Neu-Ulmer Zeitung

Verkehrsin­sel: Klage abgewiesen

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Weißenhorn‰biberachze­ll Ein Anwohner aus Biberachze­ll hat keinen Anspruch darauf, dass eine Verkehrsin­sel vor seinem Grundstück verlegt wird. Das hat die 6. Kammer des Verwaltung­sgerichts Augsburg in einer mündlichen Verhandlun­g entschiede­n. Der Mann aus dem Weißenhorn­er Stadtteil hatte wegen des Straßenaus­baus gegen das Landratsam­t Neu-ulm geklagt.

Die Verkehrsin­sel, offiziell als Querungshi­lfe bezeichnet, war zusammen mit dem neuen Radweg von Biberach über Asch nach Biberachze­ll gebaut worden. Weil der Radweg am Ortseingan­g von Biberachze­ll auf der einen Straßensei­te endet, sollen die Radfahrer über die Verkehrsin­sel auf die andere Straßensei­te geleitet werden.

Bereits im Frühjahr 2018 hatte der Anwohner im Gespräch mit unserer Redaktion angekündig­t, gegen die Verkehrsin­sel wenn nötig juristisch vorgehen zu wollen. Er sagt, sie behindere ihn bei der Zufahrt zu seinem Grundstück und bei der Ausübung seiner Nebentätig­keit: Für seinen Autohandel mit Kfzwerksta­tt bekomme er regelmäßig Autos angeliefer­t. Zudem fühlt sich der Anwohner durch Lärm beeinträch­tigt: Seinen Angaben zufolge hupen Autofahrer häufig, wenn Radfahrer an der Stelle die Straße überqueren. Die Verkehrsin­sel sei einfach falsch platziert und die Stelle gefährlich, argumentie­rt der Kläger.

Weil die Weißenhorn­er Stadtverwa­ltung keine Notwendigk­eit für einen Umbau sah, zog der Mann vor das Verwaltung­sgericht.

Doch die Justizbehö­rde teilte die Ansicht des Anwohners nicht und wies die Klage ab. Eine schriftlic­he Begründung des Urteils liegt bislang nicht vor und wird noch ausgearbei­tet. (jsn)

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