Neu-Ulmer Zeitung

Fasste ein Vermieter einer Mieterin an die Brust?

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Justiz Eine 35-Jährige wirft einem 48-Jährigen vor, sie in ihrer Wohnung in Weißenhorn

sexuell belästigt zu haben. Doch ihre Aussagen überzeugen die Richterin nicht

mit der Frau allein gewesen. Staatsanwa­lt Ingwar Bergmann sah keinen Anlass, an den Schilderun­gen der Mieterin zu zweifeln. Es möge ja sein, dass der Vermieter zu einem Zeitpunkt mit den beiden anderen Männern in ihrer Wohnung war, sagte er. Der in der Anklage geschilder­te Vorfall habe sich abgespielt, als der Vermieter allein bei ihr war. „Er hat gesagt, er habe sie nicht berührt. Das kann durch die Aussage der Nachbarin widerlegt werden“, betonte Bergmann. Er sah den Tatbestand der sexuellen Belästigun­g erfüllt und hielt eine Geldstrafe für angemessen.

Rechtsanwa­lt Kränzlein beantragte hingegen, seinen Mandanten freizuspre­chen. Er wies auf einige Widersprüc­he und Unterschie­de in den Aussagen der 35-Jährigen hin. Anders als vor Gericht hatte sie gegenüber der Polizei ausgesagt, im Badezimmer begrapscht worden zu sein. Ein ganz wesentlich­er Punkt aus Sicht des Verteidige­rs: Die Frau berichtete, nach dem Vorfall nicht mehr mit dem Angeklagte­n gesprochen habe. Erst als die Richterin auf die dokumentie­rten SMS verwiesen hatte, räumte die Frau ein, ihm Nachrichte­n aufs Handy geschriebe­n zu haben. Sie gab auch zu, dass sie die Nachricht mit der Drohung, ihn bei der Polizei anzuzeigen, wenn er ihr die Kaution und die Provision nicht auszahle, geschickt hatte.

Dieser Sachverhal­t war auch für die Richterin maßgeblich. Weingart hielt die Aussage der Frau nicht für ausreichen­d, um den Vermieter zu verurteile­n. „Der Vorwurf der sexuellen Belästigun­g konnte nicht nachgewies­en werden“, sagte sie. Die Richterin schloss nicht aus, dass die Frau die sexuelle Belästigun­g lediglich vorgab, um Forderunge­n gegenüber dem Vermieter durchzuset­zen. Im Sinne des Grundsatze­s „im Zweifel für den Angeklagte­n“wurde der 48-Jährige freigespro­chen.

 ?? Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) ?? Eine Frau zeigte ihren 48‰jährigen Vermieter an, weil er ihr an die Brust gefasst haben soll. In einer Verhandlun­g am Amtsgerich­t Neu‰ulm konnte ihm die Tat nicht nachgewies­en werden.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) Eine Frau zeigte ihren 48‰jährigen Vermieter an, weil er ihr an die Brust gefasst haben soll. In einer Verhandlun­g am Amtsgerich­t Neu‰ulm konnte ihm die Tat nicht nachgewies­en werden.

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