Ernst August gegen Ernst August
Justiz Der Welfenprinz hat seinem Sohn das Schloss Marienburg geschenkt. Doch weil der
anders damit umgeht als gewünscht, verklagt der Vater ihn – wegen „groben Undanks“
Hannover Eine Familienzusammenführung dürfte man sich in etwas intimerem Rahmen vorstellen als ausgerechnet vor Gericht. Doch genau dort trifft Ernst August Prinz von Hannover bald seinen Sohn, Ernst August Erbprinz von Hannover. Das Landgericht Hannover hat angeordnet, dass beide auch im Gerichtssaal erscheinen müssen. „Groben Undank“wirft das Oberhaupt der Welfen, der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco, seinem Sohn vor – und verlangt das Schloss Marienburg zurück, das er ihm einst geschenkt hat. Der Erbprinz kontert, die Klage des Vaters sei „substanzlos“. Nach Harmonie und schneller Einigung klingt das nicht. Die mündliche Verhandlung am Landgericht ist am 25. November.
Es ist ja mehr als ein einfacher Familienstreit, es geht auch um die Zukunft des Schlosses. Vater und Sohn gehören zum Fürstengeschlecht der Welfen, diese gelten als eines der ältesten Adelsgeschlechter Europas. Die ehemalige Sommerresidenz der Welfen ist die Marienburg südlich von Hannover. 2019 war die Familie in die Schlagzeilen geraten, weil Ernst August junior das marode Schloss für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollte – gegen den Willen des Vaters.
Ernst August junior hatte auf die hohen Schulden, die die Betreibergesellschaft des Schlosses unter der Regie der Welfen angehäuft habe, aufmerksam gemacht. Doch nach dem Einspruch seines Vaters scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Danach wurde für Schloss und Inventar eine Stiftungslösung gefunden. Im Mai sagte Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler, das Schloss solle zum „Neuschwanstein des Nordens“werden – nach der Sanierung.
Der Vater des Erbprinzen ist damit wohl nicht einverstanden. Der Anwalt des 67-Jährigen hält sich bedeckt, nach Angaben des Landgerichts Hannover stützt Ernst August Prinz von Hannover seinen Anspruch unter anderem auf den Widerruf einer Schenkung infolge „groben Undanks“, ungerechtfertigte Bereicherung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Neben der Marienburg geht es auch um die Rückübereignung des
Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Früheren Angaben zufolge hatte der 67-Jährige seinem Sohn den Grundbesitz 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt. Ernst August junior wiederum bezeichnet die in der Klage enthaltenen Behauptungen als falsch. „Alle Argumente der Klage sind in der Vergangenheit bereits außergerichtlich entkräftet worden. Der gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich vor diesem Hintergrund gelassen entgegen“, sagte der 38-Jährige. Abseits dessen wolle er das Verfahren und die einzelnen Schritte „mit Rücksicht auf meine Familie“nicht kommentieren.
Aber der Erbprinz unterstreicht eines: „Es gibt keinen Grund, sich um die Zukunft von Schloss Marienburg Sorgen zu machen.“Die Rechtslage sei diesbezüglich immer klar gewesen – und sei es weiterhin. „Die mit dem Land Niedersachsen gefundene Stiftungslösung ist rechtssicher abgeschlossen; dem langfristigen Erhalt der Marienburg als zentralem Kulturdenkmal Niedersachsens, das für alle öffentlich zugänglich bleibt, steht nichts im Wege“, betonte er. Sein Vater dürfte das nicht gerne hören.
Oder hat der Senior seine Gedanken möglicherweise ganz woanders? Der 67-Jährige wurde im März vom Landgericht Wels zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, außerdem erhielt er unter anderem die Weisung, nicht mehr in seinem Anwesen in Oberösterreich wohnen zu dürfen. Am 24. November, einen Tag vor der mündlichen Verhandlung in Hannover, entscheidet das Oberlandesgericht Linz über ein Berufungsverfahren. Dann wird erörtert, ob das Urteil des Landgerichts rechtskräftig wird.
Das Landgericht Wels hatte es im März als erwiesen angesehen, dass der Urenkel des letzten deutschen Kaisers unter anderem Polizisten attackierte und ein auf seinem Anwesen tätiges Verwalter-ehepaar massiv bedrohte. Der Welfenprinz verlas in dem Prozess eine Entschuldigung. „Ich übernehme die Verantwortung, bedauere das Geschehene außerordentlich und bin bereit, für die Schäden aufzukommen“, sagte er. Thomas Strünkelnberg, dpa