Neu-Ulmer Zeitung

Freundscha­ftsdienst für einen Drogenhänd­ler

- VON QUIRIN HÖNIG

Justiz Ein 23-Jähriger aus Altenstadt hat Pakete mit Rauschgift für einen Dealer angenommen. Außerdem verkaufte er selbst Marihuana. Wie kam es dazu? Darum ging es nun in einem Gerichtspr­ozess

Neu‰ulm/altenstadt Ein Paket mit einem Kilogramm Amphetamin und ein Paket mit 1000 Ecstasy-tabletten hat ein 23-jähriger Altenstadt­er im Jahr 2017 per Post zugeschick­t bekommen und an einen Dealer aus Ulm weitergege­ben. 2019 kaufte er bei demselben Händler 100 Gramm Marihuana ein, um es an einen Freund weiterzuve­rkaufen. Die Staatsanwa­ltschaft warf ihm deshalb unerlaubte­n Handel von Betäubungs­mitteln in nicht geringen Mengen in drei Fällen vor.

Die Taten des 23-Jährigen kamen nach Angaben der Polizei im Zuge der Ermittlung­en gegen den Ulmer Drogenhänd­ler ans Licht. Dieser hatte von einem Lieferante­n unter anderem Drogen an die Adressen von Bekannten schicken lassen, welche die Rauschmitt­el dann an ihn weitergabe­n. So schilderte es eine Beamtin vor Gericht. Zu diesem Personenkr­eis gehörte auch der Altenstadt­er. Sowohl der Drogendeal­er als auch der Lieferant sind bereits in Haft. Beide sagten als Zeugen im Prozess vor dem Jugendschö­ffengerich­t des Amtsgerich­ts Neu-ulm aus.

Gleich zu Verhandlun­gsbeginn gestand der Angeklagte die Tatvorwürf­e vollständi­g. Seiner Aussage nach war der Ulmer Drogenhänd­ler ein Arbeitskol­lege, mit dem er sich angefreund­et hatte. Im Laufe der Zeit erfuhr er, dass dieser mit Rauschgift handelte. Im Frühling 2017 fragte der Dealer den Angeklagte­n, ob dieser ein Paket für ihn annehmen und es dann an ihn weitergebe­n könne. Dafür bekam der Altenstadt­er einen Geldbetrag zwischen 100 und 300 Euro. Daran, wie viel Geld es genau war, konnten sich beide nicht mehr erinnern. Einige

Wochen später nahm der Angeklagte ein weiteres Paket für den Drogenhänd­ler an. Auch dafür bekam er Geld.

Im ersten Paket befand sich das Amphetamin. Altenstadt­er überprüfte den Inhalt, filmte sich dabei und schickte das Video an den Drogenhänd­ler. Bilder aus diesem Video wurden dem Gericht vorgelegt. Das zweite Paket mit den Ecstasy-pillen öffnete der Angeklagte hingegen nicht. Auf die Pakete und deren Inhalt

wurde die Polizei aufmerksam, als sie das Handy des Dealers auswertete­n.

In beiden Fällen war er auf den Altenstadt­er zugekommen und habe ihn gefragt, ob er die Pakete annehmen könne, sagte der Drogenhänd­ler vor Gericht. Der Angeklagte erzählte, er habe es wegen des angebotene­n Geldes gemacht und weil er einem Freund habe helfen wollen.

2019 erhielt der Angeklagte von dem Dealer 100 Gramm Marihuana, das er an einen Freund weiterverk­aufte. Dieser Freund habe ihn gefragt, ob er ihm Marihuana besorgen könne, sagte der Altenstadt­er in der Verhandlun­g. In seinem Freundeskr­eis habe es sich herumgespr­ochen, dass er jemanden kenne, der Drogen besorgen kann. Der Angeklagte erzählte, er habe das Marihuana im Wert von 500 Euro für mehr Geld weiterverk­auft und dem Drogenhänd­ler dann die 500 Euro gegeben.

Der Staatsanwa­lt sah durch das Geständnis und die in der Verhandlun­g vorgelegte­n Beweise den Vorwurf des unerlaubte­n Handels von Betäubungs­mitteln in nicht geringen Mengen in drei Fällen für bestätigt. Obwohl der Angeklagte mit harten Drogen gehandelt hatte, sei er nur ein „kleiner Fisch im Haifischbe­cken“gewesen, und man könne ihm eine positive Sozialprog­nose

geben, sagte der Staatsanwa­lt. Deshalb forderte er eine Jugendstra­fe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll, und eine Geldauflag­e von 2500 Euro. Der Verteidige­r forderte eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie eine niedrigere Geldauflag­e. Er sehe die Annahme der Pakete nur als Beihilfe zum Handeltrei­ben mit Drogen, sagte er.

Richter Bernhard Lang, die Schöffin und der Schöffe verurteilt­en den jungen Mann zu einer Jugendstra­fe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 2500 Euro einen Förderkrei­s für krebskrank­e Kinder zahlen.

Der Angeklagte habe durch die Annahme der Pakete bei der Drogenvers­orgung der Region mitgewirkt, auch wenn seine Rolle untergeord­net war, sagte der Richter. „Ein Kilogramm Amphetamin ist gewaltig“, betonte Lang. Das Geständnis des Angeklagte­n spreche aber wesentlich zu seinen Gunsten und war bei der Wahl der Strafe entscheide­nd.

Am Ende der Verhandlun­g erklärten sowohl der Staatsanwa­lt, als auch der Angeklagte mit seinem Verteidige­r, dass sie keine Rechtsmitt­el einlegen wollten. Das Urteil ist damit rechtskräf­tig.

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Foto: Erichsen, dpa (Symbolbild) Ein Mann aus Altenstadt hat ein Paket mit Amphetamin und ein Paket mit Ecstasy‰ Tabletten angenommen. Nun stand er vor Gericht.

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