Arrangieren mit dem Ensemble
Denkmalschutz Die Stadt Weißenhorn wird keinen Antrag auf Aufhebung in Bubenhausen stellen
Weißenhorn/bubenhausen Wegen geringer Erfolgschancen verzichtet die Stadt Weißenhorn darauf, beim Landesdenkmalrat vorstellig zu werden. Auf Beschluss des Stadtrats wird die Verwaltung keinen Antrag auf Aufhebung des Ensembles „Babenhauser Straße“in Bubenhausen stellen. Damit kommt das Gremium dem Wunsch nicht nach, den eine deutliche Mehrheit bei der Bürgerversammlung im Sommer geäußert hatte. Stattdessen soll das kommunale Denkmalkonzept (KDK) fortgesetzt werden, das Eigentümerinnen und Eigentümern fachliche Beratung und finanzielle Unterstützung in Aussicht stellt.
Bürgermeister Wolfgang Fendt verteidigte in der Sitzung am Montagabend diesen Weg, wohlwissend, dass einige Bewohnerinnen und Bewohner des Ensemblebereichs enttäuscht sein werden. Wenn der Antrag auf Aufhebung des Ensembles abgelehnt werden würde, würde dies die Situation aller Bürgerinnen und Bürger verschlechtern, argumentierte Fendt. „Dann fliegen wir aus dem KDK raus.“Und dann gäbe es auch keine Beratung und keine Fördergelder für Bauvorhaben innerhalb des Ensembles.
Zur Erinnerung: Bereits im September 2020 hatte der Landesdenkmalrat
abgelehnt, das Ensemble in Bubenhausen aus der Denkmalliste zu streichen. Zudem lehnte der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags im Oktober eine Petition aus Bubenhausen ab. Von daher ergibt ein erneuter Antrag auf Aufhebung des Ensembles aus Sicht der Stadtverwaltung keinen Sinn.
Fendt zufolge wurden nach der jüngsten Bürgerversammlung, bei der Mitarbeiterinnen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege über die Vorteile des KDK informierten und Unterstützung anboten, etliche Beratungswünsche an die Stadt herangetragen. Diese wurde an das Amt weitergegeben. Der Bürgermeister hofft darauf, dass die Betroffenen gemeinsam mit der Behörde zu guten Lösungen kommen. Und er verwies auf den letzten Absatz in der Sitzungsvorlage. Dort heißt es: „Gleichwohl sollte man auch von Seiten der Stadt die Abwicklung der Bauwünsche unserer Bürger durch die Fachbehörden konstruktiv begleiten. Ein Bauwunsch sollte nur dann behindert werden, wenn es hierfür sachgerechte denkmalpflegerische Notwendigkeiten gibt.“
Außerdem erinnerte Fendt an das historische Erbe, auf das die Stadt stolz sei. Mit dem Antrag auf Aufhebung des Ensembles, das auf die Fugger zurückgeht, würde die Fuggerstadt seiner Ansicht nach deutlich machen, dass die eigene Geschichte keinen besonderen Stellenwert genießt.
Andreas Ritter (FDP) äußerte Kritik am Verfahren und machte deutlich, dass er eine andere Lösung bevorzugt hätte. Er stimmte dennoch für die Fortsetzung des Denkmalkonzepts, um die Fördermaßnahmen
nicht zu gefährden. Aus seiner Sicht wurde das Ziel verfehlt, eine Ortsbildsatzung zu beschließen. So hätte jeder Eigentümer unter Beachtung gewisser gestalterischer Vorgaben selbst entscheiden können, ob er saniert oder abreißt. Dass das nicht erreicht wurde, mache ihn „granatenmäßig sauer“, sagte Ritter.
Auch Marcus Biberacher (CSU) ist der Meinung, dass der Charakter der Ortsdurchfahrt durch eine Ortsbildsatzung erhalten werden kann. Eine Sanierung oder ein Abriss mit Neubau seien dadurch schneller möglich als mit aufwendigen, kostenpflichtigen Denkmalschutzkonzepten, sagte er. In Anbetracht dessen, dass Wohnungen immer teurer werden und bezahlbare Bauplätze Mangelware sind, werde er dem KDK nur zustimmen, damit die möglichen Zuschüsse für den Bürger gewährleistet bleiben. Und er fügte hinzu: „Ich hoffe, dass den Bürgern in den Einzelgesprächen vernünftige finanzielle Möglichkeiten aufgezeigt werden und vor allem die Interessen der Eigentümer Anklang finden.“
Am Ende stimmte nur Ernst Peter Keller (CSU) gegen den Vorschlag der Verwaltung, keinen Antrag auf Aufhebung des Ensembles zu stellen und das KDK fortzusetzen.