Auch sonntags öffnen lassen
Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, dass digitale Kleinstsupermärkte von nun an werktags rund um die Uhr öffnen dürfen. Von Anfang an ausgeschlossen hat sie jedoch, dass diese Erlaubnis auch für Sonn- und Feiertage gilt. Das ist wenig überraschend und ebenso wenig verständlich.
Das Argument lautet: Es würde zu viel Trubel im Ort entstehen, der die feiertägliche Ruhe stören könnte. Das klingt nicht überzeugend. Konzipiert sind solche Läden für Dörfer mit bis zu 2500 Einwohnern und auch nicht für einen großen Wocheneinkauf. Sondern für kleine Besorgungen. Der Trubel im Ort, den eine Familienfeier oder ein Jubiläum verursachen kann, dürfte weitaus größer sein.
Die Sonntagsruhe ist darüber hinaus ein durch und durch starres Konzept, das in einer immer globaleren, flexibleren, digitaleren und schnelllebigeren Welt dringend gelockert werden müsste. Dass digitale Läden, in denen kein Verkaufspersonal nötig ist, auch sonntags öffnen dürfen, wäre ein Entgegenkommen für viele Berufstätige.
Wer im Schichtbetrieb, abends und am Wochenende arbeiten muss, wäre sicherlich froh, wenn auch der Sonntag bleiben würde, um das Nötigste zu besorgen.
Noch entscheidender ist, dass eine Erlaubnis für die Öffnung an Sonntagen ein wirklicher Wettbewerbsvorteil für kleine digitale Supermärkte wäre. Es wäre eine Chance, dass sich mehr solcher Läden in den bayerischen Dörfern ansiedeln. Sie könnten der Faktor sein, der die Nahversorgung in den ländlichen Räumen wieder entscheidend verbessert.
Die Staatsregierung sollte ihren Entschluss noch einmal dringend überdenken und kleine digitale Supermärkte ohne Personal auch sonntags öffnen lassen.