Neu-Ulmer Zeitung

Das hat sich beim Radverkehr in Vöhringen getan

- VON URSULA KATHARINA BALKEN

Sicherheit Das Bauamt zieht eine Zwischenbi­lanz zum Radverkehr­skonzept.

Geplant ist noch ein Fahrradpar­khaus

Vöhringen In Sachen Radverkehr in Vöhringen liegt nun eine Zwischenbi­lanz vor. Im Mai 2021 hatte der Vöhringer Stadtrat dem Radverkehr­skonzept der Verwaltung grünes Licht erteilt. Verknüpft war damit der Appell, möglichst zügig an die Umsetzung zu gehen. In der jüngsten Bauausschu­sssitzung im Kulturzent­rum hat Harald Vrkoslav aus dem Bauamt eine Liste durchgefüh­rter Maßnahmen vorgelegt und gleichzeit­ig die geplanten Vorhaben benannt. So soll etwa beim Bahnhof ein Fahrradpar­khaus entstehen.

Die Verbindung Siedlerstr­aße – Weidachgas­se, Teilstück der Radwegverb­indung zwischen Illerzell und Illerriede­n, wurde über eine rot markierte Furt mit der Weidachgas­se verbunden. In naher Zukunft soll im Bereich der engen Kurve noch das Geländer am Kanalufer erhöht werden. Diese Maßnahme dient der Sicherheit im Hinblick auf die nahe Böschung zum Kanal hin. Die Weidachgas­se wurde als Fahrradstr­aße ausgewiese­n und auch kleine Teilstücke anderer Straßen sind mit einbezogen, was in diesen Bereichen dem Radverkehr eine gewisse Bevorrecht­igung einräumt. Der ehemalige Fußgängerü­berweg am Illertal-gymnasium wurde zur roten Radlerfurt umgestalte­t. Die Vorfahrtsb­eschilderu­ng zugunsten der Radfahrer in diesem Bereich soll die Sicherheit für den Radverkehr erhöhen.

Nach Aussage von Vrkoslav finden derzeit umfangreic­he Gespräche und Verhandlun­gen mit der Bahn statt. Anlass sind Anregungen für ein geplantes Radparkhau­s am Bahnhof nach dem Motto „bike and ride“. Konkret ist an die Anmietung oder auch den Erwerb des leer stehenden Bahngebäud­es nördlich des ehemaligen Bahnüberga­ngs gedacht. Ob in diesem Jahr noch eine Befahrung des gesamten Radverkehr­snetzes möglich sein wird, ist Vrkoslav zufolge termin- und witterungs­abhängig.

Des Weiteren steht auch die Straße „Am Bahndamm“als Fahrradstr­aße auf der Agenda. Diese Straße hat keine Sammelfunk­tion und ist nur einseitig bebaut. Dort könnte laut Vrkoslav der Zustrom der Radlerinne­n und Radler so stark werden, dass eine Fahrradstr­aße auch rechtlich möglich wäre. Es gäbe aber einen hohen Aufwand hinsichtli­ch der Beschilder­ung, weil wegen der zahlreiche­n Einmündung­en anderer Straßen auf die neue Situation hingewiese­n werden muss. Da die Richard-wagner-straße zwischen Beethovens­traße und Rue de Vizille im städtische­n Radverkehr­skonzept bereits enthalten ist, sollte auf die Bedarfsamp­el über die Rue de Vizille zur Alten Poliere – von der Bürgerscha­ft dringend erwünscht – hingearbei­tet werden. Durch die Umsetzung des Radkonzept­es ist eine deutliche Erhöhung der Querungen zu erwarten.

Der vorhandene Gehweg an der Ulmer Straße zwischen Einmündung Schützenst­raße/hirschstra­ße und altem Friedhof könnte als gemeinsame­r Geh- und Radweg beschilder­t

Mancher weiß nicht, was eine „Fahrradstr­aße“ist

werden. Dieser kombiniert­e Gehund Radweg wäre dann für Radler in beide Fahrtricht­ungen benutzungs­pflichtig. Rechtlich möglich wäre dies, weil die Breite des vorhandene­n Gehweges zumeist mindestens 2,5 Meter beträgt.

Für manchen Verkehrste­ilnehmer erschließt sich das Wort und die Bedeutung Fahrradstr­aße nicht ganz. Aber der ADAC hat da leicht verständli­che Erklärunge­n bei der Hand. Bei einer Fahrradstr­aße handelt es sich demnach um eine Straße, die in der Regel nur für den Radverkehr freigegebe­n ist. Zusatzschi­lder können jedoch Auto- und Motorradve­rkehr zulassen. Es gilt die Höchstgesc­hwindigkei­t von 30 Kilometern pro Stunde.

Auf Radfahreri­nnen und Radfahrer muss aber besondere Rücksicht genommen werden. Eine Fahrradstr­aße ist markiert durch eine Beschilder­ung mit einem weißen Fahrrad in einem blauen Kreis. Mit Zusatzzeic­hen – zum Beispiel für Anlieger frei – dürfen auch Autos diese Straße benutzen.

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