Vierte Welle: Was Angestellte beachten müssen
Pandemie Wenn sich immer schneller immer mehr Menschen infizieren, springt die Corona-ampel auf Rot.
Das bedeutet auch für die Betriebe, dass sie die Schutzmaßnahmen hochfahren müssen. Was nicht so leicht ist. Die Staatsregierung steht in der Kritik
Augsburg Die Zahl der Infizierten steigt rasant, die Corona-ampel springt auf Rot. Wenn das geschieht, gelten auch für Unternehmen strengere Regeln. Diese Vorgaben der Staatsregierung umzusetzen, wirft allerdings – Stichwort 3G und Impfstatus – die eine oder andere Frage auf. Der bayerische Hotellerieund Gaststättenverband (Dehoga) fordert jedenfalls vehement Nachbesserungen von der Staatsregierung. Kritik aber kommt auch von anderer Seite.
Was müssen Unternehmen nach aktuell gültigen Corona-regeln tun, wenn die Ampel auf Rot springt? Patrick Augustin, Experte für Arbeitssicherheit bei der IHK Schwaben, antwortet auf Anfrage unserer Redaktion so: „Springt die Coronaampel in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt auf Rot, müssen Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten – die nicht wie etwa Diskotheken bereits einer Testnachweispflicht unterlagen – für alle, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben, eine 3G-zugangsbeschränkung einführen und auch umsetzen.“Unternehmen, die bisher der gesetzlichen 3G-regel – geimpft, genesen, getestet (Antigen) – unterlagen, wie beispielsweise Spielhallen oder Kinos, können dann nur noch Kunden nach der 2G-regel (geimpft oder genesen) einlassen. Ausgenommen hiervon, so Augustin, seien Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleister wie zum Beispiel die Friseure. Für die gilt 3Gplus: Geimpft, genesen oder getestet. Und zwar mit PCR-TEST.
Was müssen Angestellte nachweisen beziehungsweise die Unternehmen abfragen, wenn 3G gilt? Augustin sagt: „Die Unternehmen müssen sich einen Impf-, Genesenenoder Testnachweis vorlegen lassen und diesen überprüfen.“Ob sie diese Testergebnisse dann auch dokumentieren müssen, stehe derzeit noch nicht fest. Augustin meint aber: „Aus Beweisgründen könnte eine datenschutzkonforme Dokumentation sinnvoll sein.“
Die Impfstatus-abfrage ist den Unternehmen aber rechtlich nicht erlaubt. Bedeutet die dann umzusetzende 3G-kontrolle nicht de facto aber genau das?
Augustin sagt: „Das Infektionsschutzgesetz des Bundes erlaubt den Ländern, eine 3G-pflicht in Betrieben einzuführen. In der Tat kann man daher von einem indirekten Fragerecht sprechen, da die Unternehmen auf diesem Weg in den meisten Fällen den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfahren.“Die Unternehmen seien jedoch nicht berechtigt, die erhobenen Daten dauerhaft zu speichern oder zu verarbeiten. „In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist 14 Tage bis zu einem Monat. Danach müssen die Daten vernichtet werden.“
Was sagt das bayerische Wirtschaftsministerium?
Die Frage, wie die Unternehmen die Kontrolle von 3G umsetzen sollen, wenn es den Arbeitgebern (von den bekannten wenigen Ausnahmen abgesehen) nicht erlaubt ist, den Impfstatus der Angestellten zu erfragen, ließ das bayerische Wirtschaftsministerium bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Ist eine 3G-kontrolle, wie sie vorgesehen ist, für die Unternehmen überhaupt so schnell umsetzbar? Die Unternehmen in der Region, sagt Augustin, hätten in der Pandemie schon oft bewiesen, dass sie mit sehr kurzfristig beschlossenen Hygienevorschriften umgehen können. Dennoch aber sei es für sie „abermals eine riesige Herausforderung“. Am Montag, erläutert Augustin weiter, habe es sehr viele Anfragen aus den Betrieben gegeben, wie die verschärften Regeln nun genau umzusetzen seien. Die Verunsicherung sei groß.
Was passiert, wenn Angestellte weder einen Testergebnis vorlegen können noch sich unter Aufsicht testen lassen möchten?
Augustin erläutert: „Effektiv haben die Arbeitgeber durch die Neuregelung die Möglichkeit, sollte jemand kein Testergebnis vorweisen können noch sich testen lassen wollen, diesen jetzt nach Hause zu schicken. Und zwar ohne Lohnfortzahlung.“
Was sagen Unternehmen in der Region?
Bei der Munk Group (früher Günzburger Steigtechnik) zum Beispiel sieht man die Diskrepanz zwischen der Testpflicht-kontrolle und der nicht gestatteten Impfstatus-abfrage natürlich auch. Ferdinand Munk, Inhaber und Geschäftsführer der Munk Group, sagte unserer Redaktion: „Man muss sich als Unternehmen darauf verlassen, dass die Mitarbeiter, die nicht geimpft sind, sich auch testen lassen. Da sind wir bei uns sehr gesegnet, weil wir ein sehr kooperatives Miteinander haben.“Aber ganz grundsätzlich gibt Munk zu bedenken: „Wie es nun geregelt ist, kann der Arbeitgeber die bei Rot verlangten Vorgaben nicht erfüllen, denn er muss sich auf die Kooperationsbereitschaft seiner Mitarbeiter verlassen.“
Was sagen Wirtschaftsverbände? Achim von Michel, Politikbeauftragter im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) in Bayern, teilt mit: „Grundsätzlich ist die jetzt notwendige Pflicht von regelmäßigen Schnelltests in Betrieben ab zehn Mitarbeitern für Ungeimpfte
zu begrüßen. Um diese Regelung verlässlich umsetzen zu können, muss den Arbeitgebern aber der Impfstatus ihrer Mitarbeiter verlässlich bekannt sein.“Der BVMW fordert schon lange und auch am Montag wieder die „schnelle Umsetzung eines gesetzlich geregelten Abfrageanspruchs für Arbeitgeber, um die dringend gebotene Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Corona-schutzmaßnahmen zu schaffen“.
Wo gibt es noch Probleme?
Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bayern) im Freistaat fordert angesichts der Verschärfungen der Corona-auflagen „dringend Nachbesserungen“. Dehoga-präsidentin Angela Inselkammer wird in einer Mitteilung mit den Worten zitiert, dass die jetzt gültige Regelung dem Gastgewerbe „den Garaus machen“werde. Nachdem Datenschutz vor Infektionsschutz gehe, es deswegen keine zuverlässigen Aussagen darüber gebe, wer geimpft sei und wer nicht und eine Nachfrage bei den Mitarbeitern aus arbeitsrechtlichen Vorgaben nicht gestattet sei, „müssen wir davon ausgehen, dass statistisch gesehen auch im Gastgewerbe nur zwei Drittel aller 447000 Erwerbstätigen geimpft sind“. Heißt im Umkehrschluss: Rund 150000 ungeimpfte Mitarbeiter der Branche müssten künftig auf eigene Kosten zwei Mal pro Woche zum PCR-TEST, was hunderte Euro kosten würde. Inselkammer sagt: „Das ist Utopie.“Und die nun zu erwartende Folge sei: „Wenn die Regelungen so bestehen bleiben, wäre dies kein Lockdown, sondern der personelle Shutdown einer ganzen Branche.“