Viele Vorbehalte gegen Denkmalkonzept in Bubenhausen
Bau Vertreterinnen des Landesdenkmalamts bieten fachliche Beratung und Hilfe für Bauvorhaben im Bubenhauser Ensemblebereich an. Aber die Fronten sind verhärtet
Weißenhorn Die Chance, dass der Ensembleschutz in Bubenhausen aufgehoben wird, ist ziemlich klein. Bereits im September 2020 hatte der Landesdenkmalrat dem Ansinnen der Stadt Weißenhorn, das Ensemble aus der Denkmalliste zu streichen, eine Absage erteilt. Und jüngst hat der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags wie berichtet eine entsprechende Petition aus Bubenhausen abgelehnt. „Ich kann mir schon denken, was herauskommt, wenn wir jetzt wieder einen Antrag auf Aufhebung des Ensembleschutzes stellen“, sagte Bürgermeister Wolfgang Fendt am Montagabend bei der zweiten Bürgerversammlung zum Thema Kommunales Denkmalkonzept (KDK) in Bubenhausen. Zusammen mit zwei Mitarbeiterinnen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege versuchte der Rathauschef diesmal in der Fuggerhalle, die Bürgerinnen und Bürger von den Vorteilen des Konzepts zu überzeugen. Doch wie schon bei der Versammlung in Bubenhausen gab es viel Protest. „Wir wollen als Eigentümer selbst entscheiden, was wir mit unseren Häusern machen“, betonten mehrere Zuhörerinnen und Zuhörer.
Knapp 100 Interessierte folgten zunächst den Ausführungen von Judith Sandmeier und Simone Hartmann vom Landesdenkmalamt. Sie schilderten ausführlich, warum die Bebauung entlang der Ortsdurchfahrt bereits seit 1981 den Schutzstatus hat und welche Hilfestellung das KDK den Eigentümerinnen und Eigentümern bei Umbauprojekten bieten kann. Das Ensemble zähle zu den 877 aus denkmalfachlicher Sicht wichtigsten Orts-, Platz- und Straßenbildern in Bayern, sagte Sandmeier. Die Babenhauser Straße sei bis heute gesäumt von streng giebelständig zur Straße stehenden Wohnstallhäusern, die Struktur gehe auf das 16. Jahrhundert zurück. „Die Giebelreihen hat man als so schön empfunden, dass man sie früher auf Ansichtskarten gedruckt hat“, berichtete sie und zeigte ein Beispiel. „Sie haben hier die prototypischen schwäbischen Wohnstallhäuser in Reinform.“
Anhand alter Dokumente hat das Landesdenkmalamt Informationen über bestehende Häuser und bauliche Veränderungen in der Vergangenheit zusammengetragen. Für 70 Prozent der Häuser im Ensemblebereich liegen nach Angaben der Referentin für städtebauliche Denkmalpflege Daten vor, bei 30 Prozent ist nichts über die Bauhistorie bekannt. „Das KDK ist kein Schutzinstrument, das weitere Einschränkungen mit sich bringen soll“, betonte sie. Es sei ein Angebot an die Eigentümerinnen und Eigentümer, sie bei Sanierungen und Neubauvorhaben zu unterstützen. Das Landesamt biete dazu Beratung und finanzielle Förderung an. „Wir glauben, dass wir gemeinsam gute Lösungen im Gespräch finden können. Wir wollen mit Ihnen gemeinsam darüber sprechen, was Sie wollen“, sagte Sandmeier. Simone Hartmann fügte hinzu: „Man kann die Gebäude, wie sie in Bubenhausen an der Straße stehen, gut umbauen für moderne Wohnnutzung.“
