Allgäuer Verdächtige schweigen
Hintergründe zum Tod eines Mädchens
sind weiter unklar
Memmingerberg Die Tatverdächtigen im Fall der getöteten 16-Jährigen in Memmingerberg (Landkreis Unterallgäu) haben sich vor der Ermittlungsrichterin nicht zum Vorwurf des heimtückischen Mordes geäußert. Die 15-Jährige und der 25-Jährige haben von „ihrem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft Memmingen.
Ob sie bei den Vernehmungen durch die Polizei Angaben gemacht haben, dazu gibt die Behörde aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit keine Auskunft. Gleiches gilt für Neuigkeiten zum Tathergang und zum Motiv. „Es werden ein paar Tage ins Land gehen, bis wir die Spuren und Beweise ausgewertet haben“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Unter anderem seien toxikologische Gutachten in Auftrag gegeben worden. So soll geklärt werden, ob Drogen oder Alkohol im Spiel waren.
Derzeit sitzen die Verdächtigen in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, die 16-Jährige auf einem Gelände nahe dem Memminger Flughafen heimtückisch ermordet zu haben. Nach Angaben der Polizei starb die Jugendliche durch mehrere Stiche in den Oberkörper. Im Zusammenhang mit der Festnahme des 25-Jährigen aus dem Landkreis Unterallgäu fanden die Ermittler demnach zwei Messer, die als Tatwaffen infrage kommen könnten. Die Eltern des Mädchens hatten sich am Montagmorgen bei der Polizei gemeldet und gesagt, dass ihre Tochter seit Sonntagabend nicht mehr erreichbar sei. Wenig später wurde die Leiche der Jugendlichen südlich des Flughafens gefunden.
Wie lange die beiden Verdächtigen in Untersuchungshaft sitzen werden, hängt laut Staatsanwaltschaft vom Verlauf der Ermittlungen ab. Bei der 15-Jährigen wurde geprüft, ob sie in einer „U-haftvermeidungsanstalt“untergebracht wird. Das sind Einrichtungen, die die besonderen Belange von Jugendlichen berücksichtigen. Dies sei aber nicht erfolgt, sie sitze in einem „normalen“Gefängnis. Gegen sie und den 25-Jährigen bestehe der dringende Tatverdacht des heimtückischen Mordes. Von Mord aus Heimtücke spricht man, wenn der oder die Täter die „Arg- und Wehrlosigkeit“des Opfers ausgenutzt haben. Auf Mord steht in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe. Bei Jugendlichen liegt die Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht bei zehn Jahren.