Coronaampel: Hier gelten folgende Regeln
Pandemie Bayernweit zeigt das Warnsystem Gelb, in unserer Region vielerorts aber schon Rot. Ein Überblick
München Bayernweit steht die Corona-ampel seit dem Wochenende auf Gelb und droht in Kürze auf Rot umzuschalten – in zahlreichen Städten und Landkreisen unserer Region ist das nach Angaben des Gesundheitsministeriums vom Sonntag jedoch bereits geschehen. Sie zählen zu den insgesamt 38 regionalen Hotspots im Freistaat, in denen nun die aktuell strengsten, von der Staatsregierung festgelegten Corona-regeln gelten. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
● Wann schaltet die Ampel um?
Es gibt verschiedene Parameter, nach denen sich die bayerische Corona-ampel richtet:
– Zahl der Covid-19-patientinnen und -Patienten auf Intensivstationen: Liegt dieser Wert bayernweit über 450, zeigt die Ampel Gelb. Das ist aktuell der Fall. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensivund Notfallmedizin und das Robert-koch-institut wiesen am Sonntagvormittag 591 Corona-patienten in den Intensivstationen der bayerischen Krankenhäuser aus. Steigt der Wert über 600, schaltet die Ampel auf Rot.
– Zahl der neu eingewiesenen Corona-patienten in Krankenhäusern innerhalb einer Woche: Liegt sie bayernweit über 1200, zeigt die Ampel Gelb.
– Das regionale Infektionsgeschehen: Sind in einer Region 80 Prozent der Intensivbetten belegt und liegt die Sieben-tage-inzidenz zugleich über 300, schaltet die Ampel in dieser Region auf Rot.
● Wo steht die Ampel schon auf Rot? Ob eine Region als Hotspot gilt, muss die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde offiziell mitteilen. In unserer Region steht die Coronaampel laut einer Liste des Gesundheitsministeriums im gesamten Allgäu
(mit Ausnahme der kreisfreien Stadt Memmingen) sowie den Landkreisen Aichach-friedberg, Augsburg, Dillingen und Neu-ulm auf Rot.
● Gelbe Ampel, das sind die Regeln In Gasthäusern und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt die 3G-plus-regel, Zutritt oder Teilnahme also nur für geimpfte, genesene oder Pcr-getestete Personen. Ausnahmen gelten für Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote und Bibliotheken und Archive: Hier reicht für Ungeimpfte weiterhin ein Schnelltest. In Discos und Clubs gilt 2G. Der Maskenstandard wird generell auf FFP2 erhöht. Unabhängig von der Farbe der Ampel gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab diesem Montag wieder eine Maskenpflicht im Unterricht.
● Rote Ampel, das sind die Regeln Für Veranstaltungen in Innenräumen gelten weitgehend die 2G-regeln. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Ausnahmen gelten ebenfalls für Gastronomie, Hotels und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure. Hier bleibt es bei 3G plus. Für Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin 3G. Zudem müssen Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, die Kontakt zu anderen Menschen haben, zwei Mal pro Woche einen negativen Test vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Handel und Personennahverkehr sind hiervon ausgenommen. (bmi, dpa)