Fasste ein Vermieter einer Mieterin an die Brust?
Justiz Eine 35-Jährige wirft einem 48-Jährigen vor, sie in ihrer Wohnung in Weißenhorn
sexuell belästigt zu haben. Doch ihre Aussagen überzeugen die Richterin nicht
mit der Frau allein gewesen. Staatsanwalt Ingwar Bergmann sah keinen Anlass, an den Schilderungen der Mieterin zu zweifeln. Es möge ja sein, dass der Vermieter zu einem Zeitpunkt mit den beiden anderen Männern in ihrer Wohnung war, sagte er. Der in der Anklage geschilderte Vorfall habe sich abgespielt, als der Vermieter allein bei ihr war. „Er hat gesagt, er habe sie nicht berührt. Das kann durch die Aussage der Nachbarin widerlegt werden“, betonte Bergmann. Er sah den Tatbestand der sexuellen Belästigung erfüllt und hielt eine Geldstrafe für angemessen.
Rechtsanwalt Kränzlein beantragte hingegen, seinen Mandanten freizusprechen. Er wies auf einige Widersprüche und Unterschiede in den Aussagen der 35-Jährigen hin. Anders als vor Gericht hatte sie gegenüber der Polizei ausgesagt, im Badezimmer begrapscht worden zu sein. Ein ganz wesentlicher Punkt aus Sicht des Verteidigers: Die Frau berichtete, nach dem Vorfall nicht mehr mit dem Angeklagten gesprochen habe. Erst als die Richterin auf die dokumentierten SMS verwiesen hatte, räumte die Frau ein, ihm Nachrichten aufs Handy geschrieben zu haben. Sie gab auch zu, dass sie die Nachricht mit der Drohung, ihn bei der Polizei anzuzeigen, wenn er ihr die Kaution und die Provision nicht auszahle, geschickt hatte.
Dieser Sachverhalt war auch für die Richterin maßgeblich. Weingart hielt die Aussage der Frau nicht für ausreichend, um den Vermieter zu verurteilen. „Der Vorwurf der sexuellen Belästigung konnte nicht nachgewiesen werden“, sagte sie. Die Richterin schloss nicht aus, dass die Frau die sexuelle Belästigung lediglich vorgab, um Forderungen gegenüber dem Vermieter durchzusetzen. Im Sinne des Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“wurde der 48-Jährige freigesprochen.