Keine Strafe für Nüßlein und Sauter?
Spektakuläre Wende in der Maskenaffäre
München Die langjährigen Csu-abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein haben in der Maskenaffäre überraschend einen vorentscheidenden Sieg beim Oberlandesgericht München errungen. Die Folgen der Entscheidung für die Aufarbeitung der fragwürdigen Maskendeals dürften gravierend sein. Eine Anklage rückt nun in weite Ferne, Sauter und Nüßlein gehen wahrscheinlich straffrei aus. Und ihre Millionen-honorare werden sie wohl zurückerhalten.
Das Oberlandesgericht (OLG) hat mehreren Beschwerden der Politiker gegen das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft weitgehend stattgegeben und sich dabei sehr grundlegend geäußert: Das den Beschuldigten zur Last liegende Verhalten erfüllt den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht. Das Gericht verwies auf den betreffenden Paragrafen 108e des Strafgesetzbuches. Nach dem „eindeutigen Willen“des Bundestags sei es keine Straftat, wenn ein Abgeordneter die „Autorität seines Mandats oder seine Kontakte“nutze, um Entscheidungen außerhalb des Parlaments zu beeinflussen. Das Gesetz beziehe sich nur auf die parlamentarische Arbeit.
Die Verteidiger hatten von Beginn an argumentiert, die Csu-politiker hätten nicht „in Wahrnehmung ihres Mandats“gehandelt. Der Vermögensarrest gegen beide wurde aufgehoben. Nüßlein erhält nun 660000 Euro zurück, die er als Provision aus dem Maskengeschäft kassiert hat. Bei Sauter sind es gut 1,2 Millionen. Für die Generalstaatsanwaltschaft München, die seit Monaten ermittelt und gerne einen Pilotprozess zur Abgeordnetenbestechung geführt hätte, sind die Olg-entscheidungen eine heftige Schlappe. Die Behörde wird zwar beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidungen aus München einlegen, allerdings bewerten Experten die Erfolgsaussichten dieses Rechtsmittels als gering. Lesen Sie mehr zur Wende in der Maskenaffäre im Kommentar und in der Politik.