Fünf Straftaten in drei Monaten
Justiz Ein 20 Jahre alter Neu-ulmer wird dafür zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Weitere Vorwürfe lassen sich nicht beweisen. Das Gericht will den Mann nicht aufgeben
Neuulm Betrug, Raub, Diebstahl in mehreren Fällen, Sachbeschädigung, Unterschlagung und versuchter Betrug: Ein junger Mann aus Neu-ulm soll im vergangenen Jahr von August bis Oktober zahlreiche Straftaten begangen haben. Die meisten davon mit einem Freund, der inzwischen in Haft sitzt. Der Staatsanwalt sieht massiv schädliche Neigungen bei dem 20-Jährigen. Der Verteidiger hält ihn dagegen für einen „klaren Mitläufer“.
Es geht um insgesamt sechs Fälle, wegen derer sich der Heranwachsende vor dem Jugendschöffengericht in Neu-ulm verantworten musste. Alle Taten fielen in die Bewährungszeit des 20-Jährigen, der kurze Zeit zuvor wegen verschiedener Drogendelikte zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Bei fünf Vorfällen war ein Schulfreund des Angeklagten dabei. Diesen sieht der Verteidiger als treibende Kraft hinter den meisten Taten. Drei Delikte gestand der Angeklagte. Mitte August 2020 hatte der Angeklagte mit seinem Schulfreund im Waschsalon eines Neu-ulmer Hotels einen Münzwechselautomaten aus der Wand gebrochen und Geld daraus gestohlen.
Der 20-Jährige gestand den Diebstahl mit Sachbeschädigung. Wenige Tage später war er mit seinem Schulfreund in einem Biergarten in Neu-ulm. Dort bestellten sie sich Essen und Getränke. Als eine Kellnerin die beiden abkassieren wollte, entriss der Begleiter des Angeklagten der Frau ihren Geldbeutel. Die beiden flüchteten über den Zaun des Biergartens, wurden aber kurz nach der Tat von der Polizei in einem Taxi erwischt. Der Vorwurf hier lautet Betrug und Raub. Der Angeklagte schilderte die Situation anders.
Er gab an, dass er zahlen habe wollen und auch das Geld dabeigehabt habe. Sein Freund habe vorgeschlagen, „ob man was starten könne“. Gemeint war damit, sich auf eine illegale Weise Geld zu beschaffen. Der Angeklagte habe das nicht gewollt, da er auf Bewährung war. Trotzdem raubte der Schulfreund den Geldbeutel. „Ich war kurz unter Schock“, sagt der junge Mann, dann sei er geflüchtet. Später wurden die beiden von der Polizei in einem Taxi erwischt. Anfang September stahlen die beiden ein Fahrrad bei der Ratiopharm-arena. Auch diese Tat gestand der 20-Jährige. Mitte September versuchte der Angeklagte mit einer Ec-karte, die jemand verloren hatte, in einem Supermarkt eine Flasche Wodka zu kaufen. Das klappte nicht, da er die Geheimzahl nicht wusste. In diesem Fall werden ihm Unterschlagung und versuchter
Betrug vorgeworfen. Es war die einzige Tat, bei der der Schulfreund nicht dabei war. Hier behauptete der Angeklagte, er habe die Eckarte von einem Bekannten bekommen, und nicht gewusst, dass sie gestohlen war.
Ende September stahlen der Angeklagte und sein Schulfreund Waren aus einem Supermarkt in Neuulm. Auch diese Tat gestand der Angeklagte. Mitte Oktober waren der 20-Jährige, sein Schulfreund und ein weiterer junger Mann in eine Spielhalle in Neu-ulm. Hier stahl der Schulfreund den Geldbeutel eines Angestellten. Der Angeklagte soll dabei aufgepasst haben, dass niemand komme.
Der Staatsanwalt sah den Angeklagten in allen angeführten Punkten schuldig und forderte eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Er nannte den jungen Mann einen „Bewährungsversager vom Feinsten“und sah massiv schädliche Neigungen. Der Verteidiger bezeichnete den Angeklagten dagegen als klaren Mitläufer. Seitdem sein Schulfreund in Haft ist, habe es keine weiteren Vorfälle gegeben. Er sehe eine Jugendstrafe von einem Jahr mit schweren Auflagen als angemessen an. „Die Entscheidung heute ist: Haben wir ihn schon aufgegeben oder nicht“, sagt der Anwalt.
Der 20-Jährige wird in den meisten Punkten schuldig gesprochen.
Richter Bernhard Lang, die Schöffin und der Schöffe entschieden, dass der Angeklagte in fünf Fällen schuldig ist. Bei dem Vorfall im Biergarten wurde der Vorwurf des Raubes fallen gelassen, da sein Schulfreund der alleinige Täter war. Die Unterschlagung der Ec-karte wurde fallen gelassen, weil die genauen Umstände, wie der Mann an die Karte kam, nicht geklärt werden konnten. Vom Diebstahl des Geldbeutels in der Spielhalle wurde er freigesprochen, da seine bloße Anwesenheit keine Mittäterschaft darstellt. Wegen Diebstahls mit Sachbeschädigung, Betrugs, Diebstahls in zwei Fällen und versuchten Betrugs wurde der 20-Jährige zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. „Das Bewährungsverhalten war katastrophal“, sagte Richter Lang. „Der Angeklagte ist in Freiheit schlicht und einfach nicht erreichbar.“Das Gericht gebe den Angeklagten mit dieser Entscheidung nicht auf. Doch nur in Haft könne der junge Mann wieder in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.