Neu-Ulmer Zeitung

Diese Regeln gelten ab Montag

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Landkreis Der bayerische Ministerra­t hat in seiner jüngsten Kabinettss­itzung die Verlängeru­ng bestehende­r Corona-regeln beschlosse­n. Hinzu kommen aber auch Neu-regelungen der Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Dabei spielen unter anderem die Werte der Sieben-tage-inzidenz eine Rolle. Im Landkreis Neu-ulm lag die Inzidenz am Donnerstag, 8. April, nach Angaben des Robert Koch-instituts (RKI) bei 87,9. Was heißt das also für die neuen Vorgaben ab Montag?

Wie das Landratsam­t am Donnerstag mitteilte, gelten für den Landkreis Neu-ulm ab Montag, 12. April, folgende Neuerungen:

● Die bislang geplanten weiteren Öffnungssc­hritte bei einer Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastr­onomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April ausgesetzt.

● Baumärkte, Gärtnereie­n, Blumen‰ fachgeschä­fte, Gartenmärk­te, Baum‰ schulen und Buchhandlu­ngen werden künftig wie sonstige Geschäfte des Einzelhand­els behandelt. Öffnungen sind also nur unter den Bedingunge­n zulässig, die für den übrigen Einzelhand­el gelten.

● Für den Einzelhand­el gilt: Aufgrund der aktuellen Inzidenz im Landkreis Neu-ulm ist Einkaufen nur nach vorheriger Terminvere­inbarung („Click & Meet“) mit einem Kunden pro 40 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche zusätzlich zu den geltenden Voraussetz­ungen zulässig.

● Schulen: Bei einer Inzidenz unter 100 gilt für Schüler eine zweimal wöchentlic­he Testpflich­t als Voraussetz­ung für eine Teilnahme am Präsenzunt­erricht. Das gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.

Genauere Informatio­nen seien erst möglich, sobald das Bayerische Gesundheit­sministeri­um die neue Verordnung erlassen hat und diese in Kraft getreten ist, so das Landratsam­t in seiner Mittelung. (AZ)

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