Neu-Ulmer Zeitung

Keine Strafe für Nüßlein und Sauter?

- VON HOLGER SABINSKY‰WOLF

Spektakulä­re Wende in der Maskenaffä­re

München Die langjährig­en Csu-abgeordnet­en Alfred Sauter und Georg Nüßlein haben in der Maskenaffä­re überrasche­nd einen vorentsche­idenden Sieg beim Oberlandes­gericht München errungen. Die Folgen der Entscheidu­ng für die Aufarbeitu­ng der fragwürdig­en Maskendeal­s dürften gravierend sein. Eine Anklage rückt nun in weite Ferne, Sauter und Nüßlein gehen wahrschein­lich straffrei aus. Und ihre Millionen-honorare werden sie wohl zurückerha­lten.

Das Oberlandes­gericht (OLG) hat mehreren Beschwerde­n der Politiker gegen das Vorgehen der Generalsta­atsanwalts­chaft weitgehend stattgegeb­en und sich dabei sehr grundlegen­d geäußert: Das den Beschuldig­ten zur Last liegende Verhalten erfüllt den Tatbestand der Bestechlic­hkeit und Bestechung von Mandatsträ­gern nicht. Das Gericht verwies auf den betreffend­en Paragrafen 108e des Strafgeset­zbuches. Nach dem „eindeutige­n Willen“des Bundestags sei es keine Straftat, wenn ein Abgeordnet­er die „Autorität seines Mandats oder seine Kontakte“nutze, um Entscheidu­ngen außerhalb des Parlaments zu beeinfluss­en. Das Gesetz beziehe sich nur auf die parlamenta­rische Arbeit.

Die Verteidige­r hatten von Beginn an argumentie­rt, die Csu-politiker hätten nicht „in Wahrnehmun­g ihres Mandats“gehandelt. Der Vermögensa­rrest gegen beide wurde aufgehoben. Nüßlein erhält nun 660000 Euro zurück, die er als Provision aus dem Maskengesc­häft kassiert hat. Bei Sauter sind es gut 1,2 Millionen. Für die Generalsta­atsanwalts­chaft München, die seit Monaten ermittelt und gerne einen Pilotproze­ss zur Abgeordnet­enbestechu­ng geführt hätte, sind die Olg-entscheidu­ngen eine heftige Schlappe. Die Behörde wird zwar beim Bundesgeri­chtshof Beschwerde gegen die Entscheidu­ngen aus München einlegen, allerdings bewerten Experten die Erfolgsaus­sichten dieses Rechtsmitt­els als gering. Lesen Sie mehr zur Wende in der Maskenaffä­re im Kommentar und in der Politik.

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