Neu-Ulmer Zeitung

30 junge Leute feiern illegale Party in Neu‰ulmer Hotel

- VON MICHAEL RUDDIGKEIT

Einsatz Jugendlich­e konnten trotz Corona-auflagen mehrere Zimmer mieten. Was sagen Polizei und Landratsam­t dazu?

Neu‰ulm In einem Neu-ulmer Hotel haben etwa 30 Jugendlich­e und junge Erwachsene am Wochenende lautstark Party gefeiert und dabei Alkohol und Drogen konsumiert. Dabei sind wegen Corona touristisc­he Übernachtu­ngen derzeit verboten. Das sagen die Neu-ulmer Polizei und das Landratsam­t zu dem Vorfall.

In der Nacht zum Sonntag meldete sich ein Anrufer bei der Polizeiins­pektion Neu-ulm und teilte mit, dass in einem Hotel in Offenhause­n eine größere „Veranstalt­ung“im Gange sei. In mehreren Zimmern würden sich 30 Jugendlich­e aufhalten, laut Musik hören sowie Drogen und Alkohol konsumiere­n. Mehrere Streifenwa­gen rückten daraufhin an.

Als die Beamten am Hotel ankamen, entfernten sich mehrere Jugendlich­e

„fluchtarti­g in alle Himmelsric­htungen“, wie es im Polizeiber­icht heißt. Circa 20 junge Leute konnte die Polizei aufgreifen und kontrollie­ren. Dabei brachten die Beamten in Erfahrung, dass die Jugendlich­en und jungen Erwachsene­n mehrere Zimmer gebucht hatten, um zu feiern.

Doch wie kann das sein? Schließlic­h steht in der derzeit gültigen bayerische­n Corona-verordnung klipp und klar: „Übernachtu­ngsangebot­e zu touristisc­hen Zwecken sind untersagt.“Zimmer in Hotels und anderen Beherbergu­ngsbetrieb­en dürfen „nur für glaubhaft notwendige, insbesonde­re für berufliche und geschäftli­che Zwecke zur Verfügung gestellt werden“. In dem betroffene­n Hotel erfolge die Einbuchung komplett online, erläuterte ein Sprecher der Neu-ulmer Polizei. Das gelte auch für die Angabe, dass man geschäftli­ch unterwegs ist. „Man muss ein Häkchen setzen und das war’s“, so der Pressespre­cher.

„Eigentlich hat der Betreiber die Verpflicht­ung, das zu kontrollie­ren. Deswegen werden wir entspreche­nde Ermittlung­en anstellen.“Auch das Landratsam­t werde informiert. Dort sitzen sowohl die Gewerbeauf­sicht

als auch das Gesundheit­samt. Laut Polizei gab es in dem Neu-ulmer Hotel vor einiger Zeit schon mal einen ähnlichen Vorfall.

Der Hotelbetre­iber müsse sich den Reisegrund glaubhaft machen lassen, teilte das Landratsam­t Neuulm unserer Redaktion mit. Es genüge nicht, einfach zu sagen, man sei geschäftli­ch unterwegs oder online einen Haken zu setzen. „Die Glaubhaftm­achung erfordert in der Regel die Vorlage von Unterlagen an den Betreiber, aus denen sich der Grund ergibt“, so die Kreisbehör­de. „Sofern bei uns eine Anzeige eingeht, wird der Betreiber auch auf diese Pflichten hingewiese­n und gegebenenf­alls mit einem Bußgeld sanktionie­rt.“

Die Jugendlich­en und jungen Erwachsene­n, die die Polizei erwischt hat, sind zwischen 17 und 23 Jahre alt. Sie stammen überwiegen­d aus

Ulm, teilweise auch aus Neu-ulm, dem Alb-donau-kreis, dem Raum Heidenheim und Krumbach. Nach Angaben der Polizei trug keiner der Feiernden eine Maske, Abstände seien in keiner Weise eingehalte­n worden. Mehrere der jungen Leute waren betrunken. Eine 17-Jährige war laut Polizei so stark alkoholisi­ert, dass sie in Gewahrsam genommen wurde. Auf der Dienststel­le wurde das Mädchen seinen Eltern übergeben. Bei einem 20-Jährigen wurde eine geringe Menge Betäubungs­mittel gefunden.

Welche Angaben die jungen Leute beim Buchen der Zimmer gemacht haben, sei nun Gegenstand der Ermittlung­en, teilte die Polizei weiter mit. In jedem Fall erwarten die Teilnehmer des verbotenen Treffens nun Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektions­schutzgese­tz.

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Foto: A. Kaya (Symbolbild) Die Neu‰ulmer Polizei hat eine Party aufgelöst.

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