Freundschaftsdienst für einen Drogenhändler
Justiz Ein 23-Jähriger aus Altenstadt hat Pakete mit Rauschgift für einen Dealer angenommen. Außerdem verkaufte er selbst Marihuana. Wie kam es dazu? Darum ging es nun in einem Gerichtsprozess
Neuulm/altenstadt Ein Paket mit einem Kilogramm Amphetamin und ein Paket mit 1000 Ecstasy-tabletten hat ein 23-jähriger Altenstadter im Jahr 2017 per Post zugeschickt bekommen und an einen Dealer aus Ulm weitergegeben. 2019 kaufte er bei demselben Händler 100 Gramm Marihuana ein, um es an einen Freund weiterzuverkaufen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb unerlaubten Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen in drei Fällen vor.
Die Taten des 23-Jährigen kamen nach Angaben der Polizei im Zuge der Ermittlungen gegen den Ulmer Drogenhändler ans Licht. Dieser hatte von einem Lieferanten unter anderem Drogen an die Adressen von Bekannten schicken lassen, welche die Rauschmittel dann an ihn weitergaben. So schilderte es eine Beamtin vor Gericht. Zu diesem Personenkreis gehörte auch der Altenstadter. Sowohl der Drogendealer als auch der Lieferant sind bereits in Haft. Beide sagten als Zeugen im Prozess vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Neu-ulm aus.
Gleich zu Verhandlungsbeginn gestand der Angeklagte die Tatvorwürfe vollständig. Seiner Aussage nach war der Ulmer Drogenhändler ein Arbeitskollege, mit dem er sich angefreundet hatte. Im Laufe der Zeit erfuhr er, dass dieser mit Rauschgift handelte. Im Frühling 2017 fragte der Dealer den Angeklagten, ob dieser ein Paket für ihn annehmen und es dann an ihn weitergeben könne. Dafür bekam der Altenstadter einen Geldbetrag zwischen 100 und 300 Euro. Daran, wie viel Geld es genau war, konnten sich beide nicht mehr erinnern. Einige
Wochen später nahm der Angeklagte ein weiteres Paket für den Drogenhändler an. Auch dafür bekam er Geld.
Im ersten Paket befand sich das Amphetamin. Altenstadter überprüfte den Inhalt, filmte sich dabei und schickte das Video an den Drogenhändler. Bilder aus diesem Video wurden dem Gericht vorgelegt. Das zweite Paket mit den Ecstasy-pillen öffnete der Angeklagte hingegen nicht. Auf die Pakete und deren Inhalt
wurde die Polizei aufmerksam, als sie das Handy des Dealers auswerteten.
In beiden Fällen war er auf den Altenstadter zugekommen und habe ihn gefragt, ob er die Pakete annehmen könne, sagte der Drogenhändler vor Gericht. Der Angeklagte erzählte, er habe es wegen des angebotenen Geldes gemacht und weil er einem Freund habe helfen wollen.
2019 erhielt der Angeklagte von dem Dealer 100 Gramm Marihuana, das er an einen Freund weiterverkaufte. Dieser Freund habe ihn gefragt, ob er ihm Marihuana besorgen könne, sagte der Altenstadter in der Verhandlung. In seinem Freundeskreis habe es sich herumgesprochen, dass er jemanden kenne, der Drogen besorgen kann. Der Angeklagte erzählte, er habe das Marihuana im Wert von 500 Euro für mehr Geld weiterverkauft und dem Drogenhändler dann die 500 Euro gegeben.
Der Staatsanwalt sah durch das Geständnis und die in der Verhandlung vorgelegten Beweise den Vorwurf des unerlaubten Handels von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen in drei Fällen für bestätigt. Obwohl der Angeklagte mit harten Drogen gehandelt hatte, sei er nur ein „kleiner Fisch im Haifischbecken“gewesen, und man könne ihm eine positive Sozialprognose
geben, sagte der Staatsanwalt. Deshalb forderte er eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll, und eine Geldauflage von 2500 Euro. Der Verteidiger forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie eine niedrigere Geldauflage. Er sehe die Annahme der Pakete nur als Beihilfe zum Handeltreiben mit Drogen, sagte er.
Richter Bernhard Lang, die Schöffin und der Schöffe verurteilten den jungen Mann zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 2500 Euro einen Förderkreis für krebskranke Kinder zahlen.
Der Angeklagte habe durch die Annahme der Pakete bei der Drogenversorgung der Region mitgewirkt, auch wenn seine Rolle untergeordnet war, sagte der Richter. „Ein Kilogramm Amphetamin ist gewaltig“, betonte Lang. Das Geständnis des Angeklagten spreche aber wesentlich zu seinen Gunsten und war bei der Wahl der Strafe entscheidend.
Am Ende der Verhandlung erklärten sowohl der Staatsanwalt, als auch der Angeklagte mit seinem Verteidiger, dass sie keine Rechtsmittel einlegen wollten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.