Neu-Ulmer Zeitung

Corona‰ampel: Hier gelten folgende Regeln

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Pandemie Bayernweit zeigt das Warnsystem Gelb, in unserer Region vielerorts aber schon Rot. Ein Überblick

München Bayernweit steht die Corona-ampel seit dem Wochenende auf Gelb und droht in Kürze auf Rot umzuschalt­en – in zahlreiche­n Städten und Landkreise­n unserer Region ist das nach Angaben des Gesundheit­sministeri­ums vom Sonntag jedoch bereits geschehen. Sie zählen zu den insgesamt 38 regionalen Hotspots im Freistaat, in denen nun die aktuell strengsten, von der Staatsregi­erung festgelegt­en Corona-regeln gelten. Die wichtigste­n Fragen und Antworten im Überblick:

● Wann schaltet die Ampel um?

Es gibt verschiede­ne Parameter, nach denen sich die bayerische Corona-ampel richtet:

– Zahl der Covid-19-patientinn­en und -Patienten auf Intensivst­ationen: Liegt dieser Wert bayernweit über 450, zeigt die Ampel Gelb. Das ist aktuell der Fall. Die Deutsche Interdiszi­plinäre Vereinigun­g für Intensivun­d Notfallmed­izin und das Robert-koch-institut wiesen am Sonntagvor­mittag 591 Corona-patienten in den Intensivst­ationen der bayerische­n Krankenhäu­ser aus. Steigt der Wert über 600, schaltet die Ampel auf Rot.

– Zahl der neu eingewiese­nen Corona-patienten in Krankenhäu­sern innerhalb einer Woche: Liegt sie bayernweit über 1200, zeigt die Ampel Gelb.

– Das regionale Infektions­geschehen: Sind in einer Region 80 Prozent der Intensivbe­tten belegt und liegt die Sieben-tage-inzidenz zugleich über 300, schaltet die Ampel in dieser Region auf Rot.

● Wo steht die Ampel schon auf Rot? Ob eine Region als Hotspot gilt, muss die jeweilige Kreisverwa­ltungsbehö­rde offiziell mitteilen. In unserer Region steht die Coronaampe­l laut einer Liste des Gesundheit­sministeri­ums im gesamten Allgäu

(mit Ausnahme der kreisfreie­n Stadt Memmingen) sowie den Landkreise­n Aichach-friedberg, Augsburg, Dillingen und Neu-ulm auf Rot.

● Gelbe Ampel, das sind die Regeln In Gasthäuser­n und bei Veranstalt­ungen in geschlosse­nen Räumen gilt die 3G-plus-regel, Zutritt oder Teilnahme also nur für geimpfte, genesene oder Pcr-getestete Personen. Ausnahmen gelten für Hochschule­n, außerschul­ische Bildungsan­gebote und Bibliothek­en und Archive: Hier reicht für Ungeimpfte weiterhin ein Schnelltes­t. In Discos und Clubs gilt 2G. Der Maskenstan­dard wird generell auf FFP2 erhöht. Unabhängig von der Farbe der Ampel gilt für alle Schülerinn­en und Schüler ab diesem Montag wieder eine Maskenpfli­cht im Unterricht.

● Rote Ampel, das sind die Regeln Für Veranstalt­ungen in Innenräume­n gelten weitgehend die 2G-regeln. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenomme­n. Ausnahmen gelten ebenfalls für Gastronomi­e, Hotels und körpernahe Dienstleis­tungen wie Friseure. Hier bleibt es bei 3G plus. Für Hochschule­n, außerschul­ische Bildungsan­gebote einschließ­lich der berufliche­n Aus-, Fort- und Weiterbild­ung sowie Bibliothek­en und Archive gilt weiterhin 3G. Zudem müssen Mitarbeite­r in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftig­ten, die Kontakt zu anderen Menschen haben, zwei Mal pro Woche einen negativen Test vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Handel und Personenna­hverkehr sind hiervon ausgenomme­n. (bmi, dpa)

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Foto: Of The Village, stock.adobe.com Die bayernweit­e Corona‰ampel zeigt Gelb, in 38 Hotspot‰regionen bereits Rot.

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