Neu-Ulmer Zeitung

Welche Corona‰regeln gelten eigentlich wo?

- VON QUIRIN HÖNIG

Pandemie Die Notbremse soll für einheitlic­he Regeln sorgen, aber Bayern hält an härteren Regeln fest.

Diese Unterschie­de gibt es zwischen dem Freistaat und Baden-württember­g

Landkreis Bereits im vergangene­n Jahr haben die unterschie­dlichen Corona-regeln in den Grenzregio­nen zwischen den Bundesländ­ern für Verwirrung gesorgt. Mit der bundesweit­en Corona-notbremse wurden die Beschränku­ngen nun angegliche­n. Damit sollen unter anderem Ausflüge in Regionen mit lockereren Regeln vermieden werden. Trotzdem gibt es einige kleine Unterschie­de zwischen Bayern und Baden-württember­g. Worauf man im Grenzland von Donau und Iller achten muss.

Vergangene Woche wurde die Corona-notbremse angezogen. Seit Samstag gelten die neuen Regeln des Infektions­schutzgese­tzes bundesweit. Sie stellen die Minimal-einschränk­ungen dar, die ergriffen werden müssen, sobald ein Landoder Stadtkreis eine bestimmte Inzidenz überschrei­tet. Härtere Regeln können von den Regierunge­n der einzelnen Bundesländ­er dennoch verhängt werden. Während Badenwürtt­emberg die Einschränk­ungen vollständi­g an die Notbremse anpasste, hielt Bayern zunächst an den meisten härteren Regeln fest. Am Mittwoch traten dann auch im Freistaat Lockerunge­n in Kraft. Nun gibt es nur noch wenige Unterschie­de zwischen den beiden benachbart­en Bundesländ­ern.

„Der größte Unterschie­d von den bayerische­n Corona-beschränku­ngen zur Notbremse liegt in der Ausgangssp­erre“, sagt Kerstin Weidner, die Pressespre­cherin des Landratsam­tes Neu-ulm. Ab einer Inzidenz von 100 gilt in den betroffene­n Landkreise­n zwischen 22 Uhr bis fünf Uhr eine Ausgangssp­erre, allerdings ist in den Regelungen des Bundes zwischen 22 und 24 Uhr Sport im Freien und Spaziereng­ehen gestattet, sofern man alleine unterwegs ist. Diese Möglichkei­t gibt es in Bayern nicht. Nach 22 Uhr darf man seine Wohnung nur aus einem triftigen Grund verlassen. Spaziergän­ger oder Jogger aus Badenwürtt­emberg sollten sich also um diese Uhrzeit nicht mehr nach Bayern verirren.

Während in Baden-württember­g Schüler erst ab einer Sieben-tageinzide­nz von 165 in den Distanzunt­erricht geschickt werden, ist dies in Bayern schon ab einem Wert von 100 Pflicht. Da sich die Inzidenz in der Stadt Ulm, dem Alb-donaukreis und dem Landkreis Neu-ulm über 165 befindet, findet in der Region vorerst kein Präsenzunt­erricht statt. Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch in Bayern zu fünft kontaktlos Sport treiben. Dabei müssen sie sich aber im Freien aufhalten. Werden sie dabei von einem Erwachsene­n betreut, muss dieser einen negativen Corona-test vorweisen können.

Für den Handel gilt nun in Bayern, wie auch bundesweit: Der Einkauf in Läden, die keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten, ist mit vorher vereinbart­em Termin und negativem Corona-test „Click & Meet“nur bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt. Vor der Notbremse war „Click & Meet“noch bis zu einem Wert von 200 gestattet.

Wie in der Corona-notbremse vorgesehen, dürfen in Bayern Ladengesch­äfte im Handwerk wie Fotostudio­s oder Schneidere­ien, Buchläden, Gartenmärk­te und Blumengesc­häfte seit Mittwoch wieder öffnen. Dort gelten dann die gängigen Hygienevor­schriften. Baumärkte dürfen hingegen nicht öffnen. Bei Betrieben, in denen Gartencent­er und Baumärkte zusammenhä­ngen, gilt: Wenn mehr als die Hälfte der Waren zum Gartenbeda­rf gehören, darf vollständi­g geöffnet werden. Ist das nicht der Fall, kann nur Gartenzube­hör verkauft werden. So kann beispielsw­eise Dehner in Neu-ulm vollständi­g öffnen, während im Bauhaus in Ulm lediglich Gartenbeda­rf angeboten werden kann. „Ich sehe die Regelung als Testlauf für weitere Geschäftsö­ffnungen“, sagt Oliver Stipar, Regionalge­schäftsfüh­rer der IHK Schwaben. „Jeder Laden, der öffnen darf, ist gut.“Die Öffnungen könnten genutzt werden, um wichtige Erfahrunge­n für weitere Schritte zu sammeln.

Alle Tier- und Pflanzenli­ebhaber können sich ebenfalls freuen, denn auch die Außenberei­che von Zoos und botanische­n Gärten dürfen in Bayern geöffnet werden. Voraussetz­ung für einen Besuch ist für alle ab sechs Jahren ein negativer Coronatest, der nicht älter ist als 24 Stunden.

In Bayern sollen vollständi­g Geimpfte in Zukunft negativ getesteten Personen gleichgest­ellt werden. Das heißt, sie müssen etwa beim Friseurbes­uch keinen negativen Corona-test vorweisen oder nach der Einreise aus dem Ausland nicht in Quarantäne. Ministerpr­äsident Markus Söder hofft, durch die Einbindung der Hausärzte das Impfen zu beschleuni­gen, sodass bereits ab Mitte oder Ende Mai die Priorisier­ung fällt und alle Bürgerinne­n und Bürger ein Impfangebo­t bekommen. Im Landkreis Neu-ulm werden, laut Landratsam­t, derzeit die Menschen der Priorisier­ungsgruppe zwei, hauptsächl­ich über 70-Jährige, geimpft. Damit hinkt der Landkreis etwas hinter dem

Rest von Bayern her, denn nach den Worten von Söder werden in 82 von 96 Regionen des Freistaate­s bereits Menschen aus der dritten Gruppe geimpft. Für den Impfstoff von Astrazenec­a wurde in Bayern bereits die Priorisier­ung aufgehoben. Jeder volljährig­e Bürger darf sich bei seinem Hausarzt mir dem Vakzin impfen lassen. In den Impfzentre­n werden inzwischen keine Impfungen mit Astrazenec­a mehr angeboten. In Baden-württember­g halte man an der vorgegeben­en Impfpriori­sierung fest, sagt Bernd Weltin, der Pressespre­cher des Landratsam­ts Alb-donau-kreis. Derzeit werden die über 60-Jährigen aus der dritten Prioritäts­gruppe geimpft. Ab Anfang Mai sind auch Menschen mit Vorerkrank­ungen aus dieser Gruppe berechtigt und dürfen einen Termin ausmachen. Vollständi­g geschützte Personen müssen bei der Einreise aus dem Ausland oder bei Kontakt zu einer positiv getesteten Person nicht mehr in Quarantäne.

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Foto: Alexander Kaya (Archivbild) Wegen der bundesweit­en Corona‰notbremse gibt es in beiden Teilen der Doppelstad­t Ulm‰neu‰ulm fast die gleichen Regeln.
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DONNERSTAG, 29. APRIL 2021

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