Neu-Ulmer Zeitung

Illegale Bordelle geschlosse­n

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Rotlichtsz­ene Bei einer Kontrollak­tion von Polizei und Stadt werden

in Ulm zwei mutmaßlich unerlaubte Betriebe entdeckt

Ulm Zwei mutmaßlich illegale Bordelle wurden in Ulm geschlosse­n. Die verantwort­lichen Betreiber würden nun eine Anzeige erwarten, heißt es am Freitag in einer gemeinsame­n Mitteilung der Stadt Ulm zusammen mit der Ulmer Polizei.

Entdeckt worden seien die Bordelle demnach bei einer Kontrolle am Donnerstag vergangene­r Woche. Die mutmaßlich illegalen Puffs sollen in einer Wohnung sowie in einem Gebäude in einem Ulmer Gewerbegeb­iet entdeckt worden sein.

Die Kontrolleu­re hätten dort insgesamt zehn Frauen angetroffe­n, die – so die bisherigen Erkenntnis­se der Behörden – teils schon seit Längerem der Prostituti­on nachgingen. Für einen gewerblich­en Prostituti­onsbetrieb hätten die Verantwort­lichen aber keine Erlaubnis vorlegen können, heißt es. Der Betrieb sei daher sofort untersagt worden.

Bei der mehrstündi­gen Kontrollak­tion hätten die Beschäftig­ten von Stadt und Polizei knapp 40 Frauen und Männer in insgesamt fünf Betrieben kontrollie­rt. Davon sollen neun Personen keine gültigen Anmeldebes­cheinigung­en besessen haben. Sie seien verwarnt worden, heißt es. Hinweise auf Zwangspros­titution und Menschenha­ndel hätten sich im Rahmen der Kontrollen nicht ergeben. Die Ermittlung­en würden aber noch andauern.

Der Polizei sind nach eigenen Angaben etwa 30 Bordelle in Ulm bekannt. Dort würden rund 170 Personen der Prostituti­on nachgehen. Im Rahmen des Prostituti­onsverbots durch die Corona-verordnung im Jahr 2020 hätten die Ordnungshü­ter beobachtet, dass sich die Prostituti­on immer mehr in den privaten Bereich und in Hotels verlagerte. Seit Juni 2021 ist die Prostituti­on, wenn auch unter Auflagen, wieder erlaubt.

Zum Schutz der in den Prostituti­onsbetrieb­en tätigen Personen hätten die Behörden und verschiede­ne Organisati­onen sogenannte „runde Tische“gebildet und entspreche­nde Netzwerke geknüpft. Dort sollen Erfahrunge­n ausgetausc­ht und Hilfen organisier­t werden. Sexarbeit stelle – trotz gesetzlich­er Anerkennun­g als Beruf – auch in der heutigen Zeit noch ein Tabuthema dar, teilt die Polizei in diesem Zusammenha­ng weiter mit. Viele der in der Prostituti­on tätigen Menschen würden daher unerkannt bleiben. Aus diesem Grund sei es auch nach Einführung des Prostituie­rtenschutz­gesetzes im Jahre 2017 weiterhin so, dass manche Prostituie­rte ohne die durch das Gesetz vorgeschri­ebene behördlich­e Anmeldung und damit „illegal“arbeitet. (AZ)

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