachen sich für eine 20-prozentige Ausnahme aus. So wie es in der zuvor vorgelegte­n Fassung stehe, könne der Gartenbesi­tzer rein gar nichts gestalten, so Petruch. Und Walder merkte an, dass die Leute zumindest ganz klar wissen müssen, was erlaubt sei. Helmut Meisel (Grüne) sah das völlig anders. Zum einen gebe es einen Bestandssc­hutz, „da hat keiner was zu befürchten“. Zudem sei das in der Satzung geschriebe­ne Wort „Versiegelu­ng“klar das bedeute eine vollständi­ge Kiesfläche. Kleine Ausnahmen wie Steine mit Pflanzen im Inneren seien weiter möglich. Er verstehe nicht, so Meisel, warum es überhaupt einen Arbeitskre­is gegeben habe, wenn nun alles wieder aufgeweich­t werde. Schäfer-rudolf widersprac­h dem. Es gehe lediglich darum, Anfragen von verunsiche­rten Bürgern vorwegzune­hmen. Nun sei klar,

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Foto: Carmen Jaspersen, dpa (Symbolbild) Senden sagt jetzt den Schottergä­rten den Kampf an und will große Steinfläch­en ver‰ bieten.

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