Landtag wird nicht aufgelöst
Volksbegehren krachend gescheitert
München Das umstrittene Volksbegehren zur Auflösung des Bayerischen Landtags ist krachend gescheitert: Binnen zwei Wochen trugen sich in ganz Bayern lediglich 204135 Menschen in Unterschriftenlisten in den Rathäusern ein – nötig gewesen wäre eine Million. Das teilte der Landeswahlleiter am Donnerstag mit. Damit hat die vor allem von sogenannten „Querdenkern“, zuletzt aber auch von der AFD unterstützte Initiative ihr Ziel mehr als deutlich verfehlt.
Hätten sich zwischen dem 14. und 27. Oktober bayernweit eine Million Wahlberechtigte in die Unterschriftenlisten eingetragen, wäre es zu einem Volksentscheid über eine Landtagsauflösung gekommen. Alternativ hätte sich der Landtag vorher auch selbst auflösen können.
Hinter dem in der Geschichte des Freistaats bislang einmaligen Volksbegehren standen insbesondere erbitterte Gegner der Corona-politik, vor allem aus der „Querdenker“-szene. Mindestens einer der Verantwortlichen des Volksbegehrens ist sogar im Visier des Verfassungsschutzes: Der stellvertretende Beauftragte des Volksbegehrens, Karl Hilz, wird vom Landesamt für Verfassungsschutz dem Sammelbeobachtungsobjekt „Sicherheitsgefährdende demokratiefeindliche Bestrebungen“zugerechnet. Die AFD, die selbst im Landtag sitzt, hatte auf einem Landesparteitag am vorletzten Wochenende noch beschlossen, das Volksbegehren zu unterstützen.
Die am Donnerstag veröffentlichten Zahlen sind das vorläufige Ergebnis, das auf Schnellmeldungen von 96 kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns beruht. Das endgültige Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
Grundsätzlich liegt das sogenannte Quorum für Volksbegehren im Freistaat bei zehn Prozent aller Wahlberechtigten – lediglich bei einem Volksbegehren zur Auflösung des Bayerischen Landtags ist stattdessen die Zahl eine Million Unterschriften als Hürde fix vorgeschrieben. (dpa) »Kommentar