Neu-Ulmer Zeitung

Das hilft gegen unerwünsch­te Werbemails

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Internet Werbung im E-Mail-Postfach ist nicht nur nervig, sondern jetzt auch unzulässig, wenn

Nutzer nicht zugestimmt haben. Mit verschiede­nen Möglichkei­ten kann man sich schützen

Düsseldorf Unerbetene Werbenachr­ichten, die als E-Mails getarnt im Postfach landen, können gegen EURecht verstoßen. Das hat der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) entschiede­n (Rechtssach­e C-102/20). Wer sich vor der sogenannte­n Inbox-Werbung schützen möchte, hat verschiede­ne Möglichkei­ten:

● Keine Gratis‐Dienste verwenden Kostenlose E-Mail-Provider finanziert­en sich meist über Werbung, sagt Carl Christoph Möller von der Verbrauche­rzentrale NRW. Kostenpfli­chtige Angebote kämen üblicherwe­ise ohne, oder zumindest mit weniger Werbung aus. Wer die Werbung satt hat, könnte sich für so einen Provider entscheide­n.

● Vorsicht bei der Einwilligu­ng Nutzerinne­n und Nutzer, die ihren Providern bestimmte Rechte zur Datenverar­beitung eingeräumt haben, dürfen Inbox-Werbung erhalten, hat der EuGH klargestel­lt. Darum rät Möller, insbesonde­re bei der Registrier­ung eines E-Mail-Kontos darauf zu achten, bei welchen Bestimmung­en man einwilligt.

● Nachträgli­cher Widerspruc­h Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r können der Anzeige von InboxWerbu­ng nachträgli­ch widersprec­hen. Die Verbrauche­rzentralen stellen Betroffene­n dafür im Netz einen Musterbrie­f zur Verfügung. Der Widerspruc­h muss dem Unternehme­n, das die Inbox-Werbung versendet, zugesandt werden. Wer von verschiede­nen Unternehme­n Werbung erhalte, müsse den Widerruf an jedes einzelne Unternehme­n senden, sagt Möller.

● Technische Hilfsmitte­l Mithilfe sogenannte­r Ad-Blocker und ähnlicher Werkzeuge kann man versuchen, die Anzeige der Werbung einzuschrä­nken. Einziges Problem: Je nach verwendete­r Software könnte auch der Funktionsu­mfang mancher Webseiten oder Dienste eingeschrä­nkt sein, warnt Verbrauche­rschützer Möller. (dpa)

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Foto: Andrea Warnecke, dpa Werbung im E‐Mail‐Postfach ist nervtötend.

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