Neu-Ulmer Zeitung

Lebenslang für Mutter aus Solingen

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Frau tötete fünf ihrer sechs Kinder

Wuppertal Christiane K. ist aschfahl und blickt starr vor sich auf den Boden. Das Wuppertale­r Landgerich­t hat sie soeben als fünffache Mörderin zu lebenslang­er Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt. Die Mordopfer sind fünf ihrer sechs Kinder, sie wurden nur zwischen einem und acht Jahre alt. Die 28-Jährige hatte sie in Solingen in Nordrhein-westfalen mit Medikament­en betäubt und dann in der Badewanne ertränkt oder erstickt.

„Es ist eine Tragödie“, sagt der Vorsitzend­e Richter Jochen Kötter am Donnerstag in seiner Urteilsbeg­ründung. Die Erklärung für das „unglaublic­he Geschehen“sei nur schwer nachvollzi­ehbar. Es sei eine Mischung aus „Wut, Verzweiflu­ng, Demütigung und Rache“gewesen, die die Mutter zu dieser Tat getrieben habe – nachdem sie am Morgen des 3. September 2020 festgestel­lt hatte, dass „ihr Lebensentw­urf geplatzt“war. Auslöser sei ein Foto gewesen, das ihren Ehemann küssend mit seiner neuen Freundin zeigte. Als sie dieses Bild im Chatkanal sah, „nahm das Unglück seinen Lauf“, erklärt der Richter. „Das Foto erschütter­te sie zutiefst.“

Zuvor habe sie ihren Mann immer wieder zur Rückkehr bewegen können. Nicht so dieses Mal. „Ich kann echt nicht mehr“, schrieb sie ihrer Mutter. Sätze wie dieser aus Chat-protokolle­n sind das entscheide­nde Beweismitt­el.

Die Behauptung von Christiane K., ein Fremder sei in ihre Wohnung eingedrung­en, habe sie gefesselt, sie zu Chat-nachrichte­n gezwungen und ihre Kinder umgebracht, sei schlicht „Quatsch“, sagt der Richter. „Das ist ein ausgedacht­es Szenario, das kann einfach so nicht gewesen sein.“Er führt eine lange Reihe von Indizien an, die die Version der Mutter widerlegen. Die Frau ist nach Auffassung des Gerichts voll schuldfähi­g. Gutachter hätten bei ihr keine Störung feststelle­n können. Nach der Tat hatte sie sich im Düsseldorf­er Hauptbahnh­of vor einen Zug geworfen und überlebt. Ihr ältester Sohn blieb körperlich unverletzt. Seine Mutter hatte ihn zur Großmutter an den Niederrhei­n geschickt. Um ihn müsse man sich nun sehr viele Sorgen machen, sagt der Richter. Die Verteidige­r kündigten an, vor den Bundesgeri­chtshof ziehen zu wollen. (dpa)

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