Das hilft gegen unerwünschte Werbemails
Internet Werbung im E-Mail-Postfach ist nicht nur nervig, sondern jetzt auch unzulässig, wenn
Nutzer nicht zugestimmt haben. Mit verschiedenen Möglichkeiten kann man sich schützen
Düsseldorf Unerbetene Werbenachrichten, die als E-Mails getarnt im Postfach landen, können gegen EURecht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rechtssache C-102/20). Wer sich vor der sogenannten Inbox-Werbung schützen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten:
● Keine Gratis‐Dienste verwenden Kostenlose E-Mail-Provider finanzierten sich meist über Werbung, sagt Carl Christoph Möller von der Verbraucherzentrale NRW. Kostenpflichtige Angebote kämen üblicherweise ohne, oder zumindest mit weniger Werbung aus. Wer die Werbung satt hat, könnte sich für so einen Provider entscheiden.
● Vorsicht bei der Einwilligung Nutzerinnen und Nutzer, die ihren Providern bestimmte Rechte zur Datenverarbeitung eingeräumt haben, dürfen Inbox-Werbung erhalten, hat der EuGH klargestellt. Darum rät Möller, insbesondere bei der Registrierung eines E-Mail-Kontos darauf zu achten, bei welchen Bestimmungen man einwilligt.
● Nachträglicher Widerspruch Verbraucherinnen und Verbraucher können der Anzeige von InboxWerbung nachträglich widersprechen. Die Verbraucherzentralen stellen Betroffenen dafür im Netz einen Musterbrief zur Verfügung. Der Widerspruch muss dem Unternehmen, das die Inbox-Werbung versendet, zugesandt werden. Wer von verschiedenen Unternehmen Werbung erhalte, müsse den Widerruf an jedes einzelne Unternehmen senden, sagt Möller.
● Technische Hilfsmittel Mithilfe sogenannter Ad-Blocker und ähnlicher Werkzeuge kann man versuchen, die Anzeige der Werbung einzuschränken. Einziges Problem: Je nach verwendeter Software könnte auch der Funktionsumfang mancher Webseiten oder Dienste eingeschränkt sein, warnt Verbraucherschützer Möller. (dpa)