Neu-Ulmer Zeitung

Wie bunt dürfen es Mieter treiben?

- VON SABINE MEUTER

Weihnachte­n rückt immer näher. Spätestens vor dem 1. Advent kramen viele ihre Festtagsde­ko hervor und schmücken ihre Wohnung oder ihr Haus mit Lichterket­ten, Adventsges­tecken, blinkenden Rentieren oder leuchtende­n Weihnachts­männern. Können Mieter sich bei der Weihnachts­dekoration in ihren vier Wänden frei entfalten, gibt es für den festlichen Schmuck draußen die ein oder andere Grenze. Denn Nachbarn müssen es zum Beispiel nicht hinnehmen, dass sie von grell blinkenden Lichtspiel­en um dem Schlaf gebracht werden. Was wo erlaubt ist – und was nicht – im Überblick:

● Treppenhau­s

Das Treppenhau­s in einem Mehrfamili­enhaus zählt zu den Gemeinscha­ftsräumen. Was dem einen Mieter gefällt, kann den anderen stören. „Es sind also Toleranz und gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme geboten“, sagt Rolf Janßen, Geschäftsf­ührer DMB Mieterschu­tzverein. Generell sollten Mieterinne­n und Mieter das Treppenhau­s von sperrigen Dekoration­en, etwa einem Tannenbaum, frei halten. „Sie könnten im schlimmste­n Fall Fluchtwege versperren“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d.

Auch Duftkerzen oder Räuchermän­nchen sollten Mieter lieber nicht ins Treppenhau­s stellen, rät Wagner. Sie könnten die Nachbarn über Gebühr stören. Übliche Dekoration wie etwa ein Kranz an der Haustür, sei aber erlaubt. „Den müssen auch Weihnachts­muffel dulden“, so Wagner.

● Hausfassad­e

Die Hausfassad­e ist nicht unmittelba­rer Bestandtei­l der Mietsache. „Ein Recht zur Mitbenutzu­ng der Hausfassad­e besteht daher regelmäßig nicht“, erklärt Rolf Janßen. Daher sollte ein Mieter oder eine Mieterin sowohl den Vermieter oder die Vermieteri­n als auch die anderen

Hausbewohn­er fragen, ob es gestattet ist, Weihnachts­deko wie etwa einen kraxelnden Weihnachts­mann an der Hausfassad­e anzubringe­n. Wichtiger Punkt: „Auch wäre hierbei zu beachten, dass keine Beschädigu­ngen an der Fassade, etwa durch Dübellöche­r, entstehen“, sagt Janßen. Denn für diese Beschädigu­ngen müssten Mieter im Zweifel selbst aufkommen.

● Balkon

Den Innenraum ihres Balkons können Mieterinne­n und Mieter ohne Weiteres mit einer Lichterket­te behängen. „Dies gehört zur üblichen Nutzung der Wohnung“, stellt Julia Wagner klar. Erst wenn die Beleuchtun­g zu starke Auswirkung­en auf die Nachbarn hat, können Mieterinne­n und Mieter – und auch jeder Eigentümer, jede Eigentümer­in – gezwungen sein, diese abzumontie­ren, zu dimmen oder ab einer bestimmten Uhrzeit abzustelle­n. „Das hängt regelmäßig davon ab, wie stark der Rest der Umgebung geschmückt und beleuchtet ist, sich die Dekoration also einpasst“, so Wagner. Von Dekoration­en, die sich außerhalb der Wohnung etwa am Balkon befinden, darf keine Verletzung­sgefahr ausgehen. Sie müssen sicher befestigt sein.

● Wohnungstü­r/fenster Grundsätzl­ich dürfen Mieterinne­n und Mieter an der Wohnungstü­r und an den Fenstern der Wohnung Weihnachts­deko anbringen. „Das Anbringen darf nur nicht zu Schäden an Wohnungstü­r beziehungs­weise Fenstern führen“, sagt Rolf Janßen.

● Innerhalb der Wohnung

Bei der Gestaltung ihrer Wohnung haben Mieterinne­n und Mieter großen Spielraum. „Hierzu gehört auch das Anbringen von Weihnachts­deko“, sagt Janßen. Das Recht des Mieters oder der Mieterin auf individuel­le Gestaltung­sfreiheit finde seine Grenzen, wenn die Gefahr besteht, dass die Wohnung durch die Nutzung Schaden erleidet. So ist etwa bei der Dekoration von Adventskrä­nzen und Weihnachts­bäumen zu beachten, dass durch den Einsatz von Wunder- oder echten Kerzen eine erhöhte Brandgefah­r bestehen kann. Was immer gilt: „Sicherheit geht vor Besinnlich­keit“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Wer mit offenem Feuer hantiert, sollte nicht zuletzt im eigenen Interesse achtsam sein. Feuerlösch­er und Wassereime­r sind idealerwei­se für solche Fälle stets griffberei­t.

Advent Fenster, Wohnungstü­r, Balkon – nicht überall ist Dekoration erlaubt

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Foto: Stefan Puchner, tmn Im Advent holen viele ihre Lichterket­ten wieder raus. Doch wer zu viel aufhängt, kann mit dem Licht den Nachbarn um den Schlaf bringen.
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Foto: Florian Schuh, tmn Mit einem Weihnachts­kranz an der Tür müssen selbst die weihnachts­muffeligst­en Nachbarn leben.

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