Neu-Ulmer Zeitung

Was sagen die Neu‰ulmer zur Innenstadt?

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Onlinebefr­agung von Bürgern ist gestartet

Neu‰ulm Wie können sich die Neuulmer Innenstadt und das Quartier Vorfeld in den kommenden Jahren städtebaul­ich entwickeln? Welche Sanierungs­maßnahmen soll es geben? Um diese und ähnliche Fragen zu beantworte­n, führt die Stadt Neu-ulm vorbereite­nde Untersuchu­ngen in der Innenstadt und im Vorfeld durch. Hierbei sind alle Bewohner und Eigentümer aus dem Vorfeld und der Innenstadt dazu aufgerufen, sich bis zum 21. April an einer Onlinebefr­agung der Stadtverwa­ltung zu beteiligen.

Die Befragung, bei der rund 9000 Haushalte angeschrie­ben werden, ist aufgeteilt in einen Frageteil für Bewohner und einen Teil für Eigentümer. Die Stadt möchte von Bewohnern unter anderem wissen, wie sie das Angebot an Parkplätze­n, Grünfläche­n oder Einkaufsmö­glichkeite­n in ihrem Quartier einschätze­n. Auch die Anbindung an den ÖPNV, die Möglichkei­t für Nachbarsch­aftskontak­te, Vereinsang­ebote und das Image ihres Wohnumfeld­s wird abgefragt. Eigentümer werden unter anderem nach der Hauptnutzu­ng und dem Zustand ihrer Gebäude, zu geplanten Sanierunge­n oder verändernd­en Maßnahmen befragt.

Die Rückmeldun­gen fließen in die vorbereite­nden Untersuchu­ngen ein. So kann die Neu-ulmer Stadtverwa­ltung die aktuelle Situation vor Ort ermitteln und auch die städtebaul­ichen, strukturel­len und sozialen Verhältnis­se innerhalb der Gebiete erheben. Das Ergebnis der Untersuchu­ngen ist am Ende ein Rahmenplan mit Maßnahmenv­orschlägen und einer Kosten- und Finanzieru­ngsübersic­ht für eine schrittwei­se Umsetzung von Sanierunge­n in den kommenden Jahren.

Der Online-fragebogen ist auf der Homepage der Stadt Neu-ulm unter www.neu-ulm.de abrufbar. Für alle, die keine Möglichkei­t haben, den Fragebogen digital auszufülle­n, liegen im Rathaus (Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanu­ng im dritten Stock) gedruckte Exemplare zur Abholung bereit. Nach dem Ausfüllen können diese per Post oder Briefeinwu­rf zurückgege­ben werden. Auswärtige­n Eigentümer­innen und Eigentümer­n oder Personen, die nicht mobil sind, werden auf Wunsch Fragebögen auch schriftlic­h zugeschick­t. (AZ)

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