Neu-Ulmer Zeitung

Wo der TÜV sonst noch hinschaut

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Verbandska­sten im

Auto am besten vorher kontrollie­ren

Berlin/stuttgart Ein Verbandska­sten ist Pflicht in jedem Auto, genauso wie Warndreiec­k und Warnwesten. Hinein gehören Wundschnel­lverbände, Kompressen, Schere und Einmalhand­schuhe – und künftig wohl auch zwei Masken, wie das Bundesverk­ehrsminist­erium für 2022 ankündigt. Einmal im Auto verstaut, gerät der Verbandska­sten aber schnell in Vergessenh­eit. Gut, wenn kein Unfall passiert, bei dem man ihn braucht. Dennoch sollten Autofahrer im Blick haben, ob ihre Ausrüstung komplett ist. Spätestens bei der Hauptunter­suchung steht auch der Verbandska­sten auf dem Prüfstand. Und der hält nicht unbegrenzt – denn es gibt ein Ablaufdatu­m. Verbandsma­terialien oder Kompressen sind entspreche­nd gekennzeic­hnet. „Eine Schere und andere Inhalte haben kein Verfallsda­tum, sodass man grundsätzl­ich auch die einzelnen abgelaufen­en Bestandtei­le austausche­n könnte, bevor man den ganzen Verbandska­sten entsorgt“, sagt Tüv-fahrzeugte­chnikexper­te Frank Schneider.

Wird der Verbandska­sten auf jeden Fall gecheckt? Zur Pflichtunt­ersuchung gehört die Kontrolle, ob der Verbandska­sten an Bord ist und der Inhalt der Norm entspricht. Zusätzlich kann laut Prüforgani­sation Dekra auch der Zustand, also das Ablaufdatu­m, geprüft werden. Fehlt der Verbandska­sten, ist er mangelhaft oder unvollstän­dig, so wird das als „geringer Mangel“beanstande­t. Ist das Datum abgelaufen, taucht das als Hinweis im Prüfberich­t auf, erklärt Dekra. „Bei einem geringen Mangel wird die Plakette erteilt“, sagt Frank Schneider, „es liegt in der Haltervera­ntwortung, den Mangel abzustelle­n.“Das heißt, man muss nicht noch einmal mit dem erneuerten Verbandska­sten zur Prüfstelle. Das ist der Unterschie­d zum sogenannte­n „erhebliche­n Mangel“– dieser muss behoben werden, bevor es die Plakette gibt. Laut Dekra müssen geringe Mängel aber innerhalb eines Monats behoben werden. Ob das in Sachen Verbandska­sten geschehen ist, könnte bei einer Verkehrsko­ntrolle herauskomm­en. Der ADAC weist deshalb darauf hin: Wer keinen Verbandska­sten mitführt, riskiert bei einer Verkehrsko­ntrolle immerhin ein Verwarnung­sgeld von bis zu zehn Euro.(dpa)

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