Urteil nach Krawallnacht
Prozess 20-jähriger Rädelsführer entschuldigt
sich für Ausschreitungen in Augsburg
Augsburg Die Krawallnacht im vergangenen Juni in Augsburg hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Über 1000 junge Menschen hielten sich in der Maximilianstraße im historischen Zentrum auf, um zu feiern. Bars und Clubs hatten coronabedingt geschlossen. Es begann mit Schlägereien, dann eskalierte die Situation. Als die Polizei die Straße räumen ließ, kam es zu Ausschreitungen und Angriffen auf Polizei und Rettungsdienste. 15 Einsatzkräfte wurden verletzt. Am Augsburger Amtsgericht wurde nun ein 20-Jähriger verurteilt.
Der Äthiopier, der vor rund sieben Jahren offenbar wegen politischer Verfolgung in seinem Heimatland mit der Mutter nach Deutschland geflohen war, galt als einer der Rädelsführer in jener Nacht. Ihm wurde vorgeworfen, mit Glasflaschen und einem länglichen Gegenstand nach Polizisten geworfen zu haben. Dabei wurde ein unbeteiligter Mann an der Schulter verletzt. Zudem beleidigte der 20-Jährige die Einsatzkräfte massiv. Einen Platzverweis missachtete er. Stattdessen zog er weiter durch die Stadt, machte Ärger und stachelte die Menge um sich herum an. Er sei in der Einsatznacht immer wieder aufgefallen, sagte ein Polizist als Zeuge vor Gericht. Der 20-Jährige war aber längst nicht der Einzige.
Um alle Täter ausfindig zu machen, bildete die Polizei eine eigene Ermittlungsgruppe. Die Stadt stand nach diesen nächtlichen Ausschreitungen wie unter Schock. Der Präsident des Polizeipräsidiums Schwaben
Nord, Michael Schwald, verkündete, die Täter „mit der ganzen Härte des Gesetzes zu verfolgen“. In aufwendiger Arbeit werteten die Beamten hunderte von Bildern und Videos aus. In manchen Szenen war der Angeklagte gut zu erkennen. Bislang sind 37 Tatverdächtige ermittelt, nach 25 wird noch gesucht. Der 20-Jährige war bislang der Einzige, der in Untersuchungshaft kam.
Wie in der Verhandlung bekannt wurde, war der Schüler vor der Tatnacht schon länger wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung und Suizidgedanken in psychiatrischer Behandlung. Er soll zunehmend gekifft haben. Der junge Mann, der gut Deutsch spricht, entschuldigte sich vor Gericht mehrmals für sein aggressives Verhalten. Es sei ihm peinlich, ließ er durch seinen Anwalt mitteilen. Das Gericht verurteilte ihn nach dem Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Dazu erhielt er mehrere Auflagen. Unter anderem muss er zur Drogenberatung und ein konfrontatives Training absolvieren.