Wo an Ostern kostenlose Tests angeboten werden
Pandemie Die Landratsämter Neu-ulm und Unterallgäu geben einen Überblick. Was ist bei einem positiven Ergebnis zu tun?
Landkreis Zusätzlich zu dem Selbsttestangebot an Bildungseinrichtungen sowie dem Schnelltestangebot in Alten- und Pflegeheimen hat seit Anfang März jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit, sich kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. Allein im Landkreis Neuulm stehen den Bürgerinnen und Bürgern mit beinahe 50 Apotheken, Arztpraxen und externen Dienstleistern in neun Kommunen sowie dem Testzentrum in Weißenhorn flächendeckende und vielseitige Testoptionen zur Verfügung – und das auch an den Osterfeiertagen.
Im Landkreis Neu-ulm wurden zwischenzeitlich auch bestehende Testangebote optimiert, wie das Landratsamt mitteilt. So bietet beispielsweise eine Neu-ulmer Arztpraxis seit Kurzem einen Test-container an, um flexibel und zeitnah nicht nur den eigenen Patienten, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern eine Testmöglichkeit zu bieten. ● Eine Übersicht der Testmöglichkeiten für Erwachsene und Kinder ist auf der Webseite des Landkreises Neu-ulm unter https://landkreis. neu-ulm.de/de/corona-testzentrum.html zu finden.
● Bewohner des Landkreises Unterallgäu finden eine Karte mit Teststationen unter dem Reiter „Tests“auf der Internetseite www.unterallgaeu.de/corona. Eine Karte mit Teststationen im Alb-donau-kreis und im Stadtkreis Ulm ist unter https://www.alb-donaukreis.de/startseite/corona/testen. html abrufbar.
● Wer sich an den Ostertagen testen lassen möchte, kann dies im Testzentrum Weißenhorn am Ostermontag, 5. April, von 14 bis 16 Uhr. Eine Anmeldung ist beim Betreiber online unter https://portal.huberhealth-care.com/signup/ 60506814ca1fad001249af30
● Einige Testzentren der Ärzte und Apotheken wie in Bellenberg, Illertissen oder Neu-ulm bieten ebenfalls an, sich an den Ostertagen zu testen. Die Öffnungszeiten und Anmeldeinformationen sind auf der Webseite der Testörtlichkeit zu finden oder können telefonisch erfragt werden.
● Ob zu Hause beim Selbsttest oder beim Schnelltest in der Apotheke: Fällt das Ergebnis positiv aus, muss sich die betroffene Person sofort in häusliche Quarantäne begeben. Zudem muss umgehend ein PCR-TEST folgen, um das Ergebnis abzusichern. Darauf weist das Landratsamt Neu-ulm hin. Kostenlose Pcr-tests sind über den Hausarzt (nach telefonischer Vereinbarung) oder das Testzentrum des Landkreises Neu-ulm (vorausgesetzt der Betroffene hat keine Symptome) unter der Website https://landkreis.neuulm.de/de/corona-testzentrum. html möglich.
● Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst kann unter der Telefonnummer 116 117 kontaktiert werden. Bei der Terminvereinbarung bitte unbedingt auf das positive Selbstoder Schnelltest-ergebnis hinweisen.
● Bei einem positiven Pcr-testergebnis muss die betroffene Person weiterhin in Quarantäne bleiben. Diese gilt dann als bestätigter Fall, wird vom öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) kontaktiert und erhält einen Quarantäne-bescheid. Fällt das Ergebnis des Pcrtests hingegen negativ aus, kann die häusliche Quarantäne wieder verlassen werden, heißt es in einer Mitteilung dazu. (AZ, jsn)
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