Mann vergewaltigt Kollegin in Pausenraum
Justiz Wegen eines sexuellen Übergriffs wird ein 56-Jähriger aus Neu-ulm zu einer Haftstrafe zur Bewährung verurteilt
Neuulm Ein 56-Jähriger hat vor dem Amtsgericht Neu-ulm gestanden, eine Arbeitskollegin vergewaltigt zu haben. Der Beschäftigte eines Neu-ulmer Hotelbetriebes gab zu, die Frau in deren Intimbereich berührt und mit den Fingern in sie eingedrungen zu sein. Die Geschädigte selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend. Richter Alexander Kessler stellt fest, dass die Tat nicht die erste sexuelle Grenzüberschreitung des Angeklagten gewesen ist. Trotzdem bekommt der Mann nur eine Bewährungsstrafe.
Gleich zu Beginn des Gerichtsprozesses räumte der Angeklagte die Tat voll und ganz ein und sagte, er bereue sein Verhalten. Richter Kessler nahm dies zur Kenntnis. „Wobei sie diese Reue nicht uns gegenüber zeigen müssen, sondern gegenüber der Geschädigten“, sagte er.
Die Tat hat sich am 21. Dezember 2019 ereignet. Der Mann traf sein Opfer nach Feierabend in einem Pausenraum des Betriebs. Laut Aussage des Opfers bei der Polizei schloss er die Tür, versperrte ihr den Weg und griff dann in die Hose.
Dabei drang er mit zwei Fingern in sie ein. Eine Dna-untersuchung der Hose und der Unterwäsche des Opfers bestätigte das.
„Das war für mich ein Kurzschluss“, sagte der Angeklagte. Laut seiner Aussage habe die Frau ihm in den Schritt gelangt, ihn umarmt und geküsst, dann sei er „durchgedreht“. Geschrien habe sie währenddessen nicht. Mehrmals verwies der 56-Jährige während des Prozesses darauf, dass sein Opfer vorher Alkohol getrunken hatte. „Ich bin eigentlich gut erzogen“, sagte er. Drei Tage später habe sich der Mann bei seinem Opfer entschuldigt. „Ich habe sie fast auf den Knien angefleht“, erzählte der 56-Jährige.
Über seinen Anwalt hatte er der Vergewaltigten in einem Täter-opfer-ausgleich 1000 Euro angeboten, darauf habe diese aber nicht reagiert. Er hatte das Geld in bar bei der Verhandlung dabei, um es ihr zu geben. Da er ein Geständnis ablegte, mussten die meisten Zeuginnen und Zeugen sich nicht vor Gericht äußern. Teilweise wurden aber die Protokolle ihrer Aussagen bei der Polizei verlesen.
Obwohl der Angeklagte nicht vorbestraft war, fanden sich zahlreiche Hinweise auf sexuelle Grenzüberschreitung in der Prozessakte. Mehrere ehemalige Kolleginnen haben bei der Befragung durch die Polizei angegeben, dass der Mann sie ungefragt am Po angefasst habe. Manche werteten das allerdings als rein freundschaftliche Geste. Eine ehemalige Kollegin sagte aber der Polizei gegenüber, dass der 56-Jährige respektlos zu Frauen gewesen sei und die Nähe seines Opfers gesucht habe. Auch der Lebensgefährte
der Geschädigten hat zu Protokoll gegeben, dass der Vorfall nicht das erste Mal gewesen sei, bei dem der Vergewaltiger seiner Freundin gegenüber zudringlich gewesen ist.
„Ich habe alles verloren“, klagte der 56-Jährige. Seine Partnerin habe ihn nach der Tat verlassen. Auch seine erwachsene Tochter spreche nicht mehr mit ihm und er wurde einen Tag nach der Vergewaltigung fristlos gekündigt. Derzeit lebe er von Krankengeld, da er wegen verschiedener gesundheitlicher Probleme nicht arbeiten könne.
Richter Kessler verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung zu eineinhalb Jahren Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt ist. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Für zwei davon wird dem Vergewaltiger ein Bewährungshelfer zur