Auf Nachfrage von Stadtrat Frank Ilg (Freie Wähler/wüw) sagte Hartmann, dass es ihrer Behörde vorrangig darum gehe, Gebäude zu erhalten. Es gebe entlang der Ortsdurchfahrt aber auch Gebäude aus dem 20. Jahrhundert, bei denen ein Abriss und ein Ersatzbau denkbar sein könne. Pauschale Aussagen wollten sie und ihre Kollegin allerdings nicht treffen, man müsse immer den Einzelfall betrachten. Ilg wollte auch wissen, was passiert, wenn das KDK wegfällt. Dazu sagte Fendt: „Wenn das KDK weg ist, dann bringt das gar nichts, solange es den Ensembleschutz gibt.“Darüber, ob der Schutz fortbesteht, entscheide aber keiner der Anwesenden, sondern der Landesdenkmalrat. Fendt zufolge sind der Stadtverwaltung drei Anlieger der Babenhauser Straße bekannt, die etwas machen wollen. „Die haben wir schon angeschrieben mit dem Angebot, sie bei der Planung zu unterstützen.“
Bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass es viele
Vorbehalte gegen das KDK gibt. Und einige Zuhörerinnen und Zuhörer waren erstaunt, als sie erfuhren, dass Arbeitsleistungen, die für den Unterhalt von Gebäuden im Ensemblebereich ausgeführt werden, steuerlich absetzbar sind. „Darüber wurden wir nicht informiert“, kritisierte ein Bürger. Michael Zeller, der die Petition eingereicht hatte, warf erneut die Frage auf, warum man bis heute nicht mit den Eigentümern gesprochen habe. „Ich versuche schon seit Jahren, mit Ihnen in Kontakt zu treten“, sagte er an die Vertreterinnen des Denkmalamts gerichtet. Doch man werde immer nur vertröstet. „Von welcher Behörde sind wir in Zukunft die Leibeigenen?“, schimpfte er und bekam dafür Applaus.
Buhrufe waren hingegen nach einer scharfen Äußerung von Stadtrat Johannes Ammann (WÜW) zu hören. Er kritisierte ein fehlendes Bewusstsein für die alte Bausubstanz und sagte: „Es wäre vielleicht auch mal angebracht, Fachleute zu fragen und nicht den Bauernverband.“Andreas Ritter (FDP) sagte: „Die Bubenhauser möchten, dass jeder selbst entscheiden darf, aber auch, dass das Ortsbild erhalten bleibt.“Egal, ob man saniere oder abreiße und neu baue – „wenn das Ortsbild erhalten bleibt, dann haben wir alle gewonnen.“
Hartmann verwies auf das seit 1976 bestehende Landesdenkmalgesetz, das die rechtliche Grundlage für den Ensembleschutz in der Weißenhorner Altstadt und in Bubenhausen ist. Die Forderungen, die
Vorgaben aufzuheben, verglich sie mit dem Versuch, eine rote Ampel abschaffen zu wollen. „Warum wollen Sie unser Angebot nicht annehmen?“, fragte sie. Eindeutige Antwort einer Zuhörerin: „Weil wir nicht selbst entscheiden können.“Diejenigen, die ihre Gebäude schon vor vielen Jahren abgerissen und durch Neubauten ersetzt haben, hätten nun vernünftige Raumhöhen und eine gute Bausubstanz, sagte der Eigentümer eines alten Hofes. „Ich empfinde es als Strafe, dass ich jetzt nichts machen darf, weil meine Eltern damals nicht abgerissen haben.“
Sandmeier beschrieb daraufhin ihr Vorgehen: „Wir finden nicht nur heraus, aus welcher Bauzeit das Haus ist. Wir schauen uns an, was Sie machen wollen, und prüfen die finanzielle Machbarkeit.“Sie schätzt, dass bis zu 60 Prozent der Bausubstanz aus dem 19. Jahrhundert stammt und 40 Prozent der Gebäude später errichtet wurden. Es gebe schon noch viele historische Gebäude, die müsse man sich anschauen, sagte sie und wiederholte noch einmal das Angebot, gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeiten auszuloten. Fendt ergänzte: „Wir bitten jeden von Ihnen, der etwas machen will, uns das mitzuteilen.“Der Stadtrat werde sich auch noch einmal mit dem Thema befassen und dann entscheiden, ob die Stadt den Antrag auf Aufhebung des Ensembleschutzes stellt oder ob das KDK fortgeführt wird.
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