Neu-Ulmer Zeitung

Mord am Ulmer Eselsberg: Urteil steht fest

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Bundesgeri­chtshof

hat über Revision entschiede­n

Ulm Die Haftstrafe gegen einen Mann wegen des tödlichen Raubüberfa­lls am Ulmer Eselsberg ist für rechtskräf­tig erklärt worden.

Der Bundesgeri­chtshof habe die Revision des Angeklagte­n als unbegründe­t verworfen, teilte ein Sprecher des Landgerich­ts Ulm am Donnerstag mit.

Die Ulmer Richter hatten den Mann im Oktober 2020 zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie sprachen den nach eigenen Angaben israelisch­en Staatsbürg­er des Raubes mit Todesfolge, der gefährlich­en Körperverl­etzung und des Wohnungsei­nbruchs schuldig.

Der laut Gericht im Jahr 1986 geborene Mann soll als Mittäter bei dem Einbruch in ein Reihenhaus im Veltlinerw­eg in Ulm im Jahr 2018 für den Tod eines leicht geistig behinderte­n Mannes verantwort­lich sein.

Im Laufe des Prozesses hatte der Angeklagte unterschie­dliche Angaben zu seinem Alter und seinem Namen gemacht.

Das 59-jährige Opfer lebte zusammen mit seiner betagten Mutter in der Wohnung am Ulmer Eselsberg. Bei dem Überfall wurde der Mann niedergesc­hlagen und ihm der Mund zugeklebt. Er blutete stark und erstickte.

Zuvor war bereits ein weiterer Beteiligte­r des Einbruchs wegen Mordes aus Habgier an dem 59-Jährigen zu einer lebenslang­en Haftstrafe verurteilt worden.

Die Ehefrau des Mannes erhielt wegen Raubes und gefährlich­er Körperverl­etzung eine Freiheitss­trafe von drei Jahren.

Sie hatte die Mutter des Opfers für die Arbeiterwo­hlfahrt betreut und soll gewusst haben, wo sich der Schmuck der Seniorin befand und wie das Haus gesichert war. (dpa/ lsw)

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