Haft für Paketbomber gefordert
Prozess Staatsanwälte sehen Rentner aus Ulm weiter als Schuldigen
Heidelberg Im Prozess um explosive Postsendungen an Lebensmittelfirmen hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg auf eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für den Angeklagten plädiert. Die beiden Verteidiger forderten am Mittwoch vor dem Landgericht Heidelberg Freispruch für ihren 67-jährigen Mandanten, einen Rentner aus Ulm. Lediglich für den weiteren Anklagepunkt des vorsätzlich unerlaubten Besitzes von Munition schlugen sie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen vor. Die Nebenklage stellte keinen Antrag.
Die Anklagebehörde hält den Rentner für schuldig, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt sowie gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung begangen zu haben. Mittels selbst gebauter Sprengsätze habe der gelernte Elektriker demnach Geld von den Firmen erzwingen wollen. Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert.
Die Serie explosiver Postsendungen hatte am 16. Februar begonnen, als ein Mitarbeiter des Getränkeherstellers ADM Wild in Eppelheim im Rhein-neckar-kreis bei der Annahme eines Paketes durch eine Verpuffung verletzt wurde. Einen Tag später explodierte ein Brief beim Öffnen in der Lidl-zentrale in Neckarsulm im Kreis Heilbronn. Drei Menschen wurden dabei verletzt. Ein drittes Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen und rechtzeitig entschärft. Es konnte keinen Schaden anrichten.
Der Elektriker ist auf freiem Fuß, weil kein dringender Tatverdacht mehr besteht. Nach Ansicht der Verteidigung bestätigt ein auf den Vergleich von Körpermerkmalen basierendes anthropologisches Gutachten die Unschuld ihres Mandanten. Ein weiterer Gutachter kritisierte den Einsatz eines Suchhundes bei den Ermittlungen. Das Tier war nämlich kein Polizeihund, sondern gehört einer privaten Hundebesitzerin. Das brachte die Frage auf, wie professionell der Einsatz war. (dpa)