Ausgangssperre in Ulm tritt nun in Kraft
Diese Regeln
gelten ab Mittwoch, 0 Uhr
Ulm Das auch für die Stadt Ulm zuständige Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-donau-kreis hat am Montag, 12. April, per Allgemeinverfügung nächtliche Ausgangsbeschränkungen für den Stadtkreis Ulm erlassen. Sie gelten für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr und treten am Mittwoch, 14. April, um 0 Uhr in Kraft – werden also in der Nacht auf Mittwoch rechtswirksam. Das geht aus einer Mitteilung der Behörde hervor. Bereits am Sonntag hatte die Behörde wie berichtet angekündigt, dass ein solcher Schritt bald anstehen könnte. Rechtsgrundlage für die Verfügung von Ausgangsbeschränkungen ist die Corona-verordnung des Landes. Das sind die Folgen der Allgemeinverfügung – und die Gründe dafür.
Die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Sieben-tage-inzidenzwerte für Ulm lagen am vergangenen Wochenende über beziehungsweise knapp unter 150 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Nach einem deutlichen Anstieg in kurzer Zeit ist die Inzidenz in Ulm seit Donnerstag höher als 130. Das Infektionsgeschehen ist dem Landratsamt zufolge diffus. Dies gemeinsam mit dem raschen Anstieg der Infektionen weise auf die große Gefahr eines exponentiellen Wachstums hin, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts weiter. Die bisher getroffenen Maßnahmen genügten nicht, um die davon ausgehende Gefahr spürbar zu begrenzen. Über die Ausgangsbeschränkung sollen die Kontakte weiter reduziert werden.
Während der Ausgangsbeschränkung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr darf man sich nur noch aus triftigem Grund außerhalb der Wohnung aufhalten. Als triftige Gründe zählen unter anderem:
● die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten
● dringende medizinische Behandlungen
● die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen
● die Wahrnehmung des Sorgeund Umgangsrechts oder
● unaufschiebbare Ausbildungszwecke.
Infektionsgeschehen wird genau beobachtet
Heiner Scheffold, der Landrat des Alb-donau-kreises, unterzeichnete die Allgemeinverfügung und verwies in diesem Zusammenhang beispielhaft auch auf die Vorgänge am vergangenen Wochenende, über die auch unsere Redaktion berichtet hatte: „Die von der Polizei festgestellten rund 320 Verstöße gegen die Corona-verordnung in Ulm und im Umland sind ein weiteres Zeichen dafür, dass bei diesen hohen Inzidenzwerten nächtliche Ausgangsbeschränkungen notwendig sind, um die Kontakte weiter zu reduzieren. Wir müssen die dritte Welle bremsen“, wird Heiner Scheffold in der Pressemitteilung zitiert. Auch das Infektionsgeschehen im Alb-donau-kreis werde man deshalb weiter genau beobachten. Das Landesgesundheitsamt wies für Sonntag, 11. April, für den Alb-donau-kreis einen Wert von 124,3 Infektionen je 100.000 Einwohner aus.
Die Corona-verordnung des Landes Baden-württemberg sieht Ausgangsbeschränkungen dann vor, wenn alle bislang getroffenen Beschränkungen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. Das Ministerium für Soziales und Integration Badenwürttemberg hatte vor Kurzem ausdrücklich die stringente und verantwortungsvolle Anwendung der gestuften Beschränkungsmaßnahmen der Corona-verordnung betont, wozu auch das Mittel der Ausgangsbeschränkung gehört. Dabei sieht das Landessozialministerium die Inzidenz von 150 als den Wert, ab dem Ausgangsbeschränkungen zu verhängen sind. (AZ)