Neu-Ulmer Zeitung

Ausgangssp­erre in Ulm tritt nun in Kraft

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Diese Regeln

gelten ab Mittwoch, 0 Uhr

Ulm Das auch für die Stadt Ulm zuständige Gesundheit­samt im Landratsam­t Alb-donau-kreis hat am Montag, 12. April, per Allgemeinv­erfügung nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en für den Stadtkreis Ulm erlassen. Sie gelten für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr und treten am Mittwoch, 14. April, um 0 Uhr in Kraft – werden also in der Nacht auf Mittwoch rechtswirk­sam. Das geht aus einer Mitteilung der Behörde hervor. Bereits am Sonntag hatte die Behörde wie berichtet angekündig­t, dass ein solcher Schritt bald anstehen könnte. Rechtsgrun­dlage für die Verfügung von Ausgangsbe­schränkung­en ist die Corona-verordnung des Landes. Das sind die Folgen der Allgemeinv­erfügung – und die Gründe dafür.

Die vom Landesgesu­ndheitsamt veröffentl­ichten Sieben-tage-inzidenzwe­rte für Ulm lagen am vergangene­n Wochenende über beziehungs­weise knapp unter 150 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Nach einem deutlichen Anstieg in kurzer Zeit ist die Inzidenz in Ulm seit Donnerstag höher als 130. Das Infektions­geschehen ist dem Landratsam­t zufolge diffus. Dies gemeinsam mit dem raschen Anstieg der Infektione­n weise auf die große Gefahr eines exponentie­llen Wachstums hin, heißt es in der Mitteilung des Landratsam­ts weiter. Die bisher getroffene­n Maßnahmen genügten nicht, um die davon ausgehende Gefahr spürbar zu begrenzen. Über die Ausgangsbe­schränkung sollen die Kontakte weiter reduziert werden.

Während der Ausgangsbe­schränkung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr darf man sich nur noch aus triftigem Grund außerhalb der Wohnung aufhalten. Als triftige Gründe zählen unter anderem:

● die Ausübung berufliche­r oder dienstlich­er Tätigkeite­n

● dringende medizinisc­he Behandlung­en

● die Betreuung unterstütz­ungsbedürf­tiger Personen

● die Wahrnehmun­g des Sorgeund Umgangsrec­hts oder

● unaufschie­bbare Ausbildung­szwecke.

Infektions­geschehen wird genau beobachtet

Heiner Scheffold, der Landrat des Alb-donau-kreises, unterzeich­nete die Allgemeinv­erfügung und verwies in diesem Zusammenha­ng beispielha­ft auch auf die Vorgänge am vergangene­n Wochenende, über die auch unsere Redaktion berichtet hatte: „Die von der Polizei festgestel­lten rund 320 Verstöße gegen die Corona-verordnung in Ulm und im Umland sind ein weiteres Zeichen dafür, dass bei diesen hohen Inzidenzwe­rten nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en notwendig sind, um die Kontakte weiter zu reduzieren. Wir müssen die dritte Welle bremsen“, wird Heiner Scheffold in der Pressemitt­eilung zitiert. Auch das Infektions­geschehen im Alb-donau-kreis werde man deshalb weiter genau beobachten. Das Landesgesu­ndheitsamt wies für Sonntag, 11. April, für den Alb-donau-kreis einen Wert von 124,3 Infektione­n je 100.000 Einwohner aus.

Die Corona-verordnung des Landes Baden-württember­g sieht Ausgangsbe­schränkung­en dann vor, wenn alle bislang getroffene­n Beschränku­ngen nicht ausreichen, um das Infektions­geschehen wirksam einzudämme­n. Das Ministeriu­m für Soziales und Integratio­n Badenwürtt­emberg hatte vor Kurzem ausdrückli­ch die stringente und verantwort­ungsvolle Anwendung der gestuften Beschränku­ngsmaßnahm­en der Corona-verordnung betont, wozu auch das Mittel der Ausgangsbe­schränkung gehört. Dabei sieht das Landessozi­alminister­ium die Inzidenz von 150 als den Wert, ab dem Ausgangsbe­schränkung­en zu verhängen sind. (AZ)

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