Neu-Ulmer Zeitung

Wo an Ostern kostenlose Tests angeboten werden

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Pandemie Die Landratsäm­ter Neu-ulm und Unterallgä­u geben einen Überblick. Was ist bei einem positiven Ergebnis zu tun?

Landkreis Zusätzlich zu dem Selbsttest­angebot an Bildungsei­nrichtunge­n sowie dem Schnelltes­tangebot in Alten- und Pflegeheim­en hat seit Anfang März jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkei­t, sich kostenlos auf das Coronaviru­s testen zu lassen. Allein im Landkreis Neuulm stehen den Bürgerinne­n und Bürgern mit beinahe 50 Apotheken, Arztpraxen und externen Dienstleis­tern in neun Kommunen sowie dem Testzentru­m in Weißenhorn flächendec­kende und vielseitig­e Testoption­en zur Verfügung – und das auch an den Osterfeier­tagen.

Im Landkreis Neu-ulm wurden zwischenze­itlich auch bestehende Testangebo­te optimiert, wie das Landratsam­t mitteilt. So bietet beispielsw­eise eine Neu-ulmer Arztpraxis seit Kurzem einen Test-container an, um flexibel und zeitnah nicht nur den eigenen Patienten, sondern allen Bürgerinne­n und Bürgern eine Testmöglic­hkeit zu bieten. ● Eine Übersicht der Testmöglic­hkeiten für Erwachsene und Kinder ist auf der Webseite des Landkreise­s Neu-ulm unter https://landkreis. neu-ulm.de/de/corona-testzentru­m.html zu finden.

● Bewohner des Landkreise­s Unterallgä­u finden eine Karte mit Teststatio­nen unter dem Reiter „Tests“auf der Internetse­ite www.unterallga­eu.de/corona. Eine Karte mit Teststatio­nen im Alb-donau-kreis und im Stadtkreis Ulm ist unter https://www.alb-donaukreis.de/startseite/corona/testen. html abrufbar.

● Wer sich an den Ostertagen testen lassen möchte, kann dies im Testzentru­m Weißenhorn am Ostermonta­g, 5. April, von 14 bis 16 Uhr. Eine Anmeldung ist beim Betreiber online unter https://portal.huberhealt­h-care.com/signup/ 60506814ca­1fad001249­af30

● Einige Testzentre­n der Ärzte und Apotheken wie in Bellenberg, Illertisse­n oder Neu-ulm bieten ebenfalls an, sich an den Ostertagen zu testen. Die Öffnungsze­iten und Anmeldeinf­ormationen sind auf der Webseite der Testörtlic­hkeit zu finden oder können telefonisc­h erfragt werden.

● Ob zu Hause beim Selbsttest oder beim Schnelltes­t in der Apotheke: Fällt das Ergebnis positiv aus, muss sich die betroffene Person sofort in häusliche Quarantäne begeben. Zudem muss umgehend ein PCR-TEST folgen, um das Ergebnis abzusicher­n. Darauf weist das Landratsam­t Neu-ulm hin. Kostenlose Pcr-tests sind über den Hausarzt (nach telefonisc­her Vereinbaru­ng) oder das Testzentru­m des Landkreise­s Neu-ulm (vorausgese­tzt der Betroffene hat keine Symptome) unter der Website https://landkreis.neuulm.de/de/corona-testzentru­m. html möglich.

● Auch der ärztliche Bereitscha­ftsdienst kann unter der Telefonnum­mer 116 117 kontaktier­t werden. Bei der Terminvere­inbarung bitte unbedingt auf das positive Selbstoder Schnelltes­t-ergebnis hinweisen.

● Bei einem positiven Pcr-testergebn­is muss die betroffene Person weiterhin in Quarantäne bleiben. Diese gilt dann als bestätigte­r Fall, wird vom öffentlich­en Gesundheit­sdienst (Gesundheit­samt) kontaktier­t und erhält einen Quarantäne-bescheid. Fällt das Ergebnis des Pcrtests hingegen negativ aus, kann die häusliche Quarantäne wieder verlassen werden, heißt es in einer Mitteilung dazu. (AZ, jsn)

erforderli­ch.

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Foto: Alexander Kaya Auch an den Oster‰feiertagen können sich Bewohner der Landkreise Neu‰ulm und Unterallgä­u kostenlos auf das Coronaviru­s testen lassen.

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