Kohl‐Witwe geht leer aus
BGH macht bei Entschädigung keine Ausnahme
Karlsruhe Kurz vor seinem Tod 2017 bekam Altkanzler Helmut Kohl eine Entschädigung von einer Million Euro zugesprochen – für seine Witwe dürfte das Geld aber endgültig verloren sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass so ein Anspruch grundsätzlich nicht vererbt werden kann und mit dem Tod endet. Damit ist ein gleichlautendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln von 2018 rechtskräftig. Als letzte Chance bleibt Maike Kohl-Richter eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Zahlen sollten Verlag und Autor des Bestsellers „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“, das Ghostwriter Heribert Schwan, 76, nach bösem Streit ohne Kohls Einverständnis verfasst hatte. Der Altkanzler und später Kohl-Richter wollten mindestens fünf Millionen Euro Entschädigung. Der Journalist und Historiker Schwan hatte für Kohl dessen Memoiren geschrieben und war dafür 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen bei ihm daheim in Ludwigshafen-Oggersheim zu Gast. Kohl erzählte aus seinem Leben und nahm kein Blatt vor den Mund, Schwan ließ das Tonband mitlaufen. Aber vor dem vierten und letzten Band kam es zum Bruch. Für die „Kohl-Protokolle“bediente sich Schwan aus dem gesammelten Material. Das Buch wurde auch deshalb so ein Erfolg, weil es deftige Aussagen Kohls über bekannte Persönlichkeiten enthielt – die der langjährige CDU-Kanzler nicht zur Veröffentlichung freigegeben hatte. Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Kölner Landgericht dem 87-Jährigen eine Million Euro zugesprochen – die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Als Kohl kurz darauf starb, war dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Seither kämpft seine Witwe als Alleinerbin um das Geld – vergeblich. Vorsitzender BGH-Richter Stephan Seiters sagte, eine Geldentschädigung diene in erster Linie der Genugtuung. „Einem Verstorbenen kann Genugtuung aber nicht mehr verschafft werden.“Es gebe keinen Grund für eine Ausnahme. (dpa)