Illegale Bordelle geschlossen
Rotlichtszene Bei einer Kontrollaktion von Polizei und Stadt werden
in Ulm zwei mutmaßlich unerlaubte Betriebe entdeckt
Ulm Zwei mutmaßlich illegale Bordelle wurden in Ulm geschlossen. Die verantwortlichen Betreiber würden nun eine Anzeige erwarten, heißt es am Freitag in einer gemeinsamen Mitteilung der Stadt Ulm zusammen mit der Ulmer Polizei.
Entdeckt worden seien die Bordelle demnach bei einer Kontrolle am Donnerstag vergangener Woche. Die mutmaßlich illegalen Puffs sollen in einer Wohnung sowie in einem Gebäude in einem Ulmer Gewerbegebiet entdeckt worden sein.
Die Kontrolleure hätten dort insgesamt zehn Frauen angetroffen, die – so die bisherigen Erkenntnisse der Behörden – teils schon seit Längerem der Prostitution nachgingen. Für einen gewerblichen Prostitutionsbetrieb hätten die Verantwortlichen aber keine Erlaubnis vorlegen können, heißt es. Der Betrieb sei daher sofort untersagt worden.
Bei der mehrstündigen Kontrollaktion hätten die Beschäftigten von Stadt und Polizei knapp 40 Frauen und Männer in insgesamt fünf Betrieben kontrolliert. Davon sollen neun Personen keine gültigen Anmeldebescheinigungen besessen haben. Sie seien verwarnt worden, heißt es. Hinweise auf Zwangsprostitution und Menschenhandel hätten sich im Rahmen der Kontrollen nicht ergeben. Die Ermittlungen würden aber noch andauern.
Der Polizei sind nach eigenen Angaben etwa 30 Bordelle in Ulm bekannt. Dort würden rund 170 Personen der Prostitution nachgehen. Im Rahmen des Prostitutionsverbots durch die Corona-verordnung im Jahr 2020 hätten die Ordnungshüter beobachtet, dass sich die Prostitution immer mehr in den privaten Bereich und in Hotels verlagerte. Seit Juni 2021 ist die Prostitution, wenn auch unter Auflagen, wieder erlaubt.
Zum Schutz der in den Prostitutionsbetrieben tätigen Personen hätten die Behörden und verschiedene Organisationen sogenannte „runde Tische“gebildet und entsprechende Netzwerke geknüpft. Dort sollen Erfahrungen ausgetauscht und Hilfen organisiert werden. Sexarbeit stelle – trotz gesetzlicher Anerkennung als Beruf – auch in der heutigen Zeit noch ein Tabuthema dar, teilt die Polizei in diesem Zusammenhang weiter mit. Viele der in der Prostitution tätigen Menschen würden daher unerkannt bleiben. Aus diesem Grund sei es auch nach Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Jahre 2017 weiterhin so, dass manche Prostituierte ohne die durch das Gesetz vorgeschriebene behördliche Anmeldung und damit „illegal“arbeitet. (AZ)