Neu-Ulmer Zeitung

Lenas Bioladen: Prozess endet

- VON WILHELM SCHMID

Justiz Das droht den Angeklagte­n im Verfahren um Drogenhand­el

Memmingen Das Verfahren um „Lenas Bioladen“vor dem Landgerich­t Memmingen geht seinem Ende entgegen: Am dritten Tag wurden nach der Bekanntgab­e des Gutachtens von Gerichtsps­ychiater Dr. Andreas Küthmann sämtliche erforderli­chen Formalität­en erledigt, sodass am nächsten Verhandlun­gstermin, der am Donnerstag, 20. Mai, um 8.30 Uhr vor der Zweiten Großen Strafkamme­r beginnt, mit den Plädoyers der Anklage und der Verteidigu­ng sowie mit dem Urteil zu rechnen ist.

Wie berichtet, geht es in dem Prozess um einen schwunghaf­ten Handel mit Rauschgift, den die Angeklagte­n gemäß ihren bereits abgelegten Geständnis­sen im Darknet abgewickel­t haben sollen. Sie verkauften in dem vermeintli­ch abgeschirm­ten Teil des Internets über diverse „Marktplätz­e“eine erhebliche Menge an Marihuana, wobei die Umsätze sechsstell­ige Summen darstellte­n.

Gemäß einer Verfahrens­absprache haben die beiden Männer Haftstrafe­n zwischen sechs und sechseinha­lb Jahren zu erwarten, während die Ehefrau eines der beiden Angeklagte­n wohl deutlich günstiger wegkommen wird, da ihre Anklage auf „Beihilfe“reduziert wurde. In seinem psychiatri­schen Gutachten bescheinig­te Dr. Andreas Küthmann den beiden Männern, dass ihnen keine vermindert­e Steuerungs­fähigkeit zugutegeha­lten werden könne. Es sei aber durchaus angebracht, den Paragrafen 64 des

Strafgeset­zbuches zur Abwendung zu bringen.

Dieser sieht den Maßregelvo­llzug vor. Das heißt, dass die Angeklagte­n nach einem entspreche­nden Urteil zunächst einen Teil der Haft absitzen, dann in die forensisch­e Psychiatri­e eingewiese­n werden und erst dann den Rest ihrer Strafe in Haft absitzen oder auch teilweise auf Bewährung erlassen bekommen, wenn ihnen Gutachter bestätigen, dass sie von der Sucht losgekomme­n sind. Zur Abkürzung des Verfahrens, das auf noch mehr Termine angesetzt war, wurden nun sämtliche weiteren vorgesehen­en Zeugen „abgeladen“; sie werden also nach allseitige­m Einverstän­dnis nicht mehr gehört. Bis zum Schlusster­min am 20. Mai wird nur noch geklärt, was mit den Bitcoins geschieht und wie man diesen beikommen kann. Der Erlös aus dem Drogenhand­el war anscheinen­d in der Kryptowähr­ung erlöst worden. Nach dieser Abklärung sind die Plädoyers und das Urteil zu erwarten.

 ?? Foto: A. Kaya (Symbolbild) ?? In einem Bioladen wurden Drogen ge‰ schmuggelt.
Foto: A. Kaya (Symbolbild) In einem Bioladen wurden Drogen ge‰ schmuggelt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany