Verkehrsinsel: Klage abgewiesen
Weißenhornbiberachzell Ein Anwohner aus Biberachzell hat keinen Anspruch darauf, dass eine Verkehrsinsel vor seinem Grundstück verlegt wird. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg in einer mündlichen Verhandlung entschieden. Der Mann aus dem Weißenhorner Stadtteil hatte wegen des Straßenausbaus gegen das Landratsamt Neu-ulm geklagt.
Die Verkehrsinsel, offiziell als Querungshilfe bezeichnet, war zusammen mit dem neuen Radweg von Biberach über Asch nach Biberachzell gebaut worden. Weil der Radweg am Ortseingang von Biberachzell auf der einen Straßenseite endet, sollen die Radfahrer über die Verkehrsinsel auf die andere Straßenseite geleitet werden.
Bereits im Frühjahr 2018 hatte der Anwohner im Gespräch mit unserer Redaktion angekündigt, gegen die Verkehrsinsel wenn nötig juristisch vorgehen zu wollen. Er sagt, sie behindere ihn bei der Zufahrt zu seinem Grundstück und bei der Ausübung seiner Nebentätigkeit: Für seinen Autohandel mit Kfzwerkstatt bekomme er regelmäßig Autos angeliefert. Zudem fühlt sich der Anwohner durch Lärm beeinträchtigt: Seinen Angaben zufolge hupen Autofahrer häufig, wenn Radfahrer an der Stelle die Straße überqueren. Die Verkehrsinsel sei einfach falsch platziert und die Stelle gefährlich, argumentiert der Kläger.
Weil die Weißenhorner Stadtverwaltung keine Notwendigkeit für einen Umbau sah, zog der Mann vor das Verwaltungsgericht.
Doch die Justizbehörde teilte die Ansicht des Anwohners nicht und wies die Klage ab. Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt bislang nicht vor und wird noch ausgearbeitet. (jsn)