Prozess um Grüne Höfe: Ging alles rechtens zu?
Gericht Der Unternehmer Ulrich Nickel will von der Stadt Neu-ulm 650.000 Euro zurück.
Wie das Verfahren jetzt weitergeht
Augsburg/neuulm Ulrich Nickel hatte große Pläne mit dem Areal Grüne Höfe am Bahntrog in Neuulm. Die sind zwar längst begraben und die Grundstücke am heutigen Südstadtbogen verkauft. Doch das Vorhaben, das der Geschäftsführer der Uniplus Projektentwicklungsgesellschaft aus Dietenheim damals plante, hat nun ein juristisches Nachspiel. Nickel hat die Stadt Neu-ulm verklagt und will Geld zurück. Ein Vergleich ist gescheitert. Wie geht es nun am Verwaltungsgericht weiter?
Zur mündlichen Verhandlung in Augsburg ist Ulrich Nickel nicht erschienen, ihn vertrat sein Anwalt Prof. Andreas Staudacher. Für die Stadt Neu-ulm reisten Justiziarin Mechthild Destruelle und Anja Nuding, die Leiterin der Abteilung Immobilienmanagement, in die Fuggerstadt.
Der Vorsitzende Richter Stefan Eiblmaier gab einen kurzen Abriss der Vorgeschichte. 2011 hatte Ulrich Nickel über seine Firma Uniplus, die damals noch in Illertissen saß, das brach liegende Gelände südwestlich der Memminger Straße/ Hermann-köhl-straße von der Bahn gekauft. Er plante mit Partnern ein großes Studentenwohnheim, Seniorenappartements, ein medizinisches Zentrum, Dienstleistungsund Handelsflächen und ein Hotel. Dafür wurden 2014 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
In diesem stand, dass Uniplus die Erschließungskosten zu tragen habe. Es geht um 648.000 Euro für die Herstellung von Kanälen. Die „Kanalgrundstücke“, also die Vonhünefeld-straße und die Gehwege auf dem Areal, wurden an die Stadt übertragen. Die Grundstücke, die mit Wohnungen bebaut wurden und noch werden, hat Nickel verkauft. Die Studentenwohnungen am Philosophenweg gehören dem Unternehmen i-life, das restliche Areal übernahm die Firma Realgrund. Da diese Insolvenz anmeldete, haben mehrere Investoren das Ruder übernommen.
Für Rechtsanwalt Andreas Staudacher stellte sich die Frage, ob der ursprüngliche Vertrag und die Übertragung auf einen anderen Vorhabenträger korrekt waren. Seiner Auffassung nach ist das nicht der Fall. Man könne nicht jemanden dazu verpflichten, einen Kanal zu bauen, die Straße zu übertragen „und bekommt dafür nichts“. Normal wäre es seiner Ansicht nach, dass die Stadt für die Erschließung sorgt und die Kosten später über Beiträge abrechnet. Staudacher hält den Vertrag für nichtig und sieht einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegeben.
Die Stadt Neu-ulm sieht dafür keine Rechtsgrundlage. Nickel habe ja ein erschlossenes Grundstück an Realgrund verkauft und damit einen entsprechend höheren Preis erzielt, so Mechthild Destruelle. Die Justiziarin machte deutlich, dass für die Stadt ein Vergleich nicht infrage komme.
Allerdings kam sie Staudacher in einem Punkt entgegen: Die Stadt beabsichtige nicht, Kosten für die Kanalherstellung über Beiträge geltend zu machen, weder gegenüber Uniplus noch gegenüber Dritten. „Wir hatten ja keine Kosten.“Diese Erklärung hatte der Anwalt gefordert, damit Unternehmer Ulrich Nickel nicht irgendwann von späteren Grundstückseigentümern in Regress genommen werden könne.
Bleiben aber die Kosten für die Kanäle in Höhe von 648.000 Euro. Darüber konnten sich die Parteien nicht einigen. Prof. Staudacher hatte eigenen Angaben zufolge ein 25-seitiges Plädoyer vorbereitet, da die Sache komplex sei. Das Gericht verzichtete jedoch auf einen mündlichen Vortrag. Stattdessen soll der Anwalt seine Ausführungen schriftlich einreichen. Danach hat die Stadt Gelegenheit zu einer Erwiderung. Eine Entscheidung fällt die 4. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg voraussichtlich Mitte Dezember.