Neu-Ulmer Zeitung

Fünf Straftaten in drei Monaten

- VON QUIRIN HÖNIG

Justiz Ein 20 Jahre alter Neu-ulmer wird dafür zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Weitere Vorwürfe lassen sich nicht beweisen. Das Gericht will den Mann nicht aufgeben

Neu‰ulm Betrug, Raub, Diebstahl in mehreren Fällen, Sachbeschä­digung, Unterschla­gung und versuchter Betrug: Ein junger Mann aus Neu-ulm soll im vergangene­n Jahr von August bis Oktober zahlreiche Straftaten begangen haben. Die meisten davon mit einem Freund, der inzwischen in Haft sitzt. Der Staatsanwa­lt sieht massiv schädliche Neigungen bei dem 20-Jährigen. Der Verteidige­r hält ihn dagegen für einen „klaren Mitläufer“.

Es geht um insgesamt sechs Fälle, wegen derer sich der Heranwachs­ende vor dem Jugendschö­ffengerich­t in Neu-ulm verantwort­en musste. Alle Taten fielen in die Bewährungs­zeit des 20-Jährigen, der kurze Zeit zuvor wegen verschiede­ner Drogendeli­kte zu einer sechsmonat­igen Bewährungs­strafe verurteilt worden war. Bei fünf Vorfällen war ein Schulfreun­d des Angeklagte­n dabei. Diesen sieht der Verteidige­r als treibende Kraft hinter den meisten Taten. Drei Delikte gestand der Angeklagte. Mitte August 2020 hatte der Angeklagte mit seinem Schulfreun­d im Waschsalon eines Neu-ulmer Hotels einen Münzwechse­lautomaten aus der Wand gebrochen und Geld daraus gestohlen.

Der 20-Jährige gestand den Diebstahl mit Sachbeschä­digung. Wenige Tage später war er mit seinem Schulfreun­d in einem Biergarten in Neu-ulm. Dort bestellten sie sich Essen und Getränke. Als eine Kellnerin die beiden abkassiere­n wollte, entriss der Begleiter des Angeklagte­n der Frau ihren Geldbeutel. Die beiden flüchteten über den Zaun des Biergarten­s, wurden aber kurz nach der Tat von der Polizei in einem Taxi erwischt. Der Vorwurf hier lautet Betrug und Raub. Der Angeklagte schilderte die Situation anders.

Er gab an, dass er zahlen habe wollen und auch das Geld dabeigehab­t habe. Sein Freund habe vorgeschla­gen, „ob man was starten könne“. Gemeint war damit, sich auf eine illegale Weise Geld zu beschaffen. Der Angeklagte habe das nicht gewollt, da er auf Bewährung war. Trotzdem raubte der Schulfreun­d den Geldbeutel. „Ich war kurz unter Schock“, sagt der junge Mann, dann sei er geflüchtet. Später wurden die beiden von der Polizei in einem Taxi erwischt. Anfang September stahlen die beiden ein Fahrrad bei der Ratiopharm-arena. Auch diese Tat gestand der 20-Jährige. Mitte September versuchte der Angeklagte mit einer Ec-karte, die jemand verloren hatte, in einem Supermarkt eine Flasche Wodka zu kaufen. Das klappte nicht, da er die Geheimzahl nicht wusste. In diesem Fall werden ihm Unterschla­gung und versuchter

Betrug vorgeworfe­n. Es war die einzige Tat, bei der der Schulfreun­d nicht dabei war. Hier behauptete der Angeklagte, er habe die Eckarte von einem Bekannten bekommen, und nicht gewusst, dass sie gestohlen war.

Ende September stahlen der Angeklagte und sein Schulfreun­d Waren aus einem Supermarkt in Neuulm. Auch diese Tat gestand der Angeklagte. Mitte Oktober waren der 20-Jährige, sein Schulfreun­d und ein weiterer junger Mann in eine Spielhalle in Neu-ulm. Hier stahl der Schulfreun­d den Geldbeutel eines Angestellt­en. Der Angeklagte soll dabei aufgepasst haben, dass niemand komme.

Der Staatsanwa­lt sah den Angeklagte­n in allen angeführte­n Punkten schuldig und forderte eine Jugendstra­fe von zwei Jahren und sechs Monaten. Er nannte den jungen Mann einen „Bewährungs­versager vom Feinsten“und sah massiv schädliche Neigungen. Der Verteidige­r bezeichnet­e den Angeklagte­n dagegen als klaren Mitläufer. Seitdem sein Schulfreun­d in Haft ist, habe es keine weiteren Vorfälle gegeben. Er sehe eine Jugendstra­fe von einem Jahr mit schweren Auflagen als angemessen an. „Die Entscheidu­ng heute ist: Haben wir ihn schon aufgegeben oder nicht“, sagt der Anwalt.

Der 20-Jährige wird in den meisten Punkten schuldig gesprochen.

Richter Bernhard Lang, die Schöffin und der Schöffe entschiede­n, dass der Angeklagte in fünf Fällen schuldig ist. Bei dem Vorfall im Biergarten wurde der Vorwurf des Raubes fallen gelassen, da sein Schulfreun­d der alleinige Täter war. Die Unterschla­gung der Ec-karte wurde fallen gelassen, weil die genauen Umstände, wie der Mann an die Karte kam, nicht geklärt werden konnten. Vom Diebstahl des Geldbeutel­s in der Spielhalle wurde er freigespro­chen, da seine bloße Anwesenhei­t keine Mittätersc­haft darstellt. Wegen Diebstahls mit Sachbeschä­digung, Betrugs, Diebstahls in zwei Fällen und versuchten Betrugs wurde der 20-Jährige zu einer Jugendstra­fe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. „Das Bewährungs­verhalten war katastroph­al“, sagte Richter Lang. „Der Angeklagte ist in Freiheit schlicht und einfach nicht erreichbar.“Das Gericht gebe den Angeklagte­n mit dieser Entscheidu­ng nicht auf. Doch nur in Haft könne der junge Mann wieder in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

 ?? Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) ?? War der Angeklagte nur ein Mitläufer oder doch ein Täter? Der Verteidige­r sah einen Freund seines Mandanten als die treibende Kraft.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild) War der Angeklagte nur ein Mitläufer oder doch ein Täter? Der Verteidige­r sah einen Freund seines Mandanten als die treibende Kraft.

Newspapers in German

Newspapers from Germany