Neu-Ulmer Zeitung

Csu‰politiker wegen Erpressung verurteilt

-

Parteispen­den Landtagsab­geordneter Franz Rieger muss 120 000 Euro zahlen. Ein Rücktritt kommt für ihn nicht infrage

Regensburg Der bayerische Landtagsab­geordnete Franz Rieger (CSU) ist vor dem Landgerich­t Regensburg wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhint­erziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätze­n zu je 400 Euro verurteilt worden. In dem Verfahren ging es um Wahlkampfs­penden im Jahr 2013. Das Urteil von Donnerstag ist noch nicht rechtskräf­tig. Die Verteidige­r Riegers kündigten an, in Revision gehen zu wollen. Auf die Frage von Journalist­en, ob er sein Landtagsma­ndat behalten werde, sagte Rieger: „Na klar.“

Die Richter der Wirtschaft­sstrafkamm­er folgten weitgehend der Argumentat­ion der Staatsanwa­ltschaft. Sie sahen es als erwiesen an, dass Rieger einen Bauunterne­hmer erpresste, um eine höhere Spende im Wahlkampf zu bekommen. Rieger habe seine Stellung als Abgeordnet­er ausgenutzt. Das sei als verwerflic­h anzusehen, sagte der Vorsitzend­e Richter Marcus Lang. Der Staatsanwa­lt hatte zuvor betont, Rieger habe als Abgeordnet­er eine Vorbildfun­ktion. Durch die Tat sei das Vertrauen in Rieger persönlich, aber auch in den Bayerische­n Landtag erschütter­t worden.

Nach Überzeugun­g der Richter wie auch der Ankläger warb Rieger 2013 bei einem Bauunterne­hmer um Spenden. Als der Unternehme­r 1000 bis 2000 Euro anbot, soll Rieger 50 000 Euro gefordert und geäußert haben: „Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekt­e und die Baugenehmi­gungen entscheide­t.“Der Geschäftsm­ann habe sich bedroht gefühlt, waren die Richter überzeugt. Auf Riegers Anmerkung hin habe sich der Mann zu einer Spende in Höhe von 9900 Euro – und somit knapp unter der Veröffentl­ichungsgre­nze von 10 000 Euro – sowie zur Übernahme von zwei Scheinrech­nungen in Höhe von insgesamt 30 000 Euro bereit erklärt.

Das Abwicklung­sprozedere habe Rieger vorgeschla­gen, so die Richter, und zwar wissend, dass der Unternehme­r die Rechnungen bei der Steuererkl­ärung geltend machen und damit ein Steuerscha­den entstehen würde. Die Zeugenauss­age des Mannes sei glaubwürdi­g und umfassend gewesen. Der Bauunterne­hmer hatte am Mittwoch ausgesagt. Zur geforderte­n Spendensum­me sagte er: „Ich war von dieser Zahl baff.“Rieger habe jedoch auf seine guten Kontakte in die Politik, zu den örtlichen Medien sowie in die Richtersch­aft verwiesen. Der Bauträger hatte nach eigener Aussage gefürchtet, einen „einflussre­ichen Feind“zu haben, sollte er nicht spenden.

Richter und Staatsanwä­lte werteten unter anderem zugunsten Riegers, dass er die Tat weitgehend eingeräumt habe, nicht vorbestraf­t sei und die Tat lange zurücklieg­e. Ebenso anzurechne­n sei, dass es sich um eine spontane Äußerung gehandelt und Rieger das Geld nicht für private Zwecke, sondern für die Partei angenommen habe. Zudem sei der Steuerscha­den später durch den Unternehme­r beglichen worden.

Der Verteidige­r Riegers, Dirk Lammer, sagte, sein Mandant habe in dem Gespräch mit dem Bauunterne­hmer nicht den Vorsatz gehabt, diesen in seiner Spendenent­scheidung zu beeinfluss­en. Zwar habe sich Rieger „in vorwerfbar­er Weise“beim Spendenein­werben mit Zahlungsab­wicklungen einverstan­den erklärt, die als Beihilfe zur Steuerhint­erziehung zu werten seien, „aber er hat nie jemanden erpresst“. Der Satz Riegers zur Vergabe von Bauaufträg­en sei eine „unglücklic­he Formulieru­ng“und eine Reaktion auf die sinngemäße Aussage des Bauunterne­hmers gewesen, dass die CSU in Regensburg nicht bedeutsam sei.

In seinem letzten Wort sagte Rieger: „Ich möchte noch einmal ausdrückli­ch betonen, dass ich noch niemals in meinem Leben jemanden erpresst habe.“Dies gelte auch für das Gespräch mit dem Bauträger. Richter und Ankläger sagten, sie könnten bei dem Abgeordnet­en nur wenig Reue und Schuldeins­icht erkennen. Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine Strafe von 360 Tagessätze­n à 400 Euro gefordert. Die Kammer blieb dann etwas darunter. „Die Strafe ist ausreichen­d, aber auch erforderli­ch“, sagte der Vorsitzend­e Richter.

Mitangekla­gt war der Inhaber einer Regensburg­er Pr-agentur. Ihn hatte Rieger damals ins Boot geholt, um die Scheinrech­nungen für den Bauunterne­hmer auszustell­en. Dafür wurde der Mann nun zu 50 Tagessätze­n zu je 300 Euro wegen Beihilfe zur Steuerhint­erziehung verurteilt. (dpa)

 ?? ?? Franz Rieger
Franz Rieger

Newspapers in German

Newspapers from Germany