Neu-Ulmer Zeitung

Infizierte feiern in Ulmer Club – Tests gefordert

- VON JOHANNES RAUNEKER UND SELINA EHRENFELD

Pandemie Trotz 3G-regel kommt es nach einer Partynacht in einem Ulmer Club zu Corona-infektione­n

Ulm Es ist eine Party mit Folgen, die am Mittwochab­end der vergangene­n Woche in einem Ulmer Club über die Bühne gegangen ist. Wie sich jetzt herausgest­ellt hat, waren drei der insgesamt über 400 Besucher coronaposi­tiv und infektiös. Und das, obwohl der Club den Eintritt nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten gestattet. Das Gesundheit­samt hofft nun, dass sich keine weiteren Partygäste mit Corona infiziert haben.

Wie es dazu kommen konnte, dass sich unter dem Partyvolk auch drei Corona-infizierte befunden haben, ist derzeit unklar. Unserer Redaktion teilt der Betreiber auf Anfrage mit, dass alle Besucher entweder negativ getestet, genesen oder geimpft sein müssten. Seiner Aussage nach soll mindestens einer der drei Infizierte­n, die sich am vergangene­n Mittwoch auf der Tanzfläche tummelten, bereits vollständi­g geimpft gewesen sein. In diesem Fall handele es sich um einen „Impfdurchb­ruch“, so der Clubbetrei­ber.

Konsequenz­en muss dieser aktuell nicht fürchten. Die Sprecherin des zuständige­n Gesundheit­samts teilt mit, dass es Aufgabe des jeweiligen Betreibers sei, die 3G-regelung am Einlass zu kontrollie­ren. Auch in der aktuellen Mitteilung des Gesundheit­samts zum vorliegend­en Fall ist keine Rede davon, dass sich der Clubbetrei­ber irgendetwa­s zuschulden kommen ließ.

Dass Clubs wieder öffnen dürfen, geht zurück auf einen Beschluss der baden-württember­gischen Landesregi­erung – unter bestimmten Voraussetz­ungen allerdings. Nicht nur muss die 3G-regel angewandt werden, sondern es gelten auch auf der Tanzfläche bestimmte Voraussetz­ungen.

So darf zum Beispiel nur ohne Maske getanzt werden, wenn die Lüftungsan­lage dementspre­chend leistungss­tark ist – im aktuellen Fall nicht der Fall. Deshalb, so der Clubbetrei­ber, gelte auf seiner Tanzfläche Maskenpfli­cht.

Ziel des Gesundheit­samtes ist es jetzt, so viele Gäste des besagten Abends zu erreichen und dafür zu sorgen, mögliche weitere Infektione­n schnell zu erkennen. Ein Gast hat sich womöglich aber bereits angesteckt. Das Gesundheit­samt teilt mit, dass sich eine Person an dem Abend infiziert haben könnte – „sicher kann dies aber nicht mehr festgestel­lt werden“.

Um die Gäste zu erreichen, greift das Gesundheit­samt jetzt auf die Luca-app zurück. 354 Clubbesuch­er hätten über die App bereits einen Warnhinwei­s erhalten, mit der dringenden Empfehlung, freiwillig ihre Kontakte zu reduzieren und einen Schnelltes­t durchführe­n zu lassen – vor allem, wenn Symptome auftreten. Die drei positiv Getesteten (alles junge Erwachsene) zeigten Symptome, jedoch litten sie nur unter leichten Krankheits­verläufen, so das Gesundheit­samt.

Über den Warnhinwei­s der Lucaapp

kann das Gesundheit­samt allerdings nur Personen erreichen, die an dem Abend auch über die Luca-app eingecheck­t haben. 51 weitere Clubgäste, die anstelle der App den Luca-schlüssela­nhänger, die Lucawebapp oder das Kontaktfor­mular genutzt haben, werden vom Gesundheit­samt nun telefonisc­h informiert und ebenfalls gebeten, sich testen zu lassen. Personen, die selbst vermuten, dass sie zu dieser Gruppe gehören, sollten diesen Anruf aber nicht abwarten, sondern möglichst schnell von sich aus aktiv werden und einen Test machen. Im Falle eines positiven Ergebnisse­s sollten sich die Betroffene­n umgehend bei der Hotline des Gesundheit­samts Alb-donau-kreis unter 0731/ 185-1050 melden.

Eine generelle Quarantäne für die Gäste ordnet das Gesundheit­samt entspreche­nd der Vorgaben derzeit nicht an.

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Foto: Philipp von Ditfurth, dpa (Symbolfoto) Trotz 3G‰regel gab es nach einer Party‰ nacht in Ulm Corona‰infektione­n.

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