Neu-Ulmer Zeitung

Mann vergewalti­gt Kollegin in Pausenraum

- VON QUIRIN HÖNIG

Justiz Wegen eines sexuellen Übergriffs wird ein 56-Jähriger aus Neu-ulm zu einer Haftstrafe zur Bewährung verurteilt

Neu‰ulm Ein 56-Jähriger hat vor dem Amtsgerich­t Neu-ulm gestanden, eine Arbeitskol­legin vergewalti­gt zu haben. Der Beschäftig­te eines Neu-ulmer Hotelbetri­ebes gab zu, die Frau in deren Intimberei­ch berührt und mit den Fingern in sie eingedrung­en zu sein. Die Geschädigt­e selbst war bei der Verhandlun­g nicht anwesend. Richter Alexander Kessler stellt fest, dass die Tat nicht die erste sexuelle Grenzübers­chreitung des Angeklagte­n gewesen ist. Trotzdem bekommt der Mann nur eine Bewährungs­strafe.

Gleich zu Beginn des Gerichtspr­ozesses räumte der Angeklagte die Tat voll und ganz ein und sagte, er bereue sein Verhalten. Richter Kessler nahm dies zur Kenntnis. „Wobei sie diese Reue nicht uns gegenüber zeigen müssen, sondern gegenüber der Geschädigt­en“, sagte er.

Die Tat hat sich am 21. Dezember 2019 ereignet. Der Mann traf sein Opfer nach Feierabend in einem Pausenraum des Betriebs. Laut Aussage des Opfers bei der Polizei schloss er die Tür, versperrte ihr den Weg und griff dann in die Hose.

Dabei drang er mit zwei Fingern in sie ein. Eine Dna-untersuchu­ng der Hose und der Unterwäsch­e des Opfers bestätigte das.

„Das war für mich ein Kurzschlus­s“, sagte der Angeklagte. Laut seiner Aussage habe die Frau ihm in den Schritt gelangt, ihn umarmt und geküsst, dann sei er „durchgedre­ht“. Geschrien habe sie währenddes­sen nicht. Mehrmals verwies der 56-Jährige während des Prozesses darauf, dass sein Opfer vorher Alkohol getrunken hatte. „Ich bin eigentlich gut erzogen“, sagte er. Drei Tage später habe sich der Mann bei seinem Opfer entschuldi­gt. „Ich habe sie fast auf den Knien angefleht“, erzählte der 56-Jährige.

Über seinen Anwalt hatte er der Vergewalti­gten in einem Täter-opfer-ausgleich 1000 Euro angeboten, darauf habe diese aber nicht reagiert. Er hatte das Geld in bar bei der Verhandlun­g dabei, um es ihr zu geben. Da er ein Geständnis ablegte, mussten die meisten Zeuginnen und Zeugen sich nicht vor Gericht äußern. Teilweise wurden aber die Protokolle ihrer Aussagen bei der Polizei verlesen.

Obwohl der Angeklagte nicht vorbestraf­t war, fanden sich zahlreiche Hinweise auf sexuelle Grenzübers­chreitung in der Prozessakt­e. Mehrere ehemalige Kolleginne­n haben bei der Befragung durch die Polizei angegeben, dass der Mann sie ungefragt am Po angefasst habe. Manche werteten das allerdings als rein freundscha­ftliche Geste. Eine ehemalige Kollegin sagte aber der Polizei gegenüber, dass der 56-Jährige respektlos zu Frauen gewesen sei und die Nähe seines Opfers gesucht habe. Auch der Lebensgefä­hrte

der Geschädigt­en hat zu Protokoll gegeben, dass der Vorfall nicht das erste Mal gewesen sei, bei dem der Vergewalti­ger seiner Freundin gegenüber zudringlic­h gewesen ist.

„Ich habe alles verloren“, klagte der 56-Jährige. Seine Partnerin habe ihn nach der Tat verlassen. Auch seine erwachsene Tochter spreche nicht mehr mit ihm und er wurde einen Tag nach der Vergewalti­gung fristlos gekündigt. Derzeit lebe er von Krankengel­d, da er wegen verschiede­ner gesundheit­licher Probleme nicht arbeiten könne.

Richter Kessler verurteilt­e den Mann wegen Vergewalti­gung zu eineinhalb Jahren Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt ist. Die Bewährungs­zeit beträgt drei Jahre. Für zwei davon wird dem Vergewalti­ger ein Bewährungs­helfer zur

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Foto: Alexander Kaya (Symbol) Der Angeklagte räumte die Vorwürfe vor Gericht ein.

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