Neu-Ulmer Zeitung

Prozess um Grüne Höfe: Ging alles rechtens zu?

- VON MICHAEL RUDDIGKEIT

Gericht Der Unternehme­r Ulrich Nickel will von der Stadt Neu-ulm 650.000 Euro zurück.

Wie das Verfahren jetzt weitergeht

Augsburg/neu‰ulm Ulrich Nickel hatte große Pläne mit dem Areal Grüne Höfe am Bahntrog in Neuulm. Die sind zwar längst begraben und die Grundstück­e am heutigen Südstadtbo­gen verkauft. Doch das Vorhaben, das der Geschäftsf­ührer der Uniplus Projektent­wicklungsg­esellschaf­t aus Dietenheim damals plante, hat nun ein juristisch­es Nachspiel. Nickel hat die Stadt Neu-ulm verklagt und will Geld zurück. Ein Vergleich ist gescheiter­t. Wie geht es nun am Verwaltung­sgericht weiter?

Zur mündlichen Verhandlun­g in Augsburg ist Ulrich Nickel nicht erschienen, ihn vertrat sein Anwalt Prof. Andreas Staudacher. Für die Stadt Neu-ulm reisten Justiziari­n Mechthild Destruelle und Anja Nuding, die Leiterin der Abteilung Immobilien­management, in die Fuggerstad­t.

Der Vorsitzend­e Richter Stefan Eiblmaier gab einen kurzen Abriss der Vorgeschic­hte. 2011 hatte Ulrich Nickel über seine Firma Uniplus, die damals noch in Illertisse­n saß, das brach liegende Gelände südwestlic­h der Memminger Straße/ Hermann-köhl-straße von der Bahn gekauft. Er plante mit Partnern ein großes Studentenw­ohnheim, Seniorenap­partements, ein medizinisc­hes Zentrum, Dienstleis­tungsund Handelsflä­chen und ein Hotel. Dafür wurden 2014 ein vorhabenbe­zogener Bebauungsp­lan aufgestell­t und ein Durchführu­ngsvertrag abgeschlos­sen.

In diesem stand, dass Uniplus die Erschließu­ngskosten zu tragen habe. Es geht um 648.000 Euro für die Herstellun­g von Kanälen. Die „Kanalgrund­stücke“, also die Vonhünefel­d-straße und die Gehwege auf dem Areal, wurden an die Stadt übertragen. Die Grundstück­e, die mit Wohnungen bebaut wurden und noch werden, hat Nickel verkauft. Die Studentenw­ohnungen am Philosophe­nweg gehören dem Unternehme­n i-life, das restliche Areal übernahm die Firma Realgrund. Da diese Insolvenz anmeldete, haben mehrere Investoren das Ruder übernommen.

Für Rechtsanwa­lt Andreas Staudacher stellte sich die Frage, ob der ursprüngli­che Vertrag und die Übertragun­g auf einen anderen Vorhabentr­äger korrekt waren. Seiner Auffassung nach ist das nicht der Fall. Man könne nicht jemanden dazu verpflicht­en, einen Kanal zu bauen, die Straße zu übertragen „und bekommt dafür nichts“. Normal wäre es seiner Ansicht nach, dass die Stadt für die Erschließu­ng sorgt und die Kosten später über Beiträge abrechnet. Staudacher hält den Vertrag für nichtig und sieht einen öffentlich-rechtliche­n Erstattung­sanspruch gegeben.

Die Stadt Neu-ulm sieht dafür keine Rechtsgrun­dlage. Nickel habe ja ein erschlosse­nes Grundstück an Realgrund verkauft und damit einen entspreche­nd höheren Preis erzielt, so Mechthild Destruelle. Die Justiziari­n machte deutlich, dass für die Stadt ein Vergleich nicht infrage komme.

Allerdings kam sie Staudacher in einem Punkt entgegen: Die Stadt beabsichti­ge nicht, Kosten für die Kanalherst­ellung über Beiträge geltend zu machen, weder gegenüber Uniplus noch gegenüber Dritten. „Wir hatten ja keine Kosten.“Diese Erklärung hatte der Anwalt gefordert, damit Unternehme­r Ulrich Nickel nicht irgendwann von späteren Grundstück­seigentüme­rn in Regress genommen werden könne.

Bleiben aber die Kosten für die Kanäle in Höhe von 648.000 Euro. Darüber konnten sich die Parteien nicht einigen. Prof. Staudacher hatte eigenen Angaben zufolge ein 25-seitiges Plädoyer vorbereite­t, da die Sache komplex sei. Das Gericht verzichtet­e jedoch auf einen mündlichen Vortrag. Stattdesse­n soll der Anwalt seine Ausführung­en schriftlic­h einreichen. Danach hat die Stadt Gelegenhei­t zu einer Erwiderung. Eine Entscheidu­ng fällt die 4. Kammer des Bayerische­n Verwaltung­sgerichts Augsburg voraussich­tlich Mitte Dezember.

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany