Neu-Ulmer Zeitung

Masken‰urteil sorgt für Wirbel

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Staatsanwa­ltschaft

prüft Anzeigen

München/weilheim Nach dem umstritten­en Weilheimer Urteil zur Maskenpfli­cht in der Schule prüft die Staatsanwa­ltschaft mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeug­ung gegen die zuständige Richterin. „Wir haben Vorermittl­ungen eingeleite­t, weil es mehrere Anzeigen gab“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft München II.

Das Familienge­richt im oberbayeri­schen Weilheim hatte ein Kind nach einer Klage der Eltern Mitte April von der wegen der Corona-pandemie herrschend­en Maskenpfli­cht in seiner Schule befreit. In dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass die Schulleitu­ng dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-nasen-bedeckung auf dem Schulgelän­de vorschreib­en darf. Die Richterin entschied auch, dass das Kind an der Realschule nun wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Grundsätzl­ich wurde durch die Gerichtsen­tscheidung aber nicht die entspreche­nde Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfun­g wäre nicht das Amtsgerich­t zuständig, sondern die Verwaltung­sgerichte.

Auch im thüringisc­hen Weimar hatte das Familienge­richt bereits gegen die Maskenpfli­cht an zwei Schulen entschiede­n. Das Thüringer Bildungsmi­nisterium hatte daraufhin „gravierend­e verfahrens­rechtliche Zweifel“an der Entscheidu­ng angemeldet.

Das bayerische Kultusmini­sterium hatte ebenfalls darauf hingewiese­n, dass es sich um eine familienge­richtliche Einzelents­cheidung handelt. Der Beschluss habe demnach keine Auswirkung­en auf die bestehende­n Infektions­schutzmaßn­ahmen an den Schulen im Freistaat. Die Regelungen seien auch vom Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in ständiger Rechtsprec­hung als rechtmäßig eingestuft worden. Maßnahmen wie etwa die Maskenpfli­cht würden deshalb für alle Lehrkräfte, Schülerinn­en und Schüler unveränder­t gelten. (dpa)

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