30 junge Leute feiern illegale Party in Neuulmer Hotel
Einsatz Jugendliche konnten trotz Corona-auflagen mehrere Zimmer mieten. Was sagen Polizei und Landratsamt dazu?
Neuulm In einem Neu-ulmer Hotel haben etwa 30 Jugendliche und junge Erwachsene am Wochenende lautstark Party gefeiert und dabei Alkohol und Drogen konsumiert. Dabei sind wegen Corona touristische Übernachtungen derzeit verboten. Das sagen die Neu-ulmer Polizei und das Landratsamt zu dem Vorfall.
In der Nacht zum Sonntag meldete sich ein Anrufer bei der Polizeiinspektion Neu-ulm und teilte mit, dass in einem Hotel in Offenhausen eine größere „Veranstaltung“im Gange sei. In mehreren Zimmern würden sich 30 Jugendliche aufhalten, laut Musik hören sowie Drogen und Alkohol konsumieren. Mehrere Streifenwagen rückten daraufhin an.
Als die Beamten am Hotel ankamen, entfernten sich mehrere Jugendliche
„fluchtartig in alle Himmelsrichtungen“, wie es im Polizeibericht heißt. Circa 20 junge Leute konnte die Polizei aufgreifen und kontrollieren. Dabei brachten die Beamten in Erfahrung, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mehrere Zimmer gebucht hatten, um zu feiern.
Doch wie kann das sein? Schließlich steht in der derzeit gültigen bayerischen Corona-verordnung klipp und klar: „Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.“Zimmer in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben dürfen „nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden“. In dem betroffenen Hotel erfolge die Einbuchung komplett online, erläuterte ein Sprecher der Neu-ulmer Polizei. Das gelte auch für die Angabe, dass man geschäftlich unterwegs ist. „Man muss ein Häkchen setzen und das war’s“, so der Pressesprecher.
„Eigentlich hat der Betreiber die Verpflichtung, das zu kontrollieren. Deswegen werden wir entsprechende Ermittlungen anstellen.“Auch das Landratsamt werde informiert. Dort sitzen sowohl die Gewerbeaufsicht
als auch das Gesundheitsamt. Laut Polizei gab es in dem Neu-ulmer Hotel vor einiger Zeit schon mal einen ähnlichen Vorfall.
Der Hotelbetreiber müsse sich den Reisegrund glaubhaft machen lassen, teilte das Landratsamt Neuulm unserer Redaktion mit. Es genüge nicht, einfach zu sagen, man sei geschäftlich unterwegs oder online einen Haken zu setzen. „Die Glaubhaftmachung erfordert in der Regel die Vorlage von Unterlagen an den Betreiber, aus denen sich der Grund ergibt“, so die Kreisbehörde. „Sofern bei uns eine Anzeige eingeht, wird der Betreiber auch auf diese Pflichten hingewiesen und gegebenenfalls mit einem Bußgeld sanktioniert.“
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die Polizei erwischt hat, sind zwischen 17 und 23 Jahre alt. Sie stammen überwiegend aus
Ulm, teilweise auch aus Neu-ulm, dem Alb-donau-kreis, dem Raum Heidenheim und Krumbach. Nach Angaben der Polizei trug keiner der Feiernden eine Maske, Abstände seien in keiner Weise eingehalten worden. Mehrere der jungen Leute waren betrunken. Eine 17-Jährige war laut Polizei so stark alkoholisiert, dass sie in Gewahrsam genommen wurde. Auf der Dienststelle wurde das Mädchen seinen Eltern übergeben. Bei einem 20-Jährigen wurde eine geringe Menge Betäubungsmittel gefunden.
Welche Angaben die jungen Leute beim Buchen der Zimmer gemacht haben, sei nun Gegenstand der Ermittlungen, teilte die Polizei weiter mit. In jedem Fall erwarten die Teilnehmer des verbotenen Treffens nun Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.