Regeln für Weihnachten vorgelegt
Das gilt auf den Adventsmärkten
München Die bayerische Regierung hat die Regeln für die diesjährigen Weihnachtsmärkte vorgelegt. Vieles ist wieder erlaubt, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) lobte das „maßvolle Schutzkonzept“. Doch was genau sieht das Papier von Gesundheits- und Wirtschaftsministerium vor?
Unter freiem Himmel geht es ohne Maske. Ist es nicht möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, wird sie aber empfohlen. In Innenbereichen ist mindestens eine medizinische Maske gefordert. Das gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sofern sie keinen festen Steh- oder Arbeitsplatz haben, bei dem der Mindestabstand gewahrt wird, oder sie an Theken oder Kassen mit Trennscheiben oder Ähnlichem geschützt werden. Kinder bis sechs Jahre sind ebenso ausgenommen wie Menschen mit Attest.
In der Gastronomie gibt es generell praktisch keine Einschränkungen. Es darf gegessen und getrunken werden. Auch Mitnahmeangebote zum Verzehr auf dem Gelände sind erlaubt, ebenso der Ausschank von Alkohol wie Glühwein.
Grundsätzlich gibt es auch keine 3G-pflicht auf den Weihnachtsmärkten. Gibt es Gastronomie in Innenbereichen, haben allerdings nur Geimpfte, Getestete oder Genesene Zutritt – sofern die jeweilige Siebentage-inzidenz über 35 liegt. Freiwillig können die Veranstalter auch strengere Regeln anlegen – also nur Geimpften und Genesenen Zutritt erlauben oder bei Getesteten einen PCR-TEST verlangen. Wer mit dem Coronavirus infiziert ist oder unter Quarantäne steht, darf natürlich nicht auf den Markt. Das gilt auch für Menschen mit typischen Covid19-symptomen wie Geruchs- und Geschmacksverlust, Atemwegserkrankungen oder allgemeinen unspezifischen Krankheitssymptomen.
Auf den Weihnachtsmärkten soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, Menschenansammlungen sollen verhindert werden. Als geeignete Maßnahmen dafür nennt das Rahmenkonzept unter anderem größere Abstände zwischen den Ständen, Abstandsmarkierungen, vergrößerte Verkaufsflächen, Besucherlenkung und Hinweisschilder. (dpa)